Entscheidungsvorlage - VO/0586/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.10.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Wegberg hat zum 01.11.2007 mit der Firma Schnelle GmbH einen Vertrag über
das alleinige Recht der Plakatierung auf den öffentlichen Flächen der Stadt
Wegberg abgeschlossen. Demzufolge ist es notwendig, die Satzung über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Wegberg zu ändern. Dies wurde zum Anlass genommen, auch andere Punkte
dieser Satzung zu ändern, die sich aus der praktischen Arbeit mit der Satzung
als notwendig erwiesen haben. Zudem wurde eine geringfügige Anhebung der
Sondernutzungsgebühren vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt, folgende Änderungssatzung zu erlassen:
Satzung über die Änderung
der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg
vom . . .
Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), der §§ 19 und 19a Abs. 2 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306), sowie
des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833, 2007 I. S. 691),
hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 30. Oktober 2007 folgende
Satzung erlassen:
Artikel I
§ 2
Erlaubnispflichtige Sondernutzungen
Absatz
5 erhält folgende Fassung:
(5) Plakatierungen
sind Sondernutzungen im vorgenannten Sinn.
Das Recht zur alleinigen Plakatierung auf den
öffentlichen Flächen der Stadt Wegberg
wurde der Firma Schnelle GmbH übertragen. Die Stadt Wegberg ist
berechtigt, aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Bürgerentscheiden und
Volksentscheiden zusätzliche Werbetafeln aufstellen zu lassen. Dies behält sich
die Stadt Wegberg auch hinsichtlich der Werbung für caritative Zwecke in
Einzelfällen vor.
Die Werbung für Zirkusvorstellungen ist vom
Nutzungsrecht der Firma Schnelle ausgenommen.
Die Plakatierung für Zirkusvorstellungen ist erlaubnispflichtig, und die
Gebühr sowie die Anzahl der Plakate und die Aufstellungszeit ergibt sich aus
Tarif Nr. 2.3 des Gebührentarifs.
Plakatierungen als Werbung für
Veranstaltungen eines Zirkus sind innerhalb von zwei Tagen nach der
Veranstaltung zu entfernen. Eine Plakatierung, die in nicht genehmigter Art und Weise angeschlagen
wird, zieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung nach sich. Damit verbunden
ist die Verpflichtung zum sofortigen Entfernen
der Anschläge. Bei nicht Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen
werden die Plakate kostenpflichtig durch
die Stadt Wegberg entfernt und entsorgt. Sondernutzungen, welche im § 4 Absatz
1 Nummer 2 bis 4 aufgeführt sind,
bedürfen keiner Erlaubnis.
Artikel II
Tarif
Die Tarifstellen 1.1 und 1.2 erhalten folgende
Fassung:
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Tarif-Nr. |
Gegenstand |
Bemessungs-grundlagen |
Gebühr |
Mindest- gebühr |
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1.1 |
Gerüste, Bauwagen,
Baucontainer, Baustofflagerungen, Arbeitswagen, Baumaschinen, Fahrleitern,
Baukran, Baugeräte, Putzsilos, einschließlich Hilfseinrichtungen und Zuleitungen
mit und ohne Bauzaun |
m ²/ Monat |
2,00 € |
35,00 € |
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nach Ablauf von 6 Monaten |
m²/ Monat |
3,00 € |
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nach Ablauf von 12 Monaten |
m²/ Monat |
4,00 € |
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nach Ablauf von 18 Monaten |
m²/ Monat |
5,00 € |
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1.2 |
Container ab dem 3. Tage |
m² / Tag |
1,50 € |
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Tarifstelle 2.3 erhält folgende Fassung:
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Tarif-Nr. |
Gegenstand |
Bemessungs-grundlagen |
Gebühr |
Mindest- gebühr |
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Plakatwerbung Zirkus |
bis zu 20 Stück/ 2 Wochen |
15,00 € |
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Artikel III
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,4 kB
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