Entscheidungsvorlage - VO/0586/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg hat zum 01.11.2007 mit der Firma Schnelle GmbH einen Vertrag über das alleinige Recht der Plakatierung auf den öffentlichen Flächen der Stadt Wegberg abgeschlossen. Demzufolge ist es notwendig, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg zu ändern. Dies wurde zum Anlass genommen, auch andere Punkte dieser Satzung zu ändern, die sich aus der praktischen Arbeit mit der Satzung als notwendig erwiesen haben. Zudem wurde eine geringfügige Anhebung der Sondernutzungsgebühren vorgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, folgende Änderungssatzung zu erlassen:

 

Satzung über die Änderung

der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen

an öffentlichen Straßen in der Stadt Wegberg

vom . . .

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), der §§ 19 und 19a Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306), sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833, 2007 I. S. 691), hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 30. Oktober 2007 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 2

Erlaubnispflichtige Sondernutzungen

 

Absatz 5 erhält folgende Fassung:

 

(5)   Plakatierungen sind Sondernutzungen im vorgenannten Sinn.

Das Recht zur alleinigen Plakatierung auf den öffentlichen Flächen der Stadt Wegberg  wurde der Firma Schnelle GmbH übertragen. Die Stadt Wegberg ist berechtigt, aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Bürgerentscheiden und Volksentscheiden zusätzliche Werbetafeln aufstellen zu lassen. Dies behält sich die Stadt Wegberg auch hinsichtlich der Werbung für caritative Zwecke in Einzelfällen vor.

Die Werbung für Zirkusvorstellungen ist vom Nutzungsrecht der Firma Schnelle ausgenommen.  Die Plakatierung für Zirkusvorstellungen ist erlaubnispflichtig, und die Gebühr sowie die Anzahl der Plakate und die Aufstellungszeit ergibt sich aus Tarif Nr. 2.3 des Gebührentarifs.  Plakatierungen als  Werbung für Veranstaltungen eines Zirkus sind innerhalb von zwei Tagen nach der Veranstaltung zu entfernen. Eine Plakatierung, die in  nicht genehmigter Art und Weise angeschlagen wird, zieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung nach sich. Damit verbunden ist die Verpflichtung zum sofortigen Entfernen  der Anschläge. Bei nicht Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen werden die Plakate  kostenpflichtig durch die Stadt Wegberg entfernt und entsorgt. Sondernutzungen, welche im § 4 Absatz 1 Nummer 2 bis  4 aufgeführt sind, bedürfen keiner Erlaubnis.

               

 

 

Artikel II

 

Tarif

 

Die Tarifstellen 1.1 und 1.2 erhalten folgende Fassung:

 

Tarif-Nr.

Gegenstand

Bemessungs-grundlagen

Gebühr

Mindest-

gebühr

1.1

Gerüste, Bauwagen, Baucontainer,

Baustofflagerungen,

Arbeitswagen,

Baumaschinen, Fahrleitern, Baukran, Baugeräte, Putzsilos,

einschließlich Hilfseinrichtungen und Zuleitungen mit und ohne Bauzaun

m ²/ Monat

2,00 €

35,00 €

 

nach Ablauf von 6 Monaten

m²/ Monat

3,00 €

 

 

nach Ablauf von 12 Monaten

m²/ Monat

4,00 €

 

 

nach Ablauf von

18 Monaten

m²/ Monat

5,00 €

 

1.2

Container ab dem 3. Tage

m² / Tag

1,50 €

 

 

Tarifstelle 2.3 erhält folgende Fassung:


 

2.3

 

Tarif-Nr.

Gegenstand

Bemessungs-grundlagen

Gebühr

Mindest-

gebühr

Plakatwerbung Zirkus

bis zu 20 Stück/

2 Wochen

15,00 €

---

 

 

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Anlagen

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