Entscheidungsvorlage - VO/4291/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungen bei der Besetzung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Torsten Heiss hat am 17.09.2017, mit Ablauf des 31.12.2017, auf sein Ratsmandat verzichtet.
Herr Richard Brix hat am 01.12.2017 schriftlich bekannt gegeben, dass er als Ersatzvertreter für Herrn Torsten Heiss zum 01.01.2018 sein Ratsmandat für die CDU-Fraktion antreten wird.
Die notwendige Verpflichtung wird in der nächsten Ratssitzung am 15.02.2018 erfolgen.
Aus diesem Grund hat eine Neubesetzung der Ausschüsse zu erfolgen.
Herr Richard Brix und Herr Werner Esser werden die Ausschusssitze von Herrn Torsten Heiss in folgender Form übernehmen:
Ausschuss | Funktion | Vorschlag der CDU |
Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr | Originäres Mitglied | Herr Richard Brix |
Haupt-und Finanzausschuss | Vertreter und Ersatzvertreter in der Reihenfolge | Herr Richard Brix |
Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales | Vertreter | Herr Werner Esser |
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe | Vertreter und Ersatzvertreter in der Reihenfolge | Herr Richard Brix |
Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen | Ersatzvertreter in der Reihenfolge | Herr Richard Brix |
Rechnungsprüfungsausschuss | Ersatzvertreter in der Reihenfolge | Herr Richard Brix |
Ausschuss für Personal und Personalentwicklung | Ersatzvertreter in der Reihenfolge | Herr Richard Brix |
Nach § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW wird, im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, dessen Position durch den Rat neubesetzt. Hierbei steht der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, ein Vorschlagsrecht zu.
Die Verwaltung hat auf dieser Basis die Mitgliederverzeichnisse der betroffenen Ausschüsse bearbeitet. Die Entwürfe der Neufassung sind der Entscheidungsvorlage als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Stock nimmt gemäß § 40 Abs. 2 GO an Abstimmungen nach § 50 Abs. 3 GO NRW nicht teil.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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(wie Dokument)
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