Entscheidungsvorlage - VO/4259/17-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 17.10.2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 dem Rat zugeleitet.

Am 18.10.17 wurde bekanntgegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung öffentlich ausliegt und dass innerhalb der Frist vom 19.10.-02.11.17 Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden können.

Eine solche Einwendung ist nicht eingegangen, sodass ein Beschluss über Einwendungen in der Ratssitzung nicht gefasst werden muss.

 

Am 05.12.2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten. Die sich zwischen der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ergebenen Änderungen von Planansätzen wurden in der Anlage zur Beratungsvorlage dargestellt. Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss über Anträge beraten, die im Sitzungsverlauf gestellt wurden:

 

Lfd.Nr.:    3, 011001B010 Erwerb von Hard- und Software 12.000 €. (Berwerbermanagement-Software)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Streichung vorgenannter Investition beschlossen.

 

Im Zusammenhang mit den Fragen zum Haushaltsplan konnte die nachfolgende Investitionsmaßnahme aus der Planung herausgenommen werden:

Lfd. Nr.  138, 110301T503 Regenrückhaltebecken Uevekovener Grenzgraben 100.000 €

 

Es wurden folgende Sperrvermerke vorgeschlagen und mehrheitlich beschlossen:

 

Konsumtiv:

  1. Produktsachkonto 01 10 02 542900 Ansatz in Höhe von 20.000 € für eine Organisationsuntersuchung

Investiv:

  1. Lfd.Nr.:   18, 011800B021 Friedhofsbagger
  2. Lfd.Nr.:   20, 011800B043 Gerät zur Sandreinigung
  3. Lfd. Nrn. 37-44 Feuerwehrinvestitionen (Sperrvermerk bis zur Beratung über den Brandschutzbedarfsplan)
  4. Lfd.Nr.:   83, 060201B010 Erwerb von beweglichen Sachen

                                              (Spielgeräte auf Spielplätzen)

  1. Lfd.Nr.:   84, 060201T001 Spielplatz "Ryther Weg"
  2. Lfd.Nr.: 151, 120101S026 Ausbau Radweg Straße Tüschenbroich
  3. Lfd.Nr.: 161, 120203S003 Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
  4. Lfd.Nr.: 165, 130500H103 Urnenstelen Friedhof Beeck

 

Aus den Wortbeiträgen der Fraktionen ging hervor, dass mittels der Sperrvermerke erreicht werden soll, dass vor einer Umsetzung der Maßnahmen nochmals ausführliche Informationen zu den geplanten Vorhaben seitens der Verwaltung aufbereitet werden sollen. Für die konsumtiven als auch investiven Maßnahmen ab einer Betragsgrenze in Höhe von 30.000 € soll auch weiterhin eine vorherige Vorstellung der Vorhaben im zuständigen Ausschuss oder Rat vorgenommen werden.

Das haushaltsrechtliche Mittel einer Sperre ist in § 81 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW verankert. Die Sperre kann hiernach durch den Rat verhängt werden.

 

Aufgrund der vorgenannten Änderungen wurde die Haushaltssatzung angepasst. Sie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Datei zum überarbeiteten Haushaltsplan wird in Allris der Vorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die dargestellten Veränderungen führen zu einer Verbesserung des Ergebnisplanes 2018 in Höhe von 116.919 €, sowie zu einer Verschlechterung des Finanzplanes 2018 in Höhe von 221.324 €.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in der vorgelegten Fassung mit ihren Anlagen zu beschließen.
  2. Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgenannten Haushaltssperren.

 

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Anlagen

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