Entscheidungsvorlage - VO/0014/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 15.12.2017 ist der beigefügte Bürgerantrag eingegangen.

 

Die Ortsgruppe Wegberg, Erkelenz, Hückelhoven beantragt hierin eine Anhörung bzw. Beteiligung bei der Planung von Grünflächen im Stadtgebiet Wegberg, Planungen von Neubaugebieten und anderen naturrelevanten Planungen.

 

 

Bisher erfolgt die Beteiligung des NABU im Rahmen von Bauleitplanverfahren über das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW. Dieses koordiniert die Beteiligung für die in NRW landesweittätigen Naturschutzvereinigungen verbändeübergreifend.

 

Seit ca. 2 Jahren werden alle Planunterlagen im Rahmen der Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungsplanverfahren bei Stadt Wegberg auf einem zentralen Planungs- und Beteiligungsportal im Internet zur Verfügung gestellt (http://www.o-sp.de/wegberg/ ).

Über dieses Portal können die bereitgestellten Planunterlagen jederzeit eingesehen werden.

Ferner können dort, alternativ zu einer schriftlichen Positionierung, sowohl die Träger öffentlicher Belange / Behörden als auch die Bürgerschaft während des Auslegungszeitraums online Stellungnahmen zu den Planungen abgeben.

 

Auf diese Möglichkeiten der Beteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachungen (durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus in Verbindung mit einem Hinweis auf der Homepage der Stadt Wegberg) sowie mittels des Newsletters der Stadt (auf www.wegberg.de ) hingewiesen. Hierdurch besteht für die gesamte Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich durch den Bezug des Newsletters bzw. durch Sichtung der Veröffentlichungen der Stadt Wegberg über die aktuellen Verfahren zu informieren und sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an diesen durch Abgabe einer Stellungnahme zu beteiligen.

 

Eine Erfordernis hinsichtlich einer hierüber hinausgehenden explizieten Benachrichtigung der NABU Ortsgruppe wird aufgrund der bereits beschriebenen Möglichkeiten der Beteiligung nicht gesehen.

 

Eine Einbeziehung des NABU in verwaltungsinterne Gremien oder eine Teilnahme an deren Beratungen wird seitens der Verwaltung aus datenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt.

 

Auch eine Vertretung des NABU in einem Fachausschuss, z.B. durch einen sachkundigen Einwohner, wird aufgrund der o.g. Beteiligungsmöglichkeiten als nicht erforderlich angesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schließt sich der Ansicht der Verwaltung an. Eine weitergehende Beteiligung der NABU Ortsgruppe wird als nicht erforderlich angesehen.

 

Dem Antrag der NABU Ortsgruppe Wegberg – Erkelenz – Hückelhoven wird nicht gefolgt.

 

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Anlagen

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