Mitteilungsvorlage - VO/0015/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der mit dem Rat der Stadt Wegberg getroffenen Regelung zu Wertgrenzen bei der Durchführung baulicher Maßnahmen stellt der Fachbereich Gebäudewirtschaft dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nachfolgend Baumaßnahmen vor, deren Wert oberhalb der festgelegten Grenze von 30.000,- € liegt.

 

 

Sachverhalt

 

Das Foyer am Haupteingang der Erich Kästner Schule hat durch den Anbau der Offenen Ganztagsschule und die ständig wachsende Nachfrage an OGS-Plätzen in den letzten ca. 10 Jahren eine völlig neue Bedeutung im Schulalltag bekommen.

Wurde der Eingangsbereich ursprünglich als Verteilerflur zu den Pavillonklassen und zum Lehrerzimmer genutzt, so ist er heute zusätzlich zum Aufenthaltsbereich für Eltern geworden, die ihre Kinder zur OGS bringen oder aus der Betreuung abholen.

OGS-Konzept für den Eingangsbereich

In Zukunft soll die Übergabe der dort betreuten Kinder im Foyer vor der Zugangstür zum OGS-Bereich stattfinden, um die bei der Abholung entstehende Unruhe aus dem Speiseraum heraus zu halten.

Akustik

Schon jetzt ist die Lärmbelästigung im Foyer erheblich. Aufgrund ausschließlich harter Materialien ist die Akustik so schlecht, dass sich ein Aufenthalt bereits bei wenigen sich unterhaltenden Personen als äußerst unangenehm erweist. Da einer umgehenden akustischen Verbesserung des Bereichs vom Fachbereich Bildung und Soziales hohe Priorität eingeräumt wurde, ist im Sommer 2017 in einer ersten Maßnahme die Decke unter der Galerie mit schallabsorbierenden Platten versehen worden. Diese Maßnahme hat die Situation direkt hinter der Eingangstür zwar verbessert, reicht aber wie erwartet für den großen hallenden Luftraum des Foyers insgesamt nicht aus.

 

 

Denkmalpflege

Da das Gebäude der Erich Kästner Schule unter Denkmalschutz steht, sind akustische Maßnahmen durch additive Bauteile wie zum Beispiel abgehängte Segel oder Wandpaneele, die in die Kubatur des Foyerraums eingreifen, nicht wünschenswert. Aus diesem Grunde ist der Austausch der vorhandenen Deckenverkleidung durch Trockenbauplatten mit erhöhtem Absorptionsgrad eine sinnvolle Lösung.

 

Brandschutz

Die vorhandene Verkleidung auf der Unterseite des Sprengwerks über dem Verwaltungstrakt erfüllt nicht die in der Landesbauordnung geforderte Feuerwiderstandsklasse F 30.

Der zurzeit vorliegende Bestandsschutz der Decken in notwendigen Fluren und Treppenhäusern geht gemäß 2. Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes vom 28.12.2006  bei Renovierungsarbeiten verloren, d. h. die neue Unterdecke muss nun feuerhemmend hergestellt werden. Da die vorhandenen Brettschichtbinder des Dachstuhls keine geeignete Unterkonstruktion darstellen, soll eine selbsttragende Konstruktion aus Stahlprofilen hergestellt werden, die direkt unter der vorhandenen Decke, der Dachschräge folgend, zwischen die Treppenhauswände gespannt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten der Maßnahme werden gemeinsam mit erforderlichen Malerarbeiten und dem Austausch der vorhandenen Deckenbeleuchtung auf rund 49.800,- € geschätzt. Im Haushaltsplan 2018 sind diese Mittel unter dem Produktsachkonto  030106 – 521100 Instandhaltung Erich Kästner Schule  in genannter Höhe enthalten.

Die Planung, Ausschreibung und Bauleitung wird vom Fachbereich Gebäudewirt­schaft vorgenommen. Die Sanierung soll im Sommer 2018, vornehmlich in den Schulferien durchgeführt werden.

 

 

Alternativen:

 

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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