Mitteilungsvorlage - VO/0026/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

  1.     Wasserschaden in der 2-fach-Sporthalle

(zuletzt s. WBUV am 28.11.2017, TOP 1.4 sowie WBUV am 19.09.2017, TOP 1.3)

Die nach dem Wasserschaden in den Sanitärräumen der 2-fach-Halle sanierten Duschbereiche der Umkleiden 3 + 4  sind wieder in Betrieb genommen worden. So­mit ist der erste Sanierungsabschnitt fertiggestellt.

Zur Übernahme der Sanierungskosten hatten die für den Schaden Verant­wortlichen und deren hinzugezogenen Versicherungen zuvor ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Sanierungsarbeiten und -leistungen wurden daher auch so weit wie möglich durch die Schadenverantwortlichen selber erbracht.

Alle weiteren durch Dritte ausgeführten Arbeiten sind mittlerweile abge­rechnet.

Der in der letzten Mitteilung angekündigte Termin zur Quotelung der Sanierungs­kos­ten auf die Schadenverursacher bzw. deren Versicherungen findet am 06.02.2018, dem Tag der Ausschusssitzung, statt. Ergänzende aktuelle Informatio­nen aus dem Termin können gegebenenfalls mündlich in der Sitzung nachgereicht werden.

Vom Gebäudeversicherer der Stadt Wegberg war zum Verfahren ein öffentlich be­stellter und vereidigter Sachverständiger des Fliesen-, Platten- und Mosaik­hand­werks der IHK Aachen beratend hinzugezogen worden. Dieser hatte die Gesamt­kos­ten für die Sanierung aller Duschbereiche 1 bis 4  und der beiden Lehrer­duschen inklusive aller Nebenarbeiten auf insgesamt rund 116.000,- €  geschätzt.

Hiervon hat die Stadt Wegberg lediglich die sogenannten „Sowieso-Kosten“ zu tragen. Nach der Sanierung und Abrechnung der ersten beiden Dusch­bereiche kann abgeschätzt werden, dass für die Gesamtsanierungsmaßnahme diese „Sowie­so-Kosten“ bei rund 7.000,- €  liegen werden.

Der nächste Sanierungsabschnitt, die Duschbereiche 1 + 2, ist für den Zeitraum der Osterferien im März und April dieses Jahres vorgesehen.

 

 

  1.     Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Klinkum

(zuletzt s. WBUV am 28.11.2017, TOP 1.4)

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Räumlichkeiten zur Erweiterung des Feuer­wehrgerätehauses in Klinkum stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vor­lage kurz bevor. Anfang Februar, in der 5. bzw. 6. Kalenderwoche, sollten die Feuerwehrschränke geliefert und die Reinigungsarbeiten vorgenommen werden.

Die ursprünglich vorgesehene Inbetriebnahme Ende Dezember 2017 ließ sich auf­grund längerer Liefer­zeiten von Türen und Zargen sowie der längeren Dauer der Flie­­senarbeiten nicht realisieren.

Die Außenanlagen des Feuerwehrgerätehauses wurden in der 4. KW durch den Unternehmer fertiggestellt. Das Untergrundplanum für die Verlegung des Pflaster­belags wurde den Mitgliedern der Löschgruppe übergeben. Sie hatten sich bereit erklärt die Verlegearbeiten in Eigenleistung vorzunehmen. Die Dauer dieser Arbei­ten ist nun vor allem von den Witterungsbedingungen an den Wochenenden ab­hängig, die die Löschgruppe für die Verlegung des Pflasters vorsieht.

Ein ausführlicherer Bericht über die Gesamtfertigstellung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit den dann festgestellten Kosten erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Wohnen und Vergabe nimmt Kenntnis.

 

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