Entscheidungsvorlage - VO/0032/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe Gebäudereinigungsleistungen Sitzungsterminierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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06.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte den Ausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2017 über die anstehende EU-weite Neuausschreibung der Gebäudereinigung mit Vertragsbeginn 01.07.2018 informiert, auf die Vorlage VO/4246/17 wird verwiesen.
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit gemeinsam mit dem hierfür beauftragten Consulter die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen. Die Übermittlung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für EU-Veröffentlichungen ist für den 21.02.2018, die Submission für den 29.03.2018 geplant.
Zuständig für die Vergabe der Gebäudereinigungsleistungen ist der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Vergabe. Der nächste Sitzungstermin nach der Submission wäre der 08.05.2018. Im Hinblick darauf, dass die Zuschlagserteilung und Beauftragung erst nach Ablauf einer 10- bzw. 15-tägigen Wartefrist vorgenom-men werden kann (Rügefrist für die unterlegenen Bieter), und den neuen Dienst-leistern eine mindestens sechs- bis achtwöchige Vorlaufzeit zur Auftragsorganisation zu gewähren ist, ist der Vergabetermin im Ausschuss am 08.05.2018 zu spät für einen Vertragsbeginn zum 01.07.2018.
Um diesen sicherzustellen müsste über die Auftragsvergabe früher entschieden werden. Es bietet sich der Tag der Ratssitzung am 24.04.2018 an. Der Ausschuss könnte an dem Tag eine Sondersitzung mit dem einen Punkt „Auftragsvergabe“ terminieren.
Alternativ dazu könnte der Ausschuss dem Rat empfehlen, die Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe gemäß § 41 Abs. 3 GO.NRW. an sich ziehen.
Hinweis zu den Zuschlagskriterien: Der Angebotspreis allein kann nicht das einzige Kriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sein. Weitere leistungs-bezogene Kriterien werden die Aufwandskalkulation/Jahresproduktivstunden und die auftragsbezogene Objektorganisation sein. Die Wertungskriterien einschließlich der Prozentanteile – daran wird zurzeit gearbeitet – sind schon in der EU-weiten Auftragsbekanntmachung bekannt zu geben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, zur Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe „Gebäudereinigungsleistungen“ eine Sondersitzung zu terminieren; diese findet am Dienstag 24.04.2018, 18.00 Uhr, vor der planmäßigen Ratssitzung statt.
Alternative:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat vor, die Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe „Gebäudereinigungs-leistungen“ gemäß § 41 Abs. 3 GO.NRW. an sich zu ziehen.
