Entscheidungsvorlage - VO/0041/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Integration
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 02. November 2017 legte die SPD-Fraktion die beiliegende Anfrage
nach §17 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vor, deren
Thema „Nachfragen zur Integration“ ist.
Einführend zum Thema lässt sich zunächst festhalten, dass die Integration der Flüchtlinge eine Aufgabe darstellt, die entgegen der Darstellung des in Auflösung befindlichen Vereins „Asyl in Wegberg“ (Bericht der Rheinischen Post vom 5. Januar 2018) auch weiterhin eine große Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger erforderlich macht. Die beiden ehrenamtlich tätigen Initiativen der katholischen und der evangelischen Kirchen suchen auch weiterhin tatkräftige Unterstützung. Eine Vermittlung interessierter Bürgerinnen und Bürger an die entsprechenden Ansprechpartner kann gerne über die Stadt Wegberg erfolgen.
Die Schwerpunkte der Flüchtlingshilfe haben sich jedoch verändert. War es früher erforderlich, das „Ankommen“ zu begleiten, so liegt heute der Schwerpunkt in der steten Alltagsbegleitung und somit in der eigentlichen Integrationshilfe.
Die Fragen der SPD-Fraktion werden wie folgt von der Verwaltung beantwortet:
1. Wie ist die Bestandsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt?
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales am 07.03.2017 über die Aktivitäten der damals noch drei tätigen Initiativen und der städtischen Mitarbeiter berichtet. Bereits in anderen Sitzungen des Ausschusses sind über die Zuständigkeiten der staatlichen Stellen wie dem kommunalen Integrationszentrum (der Leiter hatte dem Ausschuss persönlich berichtet), dem Jobcenter, der Arbeitsvermittlung und dem Ausländeramt berichtet worden. An den sich gegenseitig ergänzenden und verzahnten Hilfsangeboten hat sich grundsätzlich nichts verändert.
Mit der Diakonie ist zwischenzeitlich ein weiteres und zusätzliches Beratungsangebot „Verfahrensberatung im Asylverfahren“ in den Räumlichkeiten des Gemeinschaftsraumes vereinbart worden, was regelmäßig erfolgt.
Durch diese Beratungs- und Betreuungsangebote ist eine umfassende Hilfe in allen Lebenslagen der Flüchtlinge -unabhängig von deren Aufenthaltsstatus- sichergestellt.
Integration ist jedoch -wie bereits mehrfach dargestellt- im Wesentlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bürgerinnen und Bürger tragen mit ihrem Verhalten und damit im täglichen Miteinander die Hauptlast der Integrationsarbeit. Dies funktioniert in Wegberg sehr gut. Es gibt private, einzelfallbezogene Vermittlungshilfen in eigenen Wohnraum, in Praktika, in Sprach- und Fortbildungsangebote und in Ausbildungsplätze.
Die Alltagsbetreuung ist neben den institutionellen Angeboten einzelfallbezogen und damit auf die persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Personen abgestimmt. Oft baut sich zwischen dem Flüchtling und dem Begleiter ein besonderes Vertrauensverhältnis auf, so dass die Integration leichter erfolgt.
Die Verwaltung erreicht nur selten eine Problemlage, die von den betroffenen Personen oder durch Beratungsangebote nicht gelöst werden kann. Diese sind dann auch so unterschiedlich gelagert und speziell, dass ein pauschaler Lösungsansatz und damit eine Aufnahme dieser Problematik in eine „Bestandsaufnahme“ nicht möglich ist. Aufgrund der –im Vergleich zu anderen Städten als gering einzustufenden- Flüchtlingszahlen in Wegberg ergeben sich keine systembedingten problematischen Auswirkungen in Bezug auf die Integration.
2. Welche weiteren Handlungsfelder sowie Optimierungsmöglichkeiten sind geprüft worden?
Eine Prüfung weiterer Handlungsfelder erscheint aufgrund der unter Punkt 1 dargestellten Verfahrensweise nicht erforderlich. Die getroffenen Maßnahmen reichen unter Beachtung der bislang zur Verfügung stehenden personellen Besetzung der städtischen Mitarbeiter aus, um eine Integration der integrationswilligen Flüchtlinge zu organisieren. Es wird in Abstimmung mit den beiden Flüchtlingsinitiativen um weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geworben, die als Integrationsbegleiter Flüchtlinge nach dem Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft ehrenamtlich unterstützen.
3. Wie sehen eventuelle Lösungsmöglichkeiten aus?
Große oder strukturelle Problemlagen im Bereich der Flüchtlingsintegration sind der Verwaltung nicht bekannt. Dies bestätigt die bisherige Vorgehensweise und die pragmatische Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird.
Anlagen
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(wie Dokument)
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360,1 kB
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