Entscheidungsvorlage - VO/0038/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Busfahrticket für Schülerinnen und Schüler in den Ferien hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.11.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 02.11.2017 den beiliegenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt.
Die Stadt Wegberg erfüllt ihre Pflicht zur Übernahme notwendiger Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule durch Aushändigung einer Streckenfahrkarte, die zur Zeit in der Preisstufe 1A (Stadtgebiet) 445,05 € kostet. Die Kosten werden von der Stadt getragen und sind im städtischen Haushalt unter dem Produkt 03 02 01 veranschlagt. Diese Karte kann montags bis freitags bis 18.00 Uhr und samstags bis 15.00 Uhr genutzt werden. Sie gilt ausschließlich für Fahrten zwischen der Starthaltestelle am Wohnort und der Zielhaltestelle am Ausbildungs- bzw. Schulort. In den Ferien gilt diese Schülerstreckenkarte nicht.
Folgende Tarifangebote der Verkehrsbetriebe West kämen im Sinne des Antrages als „Ferien-/Ergänzungskarte“ in Betracht:
Fun-Ticket:
Mit dem Fun-Ticket können Schülerinnen und Schüler (SuS) mit allen AVV-Buslinien und allen Nahverkehrszügen (Regionalexpress, Regionalbahn und S-Bahn) im gesamten Verbundgebiet fahren. Das Fun-Ticket gilt montags bis freitags ab 14:00 Uhr bis zum Betriebsschluss. An Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien kann es ganztägig genutzt werden.
Das Fun-Ticket ist eine Ergänzung zu einer Schülerjahreskarte, die ausschließlich für Schulwegfahrten gilt. Die Kosten liegen als Monatskarte derzeit bei 19,30 € und im Abonnement bei 16,31 € monatlich.
Ferien-Ticket:
Das AVV-Ferien-Ticket gilt in allen Bussen und den Nahverkehrszügen (siehe oben) in der 2. Klasse im Gesamtnetz des AVV. Das Ticket kostet in den Sommerferien derzeit 60,00 € und in den übrigen Ferien 30,00 €.
Mobil-/Sozialticket:
Das Mobil-Ticket berechtigt rund um die Uhr zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs. Das Mobil-Ticket für den Kreis Heinsberg wird als Monatskarte angeboten und gilt einen Kalendermonat ab dem Monatsersten bis einschließlich des ersten Werktages (Mo.-Fr.) im Folgemonat (Betriebsschluss) und kostet derzeit 22,00 €.
Zur Nutzung eines Mobil-Tickets sind ausschließlich Personen berechtigt, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (»Sozialhilfe«) nach dem SGB XII
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung. Die Berechtigung zur Nutzung eines Mobil-Tickets beginnt mit dem Monat, in dem die Sozialleistung erstmals gewährt wird. Mit dem Wegfall der Sozialleistung entfällt zeitgleich der Anspruch auf ein Mobil-Ticket.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine unabhängigere Mobilität der Kinder und Jugendlichen in den Ferien wünschenswert wäre. Dies würde auch die Eltern von Fahrdiensten entlasten. Ausreichende tarifliche Angebote zur Mobilität für Jugendliche gibt es bereits. Ob und in welchem Umfang ein kostenloses Angebot in Anspruch genommen werden würde, lässt sich ohne zusätzlichen Aufwand und ohne Festlegung des Personenkreises der „benachteiligten Familien“ nicht genau ermitteln. Da in etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler außerhalb des Grenzlandringes wohnen und die Nachfrage von „benachteiligten Familien“ auf ca. 20% aller möglichen Familien geschätzt wird, liegt der mögliche zu erwartende Aufwand bei etwa 14.400,00 €/Jahr (1.200 SuS x 20% x 60,00 €) für Ferientickets in den Sommerferien.
Die Übernahme der Kosten für diese zusätzliche Mobilität durch die Stadt Wegberg stellt allerdings eine freiwillige Leistung dar, die zu einer derzeit nicht eingeplanten Belastung des Haushaltes führen würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
240 kB
|
