Empfehlungsvorlage - VO/0056/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelverwendung Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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13.03.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bund stellt zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen ab dem Jahr 2018 im Rahmen des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG – 2. Kapitel – nach dem Gesetz zur Umsetzung des KInvFG NRW v. 01.10.2015 i.V.m. dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des KInvFG NRW v. 08.01.2018), speziell für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur, Finanzhilfen für die Stadt Wegberg in Höhe von 1.047.208,00 € zur Verfügung.
Voraussetzungen:
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schulen; dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. (§12 (2) KInvFG in der aktuellen Fassung v. 14.08.2017)
Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40.000 EUR. (§12 (3) KInvFG)
Der Begriff der Investition des KInvFG unterscheidet sich vom Begriff „Investition“ aus dem kommunalen Haushaltsrecht. Ausschlaggebend ist die Begriffsdefinition des Bundeshaushaltsrechts.
So können lt. FAQs zur Umsetzung des 2. Kapitels des KInvFG beispielsweise Sanierungsmaßnahmen als Investition deklariert werden, wenn sie dauerhaft und nachhaltig den Gebrauchswert des betroffenen Gebäudes erhöhen (Investitionsbegriff des Bundes).
Die Mittel aus dem zweiten Kapitel des KInvFG können bis in das Jahr 2023 abgerufen werden.
Aus den bereits im Haushalt veranschlagten Maßnahmen entsprechen folgende, nach dem kommunalen Haushaltsrecht konsumtiv zu bewertende, Sanierungen dem Förderzweck und werden deshalb zur Förderung vorgeschlagen:

Alternativen:
Mit Schreiben vom 28.11.2017 beantragte der Verein zur Förderung der Freien Waldorfschule Kreis Heinsberg Fördergelder aus dem KInvFG für die „Sanierung der Turnhalle an der Waldorfschule Dalheim-Rödgen“, geschätzte Kosten ca. 95.000,00 €. Seitens der Verwaltung wurde mit Schreiben vom 12.12.2017 auf die Mittel aus dem 2. Kapitel des KInvFG verwiesen und erklärt, dass eine Weiterleitung von Mitteln an Dritte nach dem KInvFG zwar zulässig sei, jedoch durch das Haushaltssicherungskonzept beinahe ausgeschlossen werde. Ein Verzicht auf die Gelder würde den Haushaltsausgleich erschweren und die städtische Liquidität schwächen, sodass eine Weiterleitung von zugewiesenen Geldern grundsätzlich kaum durchsetzbar erscheint. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass der Antrag trotzdem in die politischen Beratungen aufgenommen werde.
Sofern ein Zuschuss weitergeleitet werden soll, wird die Verwaltung damit beauftragt, den freiwilligen Einzahlungsverzicht mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.
Sachstand anderer Förderprogramme:
KInvFG – 1. Kapitel
Im Rahmen des ersten Kapitels des KInvFG wurden der Stadt Wegberg Finanzhilfen in Höhe von 932.485,90 € zur Förderung der Investitionstätigkeit mit dem Schwerpunkt im Bereich „Infrastruktur“ zugewiesen. Energetische Sanierungsmaßnahmen können ebenfalls über das Kapitel 1 gefördert werden.
Hieraus werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Erneuerung Heizungsanlage Grundschule Wegberg215.130,50 € aktueller Stand: beendet und Verwendungsnachweis erbracht
- Photovoltaikanlage städt. Hallenbad 47.134,00 € aktueller Stand: beendet und Verwendungsnachweis erbracht
- Erneuerung der Wärmeversorgungs- und
Lüftungstechnischen Anlage im Baubetriebshof612.000,00 € aktueller Stand: beantragt und genehmigt
Nach Abzug der bisherigen Mittelanmeldungen verbleibt ein Restkontingent von 58.221,40 €. Mit dem Restkontingent soll die Umrüstung der Straßenbeleuchtung (LED) finanziert werden.
Gute Schule 2020
Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ stellt finanzschwachen Kommunen langfristige günstige Finanzierungshilfen zur Verfügung, um Sanierungen, Modernisierungen und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur durchzuführen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde der Stadt Wegberg ein tilgungsfreies Kreditvolumen von insgesamt 1.903.488,00 € zugewiesen. Dieses Kreditvolumen wurde auf 4 Jahre (2017-2020) aufgeteilt und kann jährlich mit einem Kredit in Höhe von 475.872,00 € in Anspruch genommen werden.
Bisher wurden folgende Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ gefördert:
2017: - Energetische Sanierung Maximilian-Kolbe-Gymnasium – Eingangsbereich 380.000,00 € - aktueller Stand: Mittel erhalten, Verwendungsnachweis kann noch nicht erstellt werden, weil noch Schlussrechnungen ausstehen.
2018: - Planleistungen zum 3. BA der energetischen Sanierung des MKGs
380.000,00 € - aktueller Stand: beantragt und genehmigt
Somit bleiben, sowohl aus dem Jahr 2017, als auch für 2018 ein Restvolumen von je 95.872,- €, wobei das Kreditvolumen aus dem Jahr 2017 im Jahr 2018 beansprucht werden muss, da es sonst verfällt.
Aus diesem Grund ist die Maßnahme „Anschluss des Schulzentrums an das bestehende Glasfasernetz“ in Planung und soll über das Kontingent von 2017/2018, Ansatz im Haushaltsplan in Höhe von 80.000,00 €, finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Gelder aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 sind bei der Investitionsmaßnahme 160100I200 ab dem Jahr 2019-2021 mit je 349.070 € eingeplant. Durch die konsumtive Verwendung der Gelder können die Zuweisungen den Ergebnishaushalt in den Jahren 2018-2020 entlasten. Anderenfalls, nämlich bei einer Gegenfinanzierung einer Investition wäre der Ertrag auf die Restnutzungsdauer des betroffenen Anlageguts aufzuteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz II für die vorgenannten Maßnahmen, nämlich
- Sanierung Turnhalle Grundschule Beeck
- Umbaumaßnahmen Hauptschule Wegberg
- Sanierung Edith-Stein Realschule
zu verwenden.
Alternative
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beantragten Mittel in Höhe von 95.000 €, die Zustimmung der Kommunalaufsicht vorausgesetzt, an den Verein zur Förderung der Freien Waldorfschule für die Sanierung der Turnhalle weiterzuleiten. Die Restgelder werden für die Sanierungen in den drei städtischen Schulen verwendet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,9 kB
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