Mitteilungsvorlage - VO/0590/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Abgrabung in der Stadt Wegberg, Gemarkung Wegberg, Flur 55, Flurstück 13; Verlängerungsantrag der Wolters GmbH

 

Die Wolters GmbH hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, die Verlängerung der mit Bescheid vom 19.03.1997 erteilten Abgrabungsgenehmigung beantragt. Mit der Genehmigung waren der Abbau bis zum 31.12.2007 und die Herrichtung der Abgrabung bis zum 31.12.2008 befristet. Es zeichnet sich nunmehr jedoch ab, dass sich der Abbau der Restflächen im Süden des Geländes mindestens noch bis Ende 2015 hinziehen wird. Die Wolters GmbH beantragt die Verlängerung der Ausführungsfristen für die Beendigung der Abgrabung und Herrichtung um jeweils 8 Jahre, sodass der Abbau bis zum 31.12.2015 und die anschließende Herrichtung bis zum 31.12.2016 durchzuführen sind. Die Verwaltung hat gegenüber dem Landrat das Einvernehmen mit Schriftsatz vom 15.10.2007 erteilt.

 

 

Querungshilfe Beecker Straße

Ratsfrau Ruth Klein hatte mit Schreiben vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

„Der im Rahmen des Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des Baugebietes Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen Spielplatz erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen Gerichhausen und Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist für sie mit Gefahren verbunden. Ich stelle daher den Antrag, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu prüfen. Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“

Bei der Einbringung des Antrages in der Sitzung des Rates am 19.09.2006 wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines Fußgängerüberweges zu überprüfen und dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Die Verwaltung hatte den Abschnitt der Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst und Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen untersucht und mit einem Vertreter der Kreispolizeibehörde Heinsberg in Augenschein genommen.  Danach kamen für Querungshilfen (eigensichere Querung der Fahrbahn durch Einbau einer Mittelinsel) die Standorte

1.      Freiheider Straße/Forst

2.      im Bereich der Einmündung Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des Begegnungszentrums sowie

3.      Heidekamp/In Gerichhausen

in Frage.

In diesem Zusammenhang wird auf den Inhalt der Beratungsvorlage zur STUV-Sitzung 22.05.2007, VO/0441/07, verwiesen.

Zwischenzeitlich wurde die Querungshilfe unter Einbeziehung der Fahrbahnaufweitung (Bushaltestelle) im Bereich Forst/Freiheider Straße realisiert.

Als nächste Maßnahme soll im Bereich zwischen den Einmündungen In Gerichhausen und Karolinenstraße eine baugleiche Querungshilfe errichtet werden. Wegen der erforderlichen Restfahrbahnbreite nach Abzug der 2 m Schutzzone (Mittelinsel) sind Straßenbauarbeiten an den Gehwegen (Verschmälerung/Verschwenkung, Bordsteinabsenkungen und Einbau von Blindentaststeinen) erforderlich.

Aufgrund von Beobachtungen tatsächlicher Querungen und zu berücksichtigenden Zwangspunkten  (Vermeidung von Behinderungen zu Grundstücksauffahrten) soll die neue Querung im Bereich zwischen der Gaststätte (Ecke In Gerichhausen/Beecker Straße) und dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle, jetzt PKW-Abstellplatz, errichtet werden.

Die Kosten in Höhe von insgesamt 7.000,00 € (Material Querungshilfe mit StVO-Beschilderung, Straßenbauarbeiten, Fahrbahnmarkierung) sind in diesem Haushaltsjahr als Reste vorhanden.

Eine Planskizze hängt am Sitzungstag aus.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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