Mitteilungsvorlage - VO/0590/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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06.11.2007
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Sachverhalt
Abgrabung in der Stadt
Wegberg, Gemarkung Wegberg, Flur 55, Flurstück 13; Verlängerungsantrag der
Wolters GmbH
Die Wolters GmbH hat bei
der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, die
Verlängerung der mit Bescheid vom 19.03.1997 erteilten Abgrabungsgenehmigung
beantragt. Mit der Genehmigung waren der Abbau bis zum 31.12.2007 und die
Herrichtung der Abgrabung bis zum 31.12.2008 befristet. Es zeichnet sich
nunmehr jedoch ab, dass sich der Abbau der Restflächen im Süden des Geländes
mindestens noch bis Ende 2015 hinziehen wird. Die Wolters GmbH beantragt die
Verlängerung der Ausführungsfristen für die Beendigung der Abgrabung und
Herrichtung um jeweils 8 Jahre, sodass der Abbau bis zum 31.12.2015 und die
anschließende Herrichtung bis zum 31.12.2016 durchzuführen sind. Die Verwaltung
hat gegenüber dem Landrat das Einvernehmen mit Schriftsatz vom 15.10.2007
erteilt.
Querungshilfe Beecker
Straße
Ratsfrau Ruth Klein hatte mit Schreiben
vom 07.09.2006 folgenden Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates
gestellt:
„Der im Rahmen des
Stadtmarketingprozesses errichtete Kinderspielplatz im Bereich des Baugebietes
Heidekamp wird von den Kindern sehr gut angenommen. Um diesen Spielplatz
erreichen zu können, müssen die Kinder aus den Wohnbereichen Gerichhausen und
Forst die stark befahrene Beecker Straße überqueren. Dies ist für sie mit
Gefahren verbunden. Ich stelle daher den Antrag, der Rat möge die Verwaltung
beauftragen, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw.
eines Fußgängerüberweges zu prüfen. Über das Ergebnis bitte ich, im zuständigen
Fachausschuss zu berichten.“
Bei der Einbringung des Antrages in der
Sitzung des Rates am 19.09.2006 wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die
Möglichkeit zur Errichtung einer Überquerungshilfe bzw. eines
Fußgängerüberweges zu überprüfen und dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung hatte den Abschnitt der
Beecker Straße zwischen den Einmündungen Freiheider Straße/Forst und
Heidekamp/In Gerichhausen auf tatsächliche Querungsstellen untersucht und mit
einem Vertreter der Kreispolizeibehörde Heinsberg in Augenschein genommen. Danach kamen für Querungshilfen (eigensichere
Querung der Fahrbahn durch Einbau einer Mittelinsel) die Standorte
1.
Freiheider Straße/Forst
2.
im Bereich der Einmündung
Karolinenstraße bis zur Einmündung des Weges entlang des Begegnungszentrums
sowie
3.
Heidekamp/In Gerichhausen
in Frage.
In diesem Zusammenhang wird auf den
Inhalt der Beratungsvorlage zur STUV-Sitzung 22.05.2007, VO/0441/07, verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde die Querungshilfe
unter Einbeziehung der Fahrbahnaufweitung (Bushaltestelle) im Bereich
Forst/Freiheider Straße realisiert.
Als nächste Maßnahme soll im Bereich
zwischen den Einmündungen In Gerichhausen und Karolinenstraße eine baugleiche Querungshilfe
errichtet werden. Wegen der erforderlichen Restfahrbahnbreite nach Abzug der 2
m Schutzzone (Mittelinsel) sind Straßenbauarbeiten an den Gehwegen
(Verschmälerung/Verschwenkung, Bordsteinabsenkungen und Einbau von
Blindentaststeinen) erforderlich.
Aufgrund von Beobachtungen tatsächlicher
Querungen und zu berücksichtigenden Zwangspunkten (Vermeidung von Behinderungen zu
Grundstücksauffahrten) soll die neue Querung im Bereich zwischen der Gaststätte
(Ecke In Gerichhausen/Beecker Straße) und dem Grundstück der ehemaligen
Tankstelle, jetzt PKW-Abstellplatz, errichtet werden.
Die Kosten in Höhe von insgesamt 7.000,00
€ (Material Querungshilfe mit StVO-Beschilderung, Straßenbauarbeiten,
Fahrbahnmarkierung) sind in diesem Haushaltsjahr als Reste vorhanden.
Eine Planskizze hängt am Sitzungstag aus.
