Empfehlungsvorlage - VO/0591/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II 6 - Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 4. Änderung; Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Artur Tellers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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06.11.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath,
trat mit der Bekanntmachung vom 19.04.1997 in Kraft.
Im
Zuge der Erschließung erfolgte auf einer Teilfläche im südwestlichen Plangebiet
zugunsten einer besseren Ausnutzbarkeit der überbaubaren Flächen eine vom
Ursprungsplan abweichende Herstellung von Erschließungsanlagen.
Die
Eigentümerin der Fläche, die Entwicklungsgesellschaft Wegberg-Wildenrath mbH
i.L. hat Herrn Dipl. Ing. Robert Riehl aus Wegberg damit beauftragt, bezüglich
der vom Ursprungsplan abweichenden Bauausführung eine modifizierte
Änderungsplanung zu erarbeiten. Hierbei handelt es sich um die 4. Änderung.
Aus
der vom Planer vorgelegten Anlage 1 ergibt sich die bisherige Festsetzung und
in Anlage 2 hat er die anzupassende Situation sowie den Geltungsbereich der
Änderung dargestellt.
Das
Verfahren erfolgt also primär zwecks Angleichung der Plangrundlage an die
veränderte Bauausführung der Erschließungsanlagen und der hierdurch ausgelösten
Änderung der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für das Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
Der
Planer führt aus, dass sich der Anteil der Flächen für das Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht verringert und sich dem
neuen Straßenverlauf anpassen wird.
Abgesehen
von dieser geringfügigen Verlagerung der Erschließungsflächen bzw. der
überbaubaren Flächen sollen alle übrigen Festsetzungen sowie Hinweise etc.
unverändert beibehalten werden.
Erhebliche
Umweltauswirkungen i.S. von § 2 (4) BauGB seien nach seiner Abschätzung
voraussichtlich nicht zu erwarten; der Umfang und Detaillierungsgrad des zu
erstellenden Umweltberichtes könne sich daher auf die wesentlichen Fakten
beschränken.
Die
im Rahmen des Aufstellungsverfahrens entstehenden Planungskosten werden von der
Entwicklungsgesellschaft Wegberg-Wildenrath mbH i. L. getragen.
Die
Stadt trägt die üblichen Personalkosten für die Verfahrensbegleitung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die
Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet
Wegberg-Wildenrath, 4. Änderung, zu beschließen.
Im
Bebauungsplan sollen insbesondere die Baugrenzen, die Verkehrsflächen sowie die
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen neu
festgesetzt werden.
Das
Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath. Die
Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 2) ersichtlich.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich
bekanntzumachen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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