Mitteilungsvorlage - VO/0065/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Datum vom 16.01.2018 die beiliegende Anfrage gestellt, die wie folgt beantwortet wird:

 

Zu Frage 1:

 

Die wichtige Aufgabe des Streetworks bleibt, wie im Ausschuss für Personal und Personalentwicklung und auch im Rat beschlossen, derzeit leider unbesetzt. Dies ist eine Folge der vom Rat beschlossenen Wiederbesetzungssperre, die in der Regel zur Folge hat, dass einzelne Aufgabenfelder temporär nicht oder nur sehr unzureichend besetzt sind. Im Abwägungsprozess zwischen einer gleichzeitig erforderlichen nahtlosen Wiederbesetzung der Hausmeisterstelle im Bereich Asyl, die wegen des eingerichteten Schicht- und Bereitschaftsdienstes zwingend erforderlich war, ist die vorübergehende Nichtbesetzung der Stelle Streetwork als haushaltswirksame „Kompensationsmaßnahme“ von der Verwaltung vorge­schlagen und beschlossen worden.

 

Die Schulsozialarbeiterin kümmert sich im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben um die Probleme der Jugendlichen, die die betreuten Schulen besuchen. Zu diesem Personenkreis gehören auch überwiegend die Jugendlichen, die sich abends und an Wochenenden im Schulzentrum aufhalten. Eine verstärkte aufsuchende Jugendarbeit durch die freien Träger der Jugendheime, die durch das Kreisjugendamt finanziert werden soll, ist derzeit in Planung.

 

 

Zu Frage 2:

 

Aktuell kümmert sich der Flüchtlingsbetreuer im Umfang einer Vollzeitstelle um die Belange der zu betreuenden Flüchtlinge in der Stadt Wegberg. Der Streetworker war bis Ende 2017 und nur vorübergehend hier mit einem Arbeitsanteil von 25% einer Vollzeitstelle eingesetzt. Dieser Anteil entfällt nun. Dies ist auch umsetzbar, da sich auch die Zahl der Flüchtlinge inzwischen verringert hat. Einige Arbeiten (wie z.B. die Organisation der freiwilligen Ausreisen) sind zusätzlich von den Verwaltungsmitarbeitern des Sachgebietes übernommen worden.

 

 

Zu Frage 3:

 

Nein, die genannte Mitarbeiterin ist bis Ende 2018 (Auslauf der derzeitigen Landesförderung) als Schulsozialarbeiterin eingesetzt. Erst hiernach soll entschieden werden, wo ein weiterer Einsatz erfolgen soll. Sie führt bis dahin die regelmäßigen Veranstaltungen (Hallenbadnacht, Fußballnachtturnier und Skaterkontest), die bislang der Streetworker begleitet hat, unter Einbezug von Praktikanten der sozialen Arbeit zunächst weiter.

 

 

Zu Frage 4:

 

Nein. Eine Übertragung sozialpädagogischer Aufgaben ist nicht möglich, da der neue Hausmeister keine entsprechende Ausbildung besitzt. Neben den anspruchsvollen Aufgaben eines Sozialarbeiters fallen regelmäßig auch kleinere Aufgaben der Flüchtlingsbetreuung an, die auch ein Hausmeister erfüllen kann. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Betreuung und Organisation von gemeinnütziger Arbeit, um die Anleitung zur Mülltrennung und zum Verhalten in einer Gemeinschaftsunterkunft. Auch im Rahmen von Konfliktlösungen können in Absprache mit dem Flüchtlingsbetreuer Maßnahmen ergriffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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