Entscheidungsvorlage - VO/0054/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg Stellenbewertung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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22.03.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Freie Wähler für Wegberg hat mit Schreiben vom 20.09.2017, hier eingegangen am 19.12.2017, folgenden Antrag gestellt:
„Die Verwaltung möge aufzeigen, wie die Stellen in der Verwaltung bewertet werden.
Sie möge zudem die aktuelle Stellenbewertungskommission, falls vorhanden, einen Bericht vorlegen, wie oft in 2017 getagt wurde und wie viele Stellen neu bewertet wurden.
Falls keine Stellenbewertungskommission mehr vorhanden ist, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend eine neue Stellenbewertungskommission zu bilden.
Zudem möge die Verwaltung aufzeigen, wie die regelmäßige Bewertung aller stellen umgesetzt werden kann.“
Auch nach Inkrafttreten des TVöD galt für die Bewertung der Stellen der tariflich Beschäftigten weiterhin der Bundes-Beschäftigtenvertrages (BAT). Bis zum 31.12.2016 war aufgrund der Regelung des § 17 TVÜ-VKA für die Beschäftigten das alte Eingruppierungsrecht des BAT und dort insbesondere der § 22 BAT anzuwenden.
Erst zum 01.01.2017 trat die Neue Entgeltordnung VKA (Neue EGO) in Kraft. So dass der Stellenplan noch viele Stellen enthält, die nach BAT bewertet worden sind.
Die Beschäftigten wurden unter Beibehaltung der Entgeltgruppe in die Neue EGO übergeleitet. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass anlässlich dieser Überleitung keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierung erfolgt.
Die Dienstpostenbewertung für Beamtenstellen erfolgt in der Stadtverwaltung Wegberg nach dem KGSt-Gutachten Stellenplan-Stellenbewertung, welches im kommunalen Bereich laut Aussage der KGSt flächendeckend im Einsatz ist.
Die KGSt hat die neue Entgeltordnung zum Anlass genommen, einen neuen Vordruck für Stellenbeschreibungen zu entwickeln. Dieser Vordruck wird ab dem 01.01.2017 einheitlich für alle Beschäftigtengruppen (Beamte und Tarifbeschäftigte) verwendet.
Um das Erstellen von Stellenbeschreibungen zu erleichtern, stehen den Beschäftigten zwei Leitfäden der KGSt zur Verfügung. Die Leitfäden behandeln das Erstellen einer Stellenbeschreibung aus Mitarbeitersicht und aus Sicht der jeweiligen Führungskraft. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Erstellung der Stellenbeschreibung im Vorfeld durch den Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung beraten zu lassen.
Nachdem die Stellenbeschreibung erstellt worden ist, erfolgt die Bewertung im Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung. Die Mitwirkungsgremien werden beteiligt.
Stellen werden (neu) bewertet, wenn dies der/die Stelleninhaber/in beantragt, wenn sich wesentliche Stelleninhalte verändert haben oder Stellen neu eingerichtet werden.
Eine Stellenbewertungskommission besteht zurzeit in der Stadtverwaltung nicht. Die Bildung einer solchen, wie auch Stellenbewertungen an sich, sind Geschäft der laufenden Verwaltung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272 kB
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