Empfehlungsvorlage - VO/0070/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wegberg ist aufgrund von § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Eifel-Rur-Verbandsgesetzes Mitglied des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER).

Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder. Die Delegierten werden für fünf Jahre in die Verbandsversammlung entsandt. In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13  Abs. 4). Im Juni diesen Jahres endet die laufende Amtsperiode.

Mit Schreiben vom 08.02.2018 hat der Vorsitzende des Verbandsrates aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Die Mitglieder können sich  im Rahmen ihres geleisteten Mitgliedsbeitrags an der Entsendung bzw. der Wahl der Delegierten beteiligen. Dabei entspricht eine Beitragseinheit einem Sitz in der maximal 101 Mitglieder umfassenden Verbandsversammlung.

Zuständig für die Benennung von Delegierten der Stadt Wegberg ist der Rat. Die Stadt Wegberg verfügt für die Neubesetzung der Verbandsversammlung jedoch lediglich über 0,0131  Beitragsteileinheiten. Damit verfügt die Stadt über keine vollen Beitragseinheiten und damit wie bisher auch nicht über einen Sitz in der neuen Verbandsversammlung.

Beitragsteileinheiten können und werden zu ganzen Sitzen aggregiert. Dies kann dadurch erfolgen, dass die jeweilige Kommune als Inhaberin ihrer Beitragsteileinheit sich mit anderen Kommunen zusammenschließt, die ebenfalls über freie Beitragsteileinheiten verfügen (interkommunaler Zusammenschluss).

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg hat im Jahre 2013 für die damalige Bildung der jetzt endenden Verbandsversammlung des WVER einstimmig beschlossen, dass die verbleibenden freien Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg kreisweit aggregiert werden sollten, also zusammenzufassen seien. Die dadurch erreichbaren (zusätzlichen) ganzen Sitze sollten demnach den Städten mit den größten eingebrachten Beitragsteileinheiten zugutekommen. Dies waren in 2013 die Städte Übach-Palenberg und Wassenberg. Die darüber hinausgehenden (damals) bestehenden ca. 0,5 Beitragsteileinheiten sollten der Stadt im Kreis Heinsberg mit den eigenen drittgrößten unverbrauchten Beitragsteileinheiten zur weiteren Aggregation eines weiteren Sitzes (z. B. in Absprache mit der Städteregion) zufallen. Dies war die Stadt Heinsberg.

Für die nun neu zu bestimmende Verbandsversammlung hat der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg, Herr Jansen, die aktuelle Vorgehensweise mit den anderen Bürgermeistern im Kreis Heinsberg kurzfristig erörtert, da der WVER hinsichtlich der Aggregation bzw. Reklamierung von Beitragsteileinheiten eine gemäß Satzung vorgegebene kurze Auslauffrist, die bereits am 24.01.2018 endete, gesetzt hatte.

Hierbei konnte eine einvernehmliche Regelung – analog jener aus 2013 – kreisweit erzielt werden. Für die anstehende Neubesetzung der Verbandsversammlung des WVER konnten folgende Beitrags- bzw. Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg aggregiert werden:

 

 

Die zusätzlich aggregierten 2 Sitze (aus den Beitragsteileinheiten) sollen aufgrund der Abstimmung unter den beteiligten Bürgermeistern zur Stärkung der Interessen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg an die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg, die den höchsten Rang unter den Beitragsteileinheiten besitzen, gehen.

Aufgrund der o.a. Darstellung ist ein eigener Sitz für die Stadt Wegberg nicht erreichbar. Auf dieser Basis empfiehlt die Verwaltung daher, diese interkommunal abgestimmte Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht erkennbar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erzielten Einigung der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg zuzustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
    Die Stadt Wegberg bringt die Beitragsteileinheiten von 0,0131 in den aggregierten Beitragseinheitenverbund der sich beteiligenden Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg ein. Die städtischen Beitragsteileinheiten von 0,0131 sollen dabei der Erlangung zusätzlicher Sitze für die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg dienen.
     
  2. Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen empfiehlt dem Rat zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass die Stadt Wegberg auf einen eigenen Wahlvorschlag für die Entsendung eines Mitglieds in die Verbandsversammlung verzichtet.
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