Mitteilungsvorlage - VO/0082/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenanteil "Offene Ganztagsgrundschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
An allen Grundschulen der Stadt Wegberg sind Betreuungsangebote im Rahmen des Angebotes „Offener Ganztag“ eingerichtet. Seit dem Jahr 2015 beträgt die Kostenbeteiligung der Eltern je Monat 60,00 €. Im Jahre 2007 ist eine soziale Staffelung für Geschwisterkinder eingeführt worden. Seit 2015 sind auf dieser Grundlage für das 2. Kind 36,00 € (60% von 60,00 €) und für das dritte Kind 0 € (beitragsfrei) an monatlichen Kostenbeteiligungen zu leisten. Die Kosten für die Essenversorgung sind von den Eltern zusätzlich und nach Inanspruchnahme zu zahlen. Mit der Befreiung der Geschwisterkinder in Kindertagesstätten übernimmt das Kreisjugendamt auch die Kosten für Geschwisterkinder und Kinder einkommensschwacher Familien in der OGS.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales am 27.02.2018 im Rahmen eines Vortrags generell dargestellt wurde, reichen die derzeitigen Kostenbeteiligungen der Eltern nicht mehr aus, um die gestiegenen Lohn- und Sachkosten aufzufangen. Die Verwaltung beabsichtigt daher -unter Beachtung der vom Rat beschlossenen Kostenneutralität der Maßnahme-, ab dem nächsten Schuljahr zum 01.08.2018 die Beiträge wie folgt moderat anzuheben:
Anzahl | Kostenbeteiligung | Prozentsatz |
1. Kind | 65,00 € | 100% |
2. Kind | 39,00 € | 60 % |
3. Kind und weitere | 0,00 € | 0 % |
Die bereits zum 1. Februar 2015 eingeführte Erhöhung der Landesförderung um 1,5 Prozent pro Jahr stieg ab dem 1. August 2016 auf drei Prozent pro Jahr. Damit sind die Landeszuschüsse für den offenen Ganztag für den Zeitraum von 2011 bis 2017 insgesamt um rund 25 Prozent gestiegen. Dies soll teilweise die zu erwartenden jährlichen Kostensteigerungen decken. Im gleichen Zeitraum stiegen die Elternbeiträge in Wegberg nur um etwa 7 Prozent. Die Verwaltung beabsichtigt, ebenso wie das Land zu verfahren und eine jährliche Kostensteigerung von 3 % auch bei den Kostenbeteiligungen der Eltern zu berücksichtigen, um die personellen und inflationären Kostensteigerungen aufzufangen. Die Beträge sollen zur Vereinfachung hierbei kaufmännisch auf volle 50 Cent-Beträge gerundet werden.
Die Eltern werden über die Schulen informiert.
