Mitteilungsvorlage - VO/0083/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Sven Müller-Holtkamp hat am 13.03.2018 vor dem Wahlleiter der Stadt Wegberg, Herrn Bürgermeister Michael Stock, seinen unwiderruflichen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Wegberg, mit Ablauf des 31.03.2018, zur Niederschrift erklärt.

Das Nachbesetzungsverfahren wurde gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes durchgeführt.

 

Als Nachrücker aus der Reserveliste wurde Herr Lukas Kamp festgestellt.

Herr Kamp hat seine Annahme des Mandates am 13.03.2018 erklärt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung ist im Internet der Stadt Wegberg und im Aushangkasten erfolgt; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgabe verpflichtet.

 

Die Verpflichtung erfolgt in der Sitzung durch Vorlesen der Verpflichtungsformel durch den Bürgermeister, das Ratsmitglied bekundet durch seine Unterschrift unter der Verpflichtungsformel das Einverständnis.

 

Die Verpflichtung wird der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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