Entscheidungsvorlage - VO/0097/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer Vorschlagsliste der Stadt Wegberg für die Wahl der Schöffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Basalla, Judith
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtsperiode der amtierenden Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach sowie für das gemeinschaftliche Schöffengericht beim Amtsgericht Mönchengladbach läuft am 31.12.2018 ab.
Nach § 36 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Die Stadt Wegberg hat eine Vorschlagsliste für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach und für das gemeinschaftliche Schöffengericht beim Amtsgericht Mönchengladbach zu erstellen. Für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach werden insgesamt 188 Hauptschöffen und 100 Hilfsschöffen und für das gemeinschaftliche Schöffengericht beim Amtsgericht Mönchengladbach 56 Hauptschöffen und 50 Hilfsschöffen benötigt.
Auf den zum Amtsgerichtsbezirk Erkelenz gehörenden Stadtbezirk Wegberg entfallen nach einer Mitteilung des Landgerichts Mönchengladbach vom 29.01.2018 für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
12 Hauptschöffen bzw. Hilfschöffen.
Weiterhin regelt § 36 Absatz 4 Satz 1 GVG, dass in die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. Die Vorschlagsliste soll daher mindestens 24 Personen enthalten.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung in der Rheinischen Post am 19.02.2018 sowie einem Aufruf auf der Internetseite der Stadt Wegberg haben sich 42 Personen (13 weibliche und 29 männliche) um die Aufnahme in die Vorschlagsliste (Anlage 3) beworben. Die Namen und sonstigen nach den Verwaltungsvorschriften zum GVG erforderlichen Angaben zu den Bewerbern sind in der beiliegenden Aufstellung der interessierten Personen (Anlage 1) zusammengestellt. Alle aufgeführten Personen haben sich selbst um die Aufnahme in die Vorschlagsliste (Anlage 3) der Schöffenwahl 2018 beworben.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste (Anlage 3) soll der Rat in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen.
Eine Vorprüfung der Verwaltung hat Hinweise ergeben, die gegen die Eignung von vier Bewerbern sprechen; die möglichen Ausschlussgründe sind als Bemerkung in der Aufstellung der interessierten Personen (Anlage 1) zu den entsprechenden Bewerbern vermerkt. Die Verwaltung hat eine Vorschlagsliste vorbereitet, in die die möglicherweise ungeeigneten Bewerber nicht aufgenommen wurden.
Im Anschluss an die Beschlussfassung ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Absatz 3 GVG eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen; der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen. Auf die Einspruchsmöglichkeit nach § 37 GVG ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Wahl der Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach und das gemeinschaftliche Schöffengericht beim Amtsgericht Mönchengladbach für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 beschließt der Rat der Stadt Wegberg die als Anlage 3 beigefügte Vorschlagsliste.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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