Mitteilungsvorlage - VO/0108/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die vorläufige Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Zuschussbedarf von 61.591,25 € ab.

 

Erläuterungen:

Dieses Defizit ergibt sich insbesondere aus folgenden Faktoren:

 

Zu I. m2) In den Kosten sind 23.600 € für Rüstzeiten des Baubetriebshofes enthalten. Diese Zeiten stehen nicht im Zusammenhang mit Arbeiten für den Friedhof; es handelt sich vielmehr um einen prozentualen Anteil aller Stunden des Baubetriebshofes, die keinem Produkt zugeordnet werden konnten. Werkstattstunden z. B. für die Reparatur der für das Friedhofs- und Bestattungswesen eingesetzten Fahrzeuge werden bereits in den Leistungsstunden des Baubetriebshofes für das Produkt erfasst. Die Frage, ob diese Kosten beim Baubetriebshof verbleiben und nicht auf die Produkte verteilt werden, ist abschließend noch zu treffen. Hierzu gibt es aus der Vergangenheit einige Empfehlungen der örtlichen Rechnungsprüfung  und einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 14.09.2016, den es teilweise noch umzusetzen gilt.

 

Zu I. h) Die Kosten für die Instandhaltung von Fahrzeugen übersteigen die kalkulierten Kosten um 13.500 €. Nach einem Brandschaden am Friedhofsbagger musste dieser repariert und gewartet werden; für die langwierige Dauer der Reparatur mussten ein Ersatzfahrzeug sowie für dessen Transport ein Anhänger gemietet werden. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung erstreckt sich lediglich auf die durch den Brandschaden erforderlichen Reparaturkosten; die zustandsbedingten Wartungskosten sowie die Mietkosten für Ersatzbagger und Anhänger erhöhten daher deutlich die Kosten für die Instandhaltung von Fahrzeugen. Nur in den Jahren 2016 und 2017 wurde das Produkt “Friedhöfe“ mit den gesamten Unterhaltungskosten für den Friedhofsbagger belastet. Seit Beginn des Haushaltsjahres 2018 werden alle Kosten für den Friedhofsbagger beim Baubetriebshof erfasst und wie bei allen übrigen Fahrzeugen den Nutzerprodukten, wie dem Friedhofswesen, nach Nutzungsdauer zugeordnet.

 

Zu IV) Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren und die Vergabe von Nutzungsrechten  beliefen sich 2017 auf 489.801,62 € (Konten 632100/632180) und waren damit um 14.552,38 € geringer als die kalkulierten Einnahmen in Höhe von 504.354 €. Dies ist auf das schwer vorhersehbare Bestattungsverhalten zurückzuführen. Die je nach Bestattungs- und Grabart zu erhebenden Gebühren weichen teilweise erheblich voneinander ab. Eine genaue Planung der Einnahmen ist daher kaum möglich. Im Jahr 2017 fällt insbesondere die Differenz bei der Anzahl von Bestattungen in Urnenstelen auf; aufgrund der großen Nachfrage im Vorfeld wurde mit 30 Bestattungsfällen im Jahr 2017 geplant, tatsächlich wurden jedoch nur 8 Urnen in Stelen beigesetzt. Die Gebühr für das 30-jährige Nutzungsrecht an einer Urnenkammer beträgt 1.800 €, die Gebühr für das Nutzungsrecht bei der Beisetzung einer Urne in einem Urnenreihengrab nur 740 € und damit 1.060 € weniger als für Beisetzungen in Stelen, sodass hier etwa 40.000 € weniger eingenommen wurden als in der Planung vorgesehen.

Darüber hinaus ist auch der für die Arbeiten des Baubetriebshofes erforderliche Aufwand erheblichen Schwankungen unterworfen. Durch verschiedene Besonderheiten im jeweiligen Einzelfall, beispielsweise Bodenbeschaffenheit, Reste von Fundamenten oder Bewuchs, kann sich der erforderliche Zeitaufwand für das Ausheben von Gräbern immer wieder deutlich erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Unterdeckung im Gebührenhaushalt erkennen, die eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich machen würde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die vorläufige Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 sowie die hierzu vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis.

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Anlagen

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