Entscheidungsvorlage - VO/0109/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.01.2018 hat der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland einen Antrag auf Eintragung einer bei Wildenrath gelegenen Artilleriestellung/Feldstellung aus dem zweiten Weltkrieg als Bodendenkmal gestellt.

 

Die Verwaltung hatte hierzu im Rahmen der Mitteilungen zur Fachausschusssitzung vom 20.03.2018 kurz berichtet.

 

 

Der vorgesehene Schutzbereich der Feldstellung erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250 x 70 Metern. Betroffen sind hiervon zwei Waldparzellen in Teilbereichen. Diese liegen unmittelbar an der Stadtgrenze nach Wassenberg. Die nähere Lage der Fläche ist aus der als Anlage 1 beigefügten Karte ersichtlich.

 

Innerhalb des geplanten Schutzbereiches befindet sich eine Artilleriestellung mit Schützen- und Verbindungsgräben, Geschützstellungen sowie Feldunterständen (siehe hierzu Anlage 2 – Denkmalkurzbeschreibung und Anlage 3 – Fotos).

 

Nähere Angaben hierzu sind aus dem beigefügten Bodendenkmalblatt ersichtlich. Dieses wurde durch das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erstellt und steht aus urheberrechtlichen Gründen nur für Dienstzwecke bzw. zur Einsicht für den Grundstückseigentümer zur Verfügung (Anlage 4). Daher ist dieses auch nicht für die Öffentlichkeit freigeschaltet.

 

Der Antrag auf Eintragung als Bodendenkmal wird seitens des Amtes für Bodendenkmalpflege dahingehend begründet, dass an dem Erhalt des Stellungssystems ein wissenschaftliches Interesse, insbesondere durch seine Aussagekraft zur Militärtaktik und den Stellungsbauten im 20. Jahrhundert, besteht.

Die Anlage sei sowohl aus wissenschaftlich, militärgeschichtlichen Gründen als auch wissenschaftlich, militärtechnischen Gründen zu erhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

 

Alternativen:

-keine-

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Eintragung der auf den Grundstücksflächen Gemarkung Wildenrath, Flur 4, Parzelle 52 und Flur 5, Parzelle 1 befindlichen Artilleriestellung in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Wegberg.

 

Das Objekt erhält die lfd.-Nr. B-028 und die Bezeichnung „Artilleriestellung bei Wildenrath“.

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Anlagen

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