Mitteilungsvorlage - VO/0124/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts stehen diverse Kanalsanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich zur Ausführung bzw. zur Planung an.

 

Die wichtigsten Grundlagen für Kanalsanierungsmaßnahmen sind zum Einen das Kanalkataster und zum Anderen die SüwVO Abw. Diese legt fest in welchen zeitlichen Abständen Kanalinspektionen durchzuführen sind. Anhand der Inspektionsergebnisse werden den einzelnen Abschnitten Schadensklassen zugeordnet und geeignete Sanierungsmaßnahmen erarbeitet.

Die im Abwasserbeseitigungskonzept für die Maßnahmen enthaltenen Kosten spiegeln den Zustand zum Zeitpunkt der Erstbefahrung wieder. Die aktuelle Befahrung nahezu aller Kanäle hat gezeigt, dass sich deren Zustand im Zeitraum nach der Erstbefahrung (2006) deutlich verschlechtert hat.

 

Insgesamt werden die Verfahren zur Sanierung von Entwässerungssystemen gem. DIN in 3 Hauptgruppen gegeliedert:

 

  1. Reparatur:

Dies sind Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden. Hierzu gehören Roboterverfahren, Abdichtungsverfahren mitttels Kurzliner, Innenmanschetten usw. und Injektionsverfahren

  1. Renovierung:

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und –kanälen. Unter vollständiger oder teilweise Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz, z.B. Reliningverfahren bzw. Auskleidungsverfahren mit einem neuen tragfähigen Rohr in Rohr und einer damit einhergehenden neuen Nutzungsdauer von bis zu 60 Jahren

  1. Erneuerung:

Herstellung neuer Abwasserleitungen und –kanäle in der bisherigen oder einer neuen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen und –kanäle einbeziehen.

Im Falle des unter a. und teilweise unter b. beschriebenen Verfahrens handelt es sich um konsumtive Kosten, die auf dem Konto „521100 Instandhaltung von Kanälen“ verbucht werden.

Ist die Reparatur oder Renovierung eines Schadens aus wirtschaftlicher Gesichtspunkten nicht vertretbar, ist die Leitung bzw. die Haltung zu erneuern.

 

Planungen 2018 und Ausführung 2019

Kanalsanierung „Mozart- und Wagnerstraße“ (110301K154)

Der Schmutzwasserkanal stammt aus dem Jahr 1980. Auf Grundlage der durchgeführten Inpektion und den vorgefundenen starken Schäden wurden die zu sanierenden Haltungen in die Schadensklasse 4 eingestuft. Dies bedeutet es liegen sehr starke Mängel vor, die eine sofortige Sanierung erforderlich machen.

Die vorgefundenen Schadensbilder zeigen u.a. um verschobene Anschlüsse, fehlende Rohrteile und Korrosion im Sohlbereich. Aufgrund der vielfältigen und unterschiedlichen Schadensbilder sollen hier alle 3 zuvor genannten Sanierungsverfahren angewendet werden.

Die Kostenschätzung des IB Tutthas und Meyer beläuft sich auf ca. 120.000 €. Aus Haushaltsresten stehen Mittel in Höhe von ca. 40.000 € zur Verfügung. Diese werden für die Ingenieurleistungen der LP 5-8 verwendet. Die benötigten Mittel für die erforderlichen Bauarbeiten werden im Haushalt 2019 angemeldet.

Kanalsanierung „Beethovenstraße“ (110301K160)

Der Kanal wurde im Jahr 1980 gemeinsam mit der vorgenannten Maßnahme gebaut. Hier zeigen sich die gleichen Schadensbilder wie zuvor erwähnt.

Die Kostenschätzung des IB Tutthas und Meyer beläuft sich auf ca. 125.000 €. Aus Haushaltsresten stehen Mittel in Höhe von ca. 52.000 € zur Verfügung. Diese werden für die Ingenieurleistungen der LP 5-8 verwendet. Die benötigten Mittel für die erforderlichen Bauarbeiten werden im Haushalt 2019 angemeldet.

 

Für die Kanalsanierungen:

„Grenzlandring „ (110301K143)

„In Busch“ (110301K144)

„Forst und Bruchstraße“ (110301K147)

„Venloer Straße“ (110301K149)

 

liegen Honorarangebote vor, die anhand der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Kamerainspektionen geschätzt worden sind. Die für die Planungen erforderlichen Haushaltsmittel wurden angemeldet und stehen zur Verfügung.

 

 

Planungen und Ausführung 2018

Kanalsanierung „Im Hessenfeld“ (110301K130)

Sowohl der Regenwasserkanal als auch der stammen aus dem Jahr 1992 und sind in Teilbereichen stark sanierungsbedürftig. Die Einteilung erfolgt hier in die Schadensklassen 3 (kurzfristig zu sanieren) und 4 (sofort zu sanieren).

Die vorgefundenen Schadensbilder zeigen in Teilbereichen starke Rissbildungen und Scherbenbildung. Darüber hinaus hat eine hydraulische Überprüfung ergeben, dass eine Haltung nach heutigem Stand zu klein dimensioniert ist und komplett ausgetauscht werden muss.

Die Kostenschätzung des IB Tutthas und Meyer beläuft sich auf ca. 100.000 €. Die Kosten stehen im Haushalt 2018  zur Verfügung.

 

Kanalsanierung „Erkelenzer Straße und Barbarastraße“ (110301K152)

Die Kanäle stammen aus dem Jahr 1969 und sind in entsprechend schlechtem Zustand. Die Schadensbilder zeigen Rissbildungen, Auslenkungen und zum Teil auch Ausbrüche. Die Einteilung erfolgt in die Schadensklassen 3 und 4. Da sich die Kanäle im unmittelbaren Einzugsgebiet des Kreiswasserwerks befinden ist eine Sanierung dringend geboten. Die Arbeiten sollen im Inlinerverfahren durchgeführt werden.

Wie bereits einleitend erwähnt weichen auch hier die aktuellen geschätzten Baukosten deutlich von den seinerzeit geschätzten Kosten ab. Diese belaufen sich nach Berechnung durch das IB Berg auf ca. 100.000 €. Im Haushalt stehen aus Haushaltsresten ca. 49.000 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mittelübertragung von der Maßnahme 110301K143 Kanalsanierung Grenzlandring (55.000 €).

 

 

Kanalsanierung „Im Kämpchen und Grobenweg“ (110301K158)

Schadensbilder und Baujahr entsprechen der vorgenannten Maßnahme. Die geschätzten Kosten für das vorgeschlagene Inlinerverfahren belaufen sich auf ca. 89.000 €. Im Haushalt stehen aktuell ca. 38.500 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung erfolgt durch Mittelübertragung von der Maßnahme 110301K147 Kanalsanierung Forst/Bruchstraße (55.000 €).

 

Kanalsanierung „Marienstraße und Feldweg nach Uevekoven(110301K153)

Der Kanal stammt aus dem Jahr 1973. Auch hier erfolgt die Einteilung in die Schadensklassen 3 und 4. Schadensbilder sind Risse, Unterbögen, Korrosion etc.

Die Sanierung in den betroffenen Bereichen erfolgt auch hier im Inlinerverfahren.

Die Kostenschätzung des IB Berg beläuft sich auf ca. 90.000 €. Im Haushalt stehen aus Haushaltsresten ca. 47.000 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mittelübertragung von der Maßnahme 110301K147 Kanalsanierung Forst/Bruchstraße (50.000 €).

 

Kanalsanierung „Neuhofstraße“ (110301K157)

Der Schmutzwasserkanal wurde 1970 gebaut und befindet sich in der Schadensklasse 4. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass dieser in Teilbereichen mit einem Kontergefälle verlegt worden ist. Hier kommt es immer wieder zu Rückstau und Verstopfungen. Aus diesem Grund soll der Kanal hier komplett erneuert werden.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 110.000 €. Im Haushalt stehen aus Haushaltsresten ca. 42.000 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mittelübertragung von der Maßnahme 120101S005 Ausbau der Rather Straße (75.000 €).

 

Aufgrund der Datenfülle (110 MB) wurde auf die Beifügung von Plänen und Schadensbildern verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

 

Alternativen:

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

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