Entscheidungsvorlage - VO/0135/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Preisanpassung der städtischen Theaterveranstaltungen hier: Ergänzung zu Vorlage VO/0080/18
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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12.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf die bisherigen Beratungen unter Vorlage VO/0080/18 im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr wird verwiesen.
In der Sitzung am 17.04.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beschließt, die Beratung auf die Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 19.06.2018 und die Entscheidung auf die Sitzung des Rates am 10.07.2018 zu vertagen.“
Der Grund hierfür war ein weiteres Informationsbedürfnis des Ausschusses. Zur Verwirrung hatten die erläuternden Zahlen der Verwaltung geführt, die auf Anfrage der CDU-Fraktion an die Fraktionen kurz vor der Sitzung per mail versendet worden sind. Aus der übersendeten Tabelle wurde auch nicht klar, dass sich der ausgewiesene Zuschussbedarf auf „je Besucher/je Veranstaltung“ bezog. In der Tabelle wurden die Kosten des Theaterabonnements wie folgt aufgelistet:
Kostenaufstellung Theater (Bauhofleistungen mit den inneren Verrechnungssätzen des Bauhofes) | ||
Ausgaben: | 2016 | 2017 |
Sachbearbeitung: | 932,50 € | 998,47 € |
Unterstützungskraft: | 675,53 € | 693,23 € |
Bauhofleistungen: | 9.358,76 € | 10.084,69 € |
Zahlungen Tourneetheater mit Nebenkosten: | 30.900,18 € | 33.369,69 € |
Ausgaben gesamt: | 41.866,97 € | 45.146,08 € |
Einnahmen: | 30.669,00 € | 33.353,00 € |
Zuschuss: | 11.197,97 € | 11.793,08 € |
Besucher/verkaufte Karten je Veranstaltung: | 1.470 | 1.410 |
Zuschuss je Besucher/je Veranstaltung: | 7,62 € | 8,36 € |
Eine Fortführung der Beratung –wegen der nachträglichen Änderung einer HSK-Maßnahme- in der vorgesehenen Reihenfolge Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr, Haupt- und Finanzausschuss und Rat ist wegen der Sitzungsverschiebung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr aus terminlichen Gründen (Dauerkarten müssen noch bis zu den Sommerferien versendet werden) nicht möglich. Mit der Vorsitzenden wurde vereinbart, die Beratungen in der Folge Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr und Rat zu führen.
Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, decken die Einnahmen die externen Kosten annähernd ab. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Wegberg bei städtischen Theaterveranstaltungen dieser Art und belegt einen hohen Kostendeckungsgrad. Lediglich die Personalleistungen für die Sachbearbeitung und die Bauhofleistungen verbleiben als „Zuschusssumme“ ungedeckt.
Die Verwaltung hatte bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kosten „Sachbearbeitung und Unterstützung“ um spitzberechnete Summen handelt, die Kosten für die Bauhofleistungen sich aber nach den festgelegten allgemeinen Stundenverrechnungssätzen berechnen. Diese betrugen für das Jahr 2016 je Arbeitsstunde 48,3657 € und für 2017 je Arbeitsstunde 52,938 €. Hierin sind auch alle Maschinen- und Overheadkosten anteilig enthalten, obwohl –wie in der Sitzung von der Verwaltung ebenfalls bereits ausgeführt- der Bühnenaufbau und Bühnenabbau keinen Einsatz von Bauhofmaschinen oder –fahrzeugen erfordert.
Die Verwaltung hat nun die Kosten für die einzelnen Mitarbeiter des Baubetriebshofes, die im Bereich Theater eingesetzt waren, spitz errechnet. Hierbei wurden die tatsächlichen Gesamtbrutto-Personalkosten (inkl. Einmalzahlungen und unständiger Entgeltbestandteile), die entstanden sind, in der Tabelle berücksichtigt. Dies senkt den Zuschussbedarf, wie nachfolgend dargestellt.
Kostenaufstellung Theater (spitze Personalkosten) | ||
| 2016 | 2017 |
Sachbearbeitung: | 932,50 € | 998,47 € |
Unterstützungskraft: | 675,53 € | 693,23 € |
Bauhofleistungen: | 5.070,03 € | 4.927,28 € |
Zahlungen Tourneetheater mit Nebenkosten: | 30.900,18 € | 33.369,69 € |
Ausgaben gesamt: | 37.578,24 € | 39.988,67 € |
Einnahmen: | 30.669,00 € | 33.353,00 € |
Zuschuss: | 6.909,24 € | 6.635,67 € |
Besucher/verkaufte Karten je Veranstaltung: | 1.470 | 1.410 |
Zuschuss je Besucher/je Veranstaltung: | 4,70 € | 4,71 € |
Die Bauhofleistungen in diesem Bereich sollen in Zukunft noch stärker in Leistungsdauer und Leistungshöhe hinterfragt werden. Weitere Einsparungen erscheinen durch bessere Absprachen mit den durchführenden Tourneetheatern möglich und sollen intensiv geprüft werden.
Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beantragt, eine volle Kostendeckung –also auch die Kosten, die bei der Verwaltung und im Bauhof entstehen- zu erreichen. Dies ist eine neue und sehr weitgehende Änderung der bisherigen Betrachtungsweise, da im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes in diesem Fall bislang nur die Einnahmeverbesserung von 8.000,00 € in Bezug auf die Einnahmen des Haushaltsjahres 2015 beschlossen war.
Die Anzahl der Besucher, die in den vorstehenden Tabellen genannt werden, stellt die aufaddierte Besucheranzahl von allen 4 Veranstaltungen einer Spielzeit dar. Dies bedeutet, dass ein Abonnent, der 4 Veranstaltungen besucht, auch hier 4 mal berücksichtigt ist. Im Schnitt sind daher rund 370 Besucher in jeder Vorstellung zu verzeichnen. Wenn tatsächlich auch die inneren Verrechnungen umgelegt würden, würde dies zur Folge haben, dass eine Einzelveranstaltung um 4,70 € teurer würde und ein Abonnement (4 Aufführungen) sich um 18,80 € verteuern würde. Die Abonnementkarte im ersten Rang würde dann 107,80 € kosten, die Einzelkarte dieser Kategorie dann 29,70 €.
Die Preise für das Theaterabonnement sähen dann wie folgt aus:
Rang | Abopreis | Einzelkarten | ||
regulär | ermäßigt * | regulär | ermäßigt* | |
I | 107,80 € | 101,80 € | 29,70 € | 27,70 € |
II | 102,80 € | 96,80 € | 27,70 € | 25,70 € |
III | 97,80 € | 91,80 € | 25,70 € | 23,70 € |
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Die Verwaltung hält diese Preisgestaltung so für nicht umsetzbar, da diese Preissteigerung keine Akzeptanz finden und die Theaterveranstaltungen an sich gefährden würde. Bereits bei der letzten Preiserhöhung in 2015 ist der Preis des Abonnements um 20,00 € angehoben worden. Eine weitere große Anhebung wäre das „Aus“ für das städtische Theaterabonnement.
Das Angebot „Theaterabonnement“ wird verwaltungsseitig als kulturelles Angebot im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge gesehen, die der Leistungsfähigkeit der Stadt Wegberg entspricht.
Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass jede Theaterveranstaltung einen Treffpunkt darstellt, der rund 370 Besuchern die Möglichkeit bietet, sich in den Pausen und vor und nach der Vorstellung auszutauschen und Kontakte zu pflegen. Die örtliche Gastronomie profitiert ebenfalls hiervon. Weiter wird auch durch die Zuschauer zur Belebung der Innenstadt beigetragen. Nicht zuletzt bringen die Theaterveranstaltungen ein sehr gutes Medienecho und damit auch positive Werbung für die Stadt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene moderate Preiserhöhung, die an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert ist, würde weiter Akzeptanz finden und den Zuschussbetrag im Bereich des Kulturangebotes auch dauerhaft akzeptabel erscheinen lassen. Die bestehende HSK-Maßnahme „Theaterveranstaltungen“ könnte hierdurch weiter wie bisher eingehalten werden.
Eine Anpassung der Eintrittspreise, die sich an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert, ist auch für die Folgejahre vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die HSK Maßnahme „Reduzierung oder Streichung von Theaterveranstaltungen“ mit den bisherigen Konsolidierungsbeiträgen fortzusetzen.
- Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beschließt unter Bezug auf die Vorlage VO/0080/18, die Preise im Theaterabonnement der Stadt wie folgt anzuheben:
Rang | Abopreis | Einzelkarten | ||
regulär | ermäßigt * | regulär | ermäßigt* | |
I | 91,00 € | 85,00 € | 25,50 € | 23,50 € |
II | 86,00 € | 80,00 € | 23,50 € | 21,50 € |
III | 81,00 € | 75,00 € | 21,50 € | 19,50 € |
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Die Ermäßigungsgründe für folgende Personenkreise:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
- Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
- Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder den „Bundesfreiwilligendienst“ ableisten,
- Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mindestens 50%),
- Inhaber der EURECARD,
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt u.a.),
- Empfänger von Wohngeld und
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter),
sollen aus sozialen Gründen beibehalten werden. Die Anspruchsvoraussetzung muss durch Vorlage entsprechender aktueller Belege nachgewiesen werden.
