Empfehlungsvorlage - VO/0035/18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildungsplatz GrenzlandRingBad 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Ergänzung zu dem in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 24.04.2018 bereits beschlossenen Ausbildungsplatzangebot für das Jahr 2019 soll, wie bereits angekündigt, eine Ausbildungsstelle im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe für das GrenzlandRingBad Wegberg aufgenommen werden.
Im „Strategiepapier“ zum GrenzlandRingBad ist ein/e Auszubildende/r im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, mit einer regelmäßigen Nachbesetzung ab 2019 alle 3 Jahre, dauerhaft in die Dienstpläne eingearbeitet.
Durch geänderte Öffnungszeiten und eine andere Schichtbesetzung kann künftig eine Schwimmmeistergehilfenstelle eingespart werden. Dies soll sozialverträglich mit dem Ausscheiden des Inhabers der Stelle FB 202 / M03 umgesetzt werden. Die Einsparung der Schwimmmeistergehilfenstelle FB 202 / M05 ist Maßnahme des Personalkosteneinsparkonzeptes. Hierdurch befindet sich bereits im aktuellen Stellenplan 2018 ein entsprechender k.w.-Vermerk. Voraussetzung für diese Maßnahme ist zum einen der Einsatz von zusätzlichen privaten Rettungsschwimmern, als auch eine feste Ausbildungsstelle für die Jahre 2019-2022.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Ausbildungsstelle im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe verursacht einen durchschnittlichen jährlichen Aufwand, einschließlich des Arbeitgeberaufwandes, in Höhe von ca. 17.700 €.
Es entsteht somit über die gesamte Ausbildungsdauer von 3 Jahren ein Aufwand in Höhe von ca. 53.100 €.
Eine Ausbildung im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe war in der ursprünglichen Ausbildungsplanung für die Jahre 2020, 2021, 2023 und 2024 vorgesehen. Diese Ausbildungsstellen wurden als Maßnahme des Personalkosteneinsparkonzeptes gestrichen. Eine alle 3 Jahre regelmäßig neu beginnende Ausbildung, ab dem Jahr 2019, führt zu geringerem Einsparvolumen bzw. zu Mehraufwand.
