Entscheidungsvorlage - VO/0606/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 14.08.2007 teilte die Verwaltung mit, dass verschiedene Modelle einer sozialen Staffelung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsgrundschule untersucht werden.

Die Verwaltung hat verschiedene Modelle überdacht und deren Umsetzbarkeit geprüft. Gleichzeitig sind Gespräche über die Übernahme der Kosten der Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe mit dem Kreisjugendamt geführt worden.

 

Jugendhilfe und Schule sind nach dem Schulgesetz NRW und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII - zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen kann der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.

 

Nach dem Gesetz über die Tageseinrichtungen (GTK) können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre Verpflichtung, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote an Grundschulen erfüllen. Daraus folgt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch den Verweis an Betreuungsplätze in Offenen Ganztagsschulen, sofern diese bedarfsdeckend sind, keine eigenen Plätze schaffen muss. Hierdurch werden sowohl Investitions- als auch Betriebskosten gespart. Der Entwurf des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) enthält eine entsprechende Bestimmung.

 

Sofern das Angebot der Offenen Ganztagsschule nicht bestehen würde, wäre der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe objektiv-rechtlich verpflichtet, durch eigene Maßnahmen darauf hinzuwirken, ein entsprechendes Angebot für Schulkinder zu schaffen. In diesen Fällen wäre er auch verpflichtet, bei Erfüllung der Voraussetzungen den Teilnahmebeitrag zu übernehmen.

 

 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 entschieden, diesen Auftrag durch Übernahme der Kosten für die Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsgrundschule zu erfüllen.

 

Das Kreisjugendamt übernimmt daher die Kosten der Betreuungsplätze in den Offenen Ganztagsgrundschulen auf Antrag. Dies gilt für die Personenkreise der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), SGB XII und Personen, deren Einkommen bis zu 10% über den jeweils geltenden Sätzen liegt. Die Ausführungsbestimmungen dieses Beschlusses liegen der Verwaltung noch nicht vor.

 

Mit dieser Regelung hat sich nach Meinung der Verwaltung eine soziale Staffelung der Beiträge erübrigt, da der vorab bezeichnete Personenkreis nicht nur ermäßigt an den Maßnahmen der OGS teilnehmen kann, sondern gänzlich von den Beiträgen freigestellt wird. Darüber hinaus wird über das Landesprogramm “Kein Kind ohne Mahlzeit” die Mittagsverpflegung zu geringen Elternbeiträgen (1 € je Mahlzeit) sichergestellt.

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, über den genannten Personenkreis hinaus auch diejenigen zu entlasten, die zwei oder mehr Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet haben. Folgende Rabattstaffelung wird vorgeschlagen:

 

Kinder in der OGS

Ermäßigung

1

0%

2

40%

3 oder mehr

Kostenfrei

 

Folgende Beitragsstaffelung würde sich bei einem Grundbeitrag von 56 € ergeben:

 

1 Kind             = 100%                       =          56  €                                       =          56 €

2 Kinder         = 100% + 60%          =          56   € + 33,60 €                     =          89,60 € 

3 Kinder         = 100% + 60%+ 0     =          56   € + 33,60  € + 0 €          =          89,60 €

 

Die Umsetzung der Beitragsstaffelung soll zeitgleich mit der Umsetzung der Beitragsübernahme durch das Kreisjugendamt erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch die beabsichtigte Regelung entfallen geschätzte Einnahmen in Höhe von ca. 3.000 €/jährlich. Es soll versucht werden diese ohne Beitragssteigerung für die übrigen Plätze aufzufangen.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung Kultur, Soziales und Sport beschließt, eine soziale Staffelung der Beträge in der Form einzuführen, dass Geschwisterkindern eine Ermäßigung gewährt wird. Diese soll für das zweite Kind 40% und für alle weiteren Kinder 100% betragen. Diese Regelung soll solange gelten, wie die Beiträge für die Personenkreise nach SGB II, SGB XII und Personen, deren Einkommen bis zu 10% über den jeweils geltenden Sätzen liegt, vom Kreisjugendamt getragen werden.

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