Entscheidungsvorlage - VO/0606/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsgrundschule hier: Soziale Staffelung der Beiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
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13.11.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am
14.08.2007 teilte die Verwaltung mit, dass verschiedene Modelle einer sozialen
Staffelung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsgrundschule untersucht
werden.
Die
Verwaltung hat verschiedene Modelle überdacht und deren Umsetzbarkeit geprüft.
Gleichzeitig sind Gespräche über die Übernahme der Kosten der Betreuung im
Rahmen der Jugendhilfe mit dem Kreisjugendamt geführt worden.
Jugendhilfe und Schule
sind nach dem Schulgesetz NRW und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII
- zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen kann der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr auf Antrag ganz
oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen
werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist und die Förderung für
die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
Nach dem Gesetz über die
Tageseinrichtungen (GTK) können die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ihre Verpflichtung, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach
Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder vorzuhalten, auch durch
entsprechende Angebote an Grundschulen erfüllen. Daraus folgt, dass der
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch den Verweis an
Betreuungsplätze in Offenen Ganztagsschulen, sofern diese bedarfsdeckend sind, keine
eigenen Plätze schaffen muss. Hierdurch werden sowohl Investitions- als auch Betriebskosten
gespart. Der Entwurf des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz)
enthält eine entsprechende Bestimmung.
Sofern das Angebot der
Offenen Ganztagsschule nicht bestehen würde, wäre der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe objektiv-rechtlich verpflichtet, durch eigene
Maßnahmen darauf hinzuwirken, ein entsprechendes Angebot für Schulkinder zu
schaffen. In diesen Fällen wäre er auch verpflichtet, bei Erfüllung der
Voraussetzungen den Teilnahmebeitrag zu übernehmen.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg
hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 entschieden, diesen Auftrag durch Übernahme
der Kosten für die Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsgrundschule zu
erfüllen.
Das
Kreisjugendamt übernimmt daher die Kosten der Betreuungsplätze in den Offenen
Ganztagsgrundschulen auf Antrag. Dies gilt für die Personenkreise der Bezieher
von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), SGB XII und Personen, deren Einkommen
bis zu 10% über den jeweils geltenden Sätzen liegt. Die Ausführungsbestimmungen
dieses Beschlusses liegen der Verwaltung noch nicht vor.
Mit
dieser Regelung hat sich nach Meinung der Verwaltung eine soziale Staffelung
der Beiträge erübrigt, da der vorab bezeichnete Personenkreis nicht nur
ermäßigt an den Maßnahmen der OGS teilnehmen kann, sondern gänzlich von den
Beiträgen freigestellt wird. Darüber hinaus wird über das Landesprogramm
“Kein Kind ohne Mahlzeit” die Mittagsverpflegung zu geringen
Elternbeiträgen (1 € je Mahlzeit) sichergestellt.
Die
Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, über den genannten Personenkreis hinaus auch
diejenigen zu entlasten, die zwei oder mehr Kinder in der Offenen
Ganztagsgrundschule angemeldet haben. Folgende Rabattstaffelung wird
vorgeschlagen:
|
Kinder
in der OGS |
Ermäßigung |
|
1 |
0% |
|
2 |
40% |
|
3
oder mehr |
Kostenfrei |
Folgende
Beitragsstaffelung würde sich bei einem Grundbeitrag von 56 € ergeben:
1
Kind = 100% = 56 € = 56
€
2
Kinder = 100% + 60% = 56 € + 33,60 € = 89,60
€
3
Kinder = 100% + 60%+ 0 = 56 € + 33,60 € + 0 € = 89,60 €
Die Umsetzung der Beitragsstaffelung soll zeitgleich mit der Umsetzung
der Beitragsübernahme durch das Kreisjugendamt erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung Kultur, Soziales und Sport beschließt, eine soziale Staffelung der
Beträge in der Form einzuführen, dass Geschwisterkindern eine Ermäßigung
gewährt wird. Diese soll für das zweite Kind 40% und für alle weiteren Kinder
100% betragen. Diese Regelung soll solange gelten, wie die Beiträge für die
Personenkreise nach SGB II, SGB XII und Personen, deren Einkommen bis zu 10%
über den jeweils geltenden Sätzen liegt, vom Kreisjugendamt getragen werden.
