Entscheidungsvorlage - VO/0159/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.05.2018 beantragt die Fraktion DIE LINKE WEGBERG die nicht für den Ausbau des WLAN-Netzes im Wohnbereich der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße benötigten Mittel, die die Stadt Wegberg aus der Integrationspauschale 2018 erhält, für eine frühere Wiederbesetzung der Stelle FB 202/I02 (Streetwork) bereitzustellen.

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 4286/17 „Aufhebung einer WBS im FB Bildung und Soziales“. In der Ratssitzung am 19.12.2017 wurde die Aufhebung der WBS für die Stelle FB 202/I03 (Hausmeister) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass der Stelleninhaber Stelle FB 202/I02 (Streetwork) sein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2017 gekündigt hat und die Stelle / das Aufgabengebiet zunächst bis zum 31.12.2018 nicht nachbesetzt und die Entwicklungen in diesem Bereich beobachtet werden sollen. Ein kleiner Teil der Aufgaben wurde von der Stelleninhaberin FB 201/I01 übernommen. Der allergrößte Teil der bislang erledigten Arbeit (Streetwork, Obdachlosenhilfe und auch 25 % im Bereich Asyl) sollte zunächst nicht weiter wahrgenommen werden. Durch die Nachbesetzung der Stelle erst zum 01.01.2019 wird der Verzicht auf die Wiederbesetzungssperre FB 202/I03 gegenfinanziert.

Aufgrund dieser Beschlusslage ist die beantragte frühere Neubesetzung der Stelle FB 202/I02 (Streetwork) nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Antrag der Fraktion DIE LINKE WEGBERG, die nicht für den Ausbau des WLAN-Netzes im Wohnbereich der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße benötigten Mittel, die die Stadt Wegberg aus der Integrationspauschale 2018 erhält, für eine frühere Wiederbesetzung der Stelle FB 202/I02 (Streetwork) bereitzustellen, abzulehnen.

 

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Anlagen

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