Empfehlungsvorlage - VO/0160/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.06.2018, hier per Mail eingegangen am 06.06.2018, den in der Anlage beigefügten Antrag „Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen“ gestellt.

 

Hierin beantragt die CDU-Fraktion der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dass Eheschließungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgeführt werden.

 

Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag wie folgt:

 

„Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Verwaltung mitgeteilt, dass das Standesamt der Stadt Wegberg ab sofort keine Trautermine für Freitagnachmittage und Samstage im ersten Halbjahr 2019 annehmen wird. Außerdem wird das Standesamt lt. dieser Mitteilung für das erste Halbjahr 2019 lediglich Eheschließungen annehmen, bei denen einer der beiden Partner oder Partnerinnen die Haupt- oder Nebenwohnung in Wegberg hat. Begründet ist dieser Schritt mit dem Beschluss des Rates, die Stelle des Leitenden Standesbeamten im ersten Halbjahr 2019 unbesetzt zu lassen. Diese Begründung ist seitens der CDU-Fraktion nicht zu akzeptieren.

Die Intention des Ratsbeschlusses war vielmehr, dass der Bürgermeister aus dem Kreis der im Standesamt vorhandenen Mitarbeiter/innen eine/n Mitarbeiter/in zum neuen Leitenden Standesbeamten machen soll. Da es zumindest eine/n Mitarbeiter/in im Standesamt gibt, der/die die entsprechenden formalen Voraussetzungen für die Aufgabenerfüllung als Leitender Standesbeamter erfüllt, ergibt sich absolut keine Notwendigkeit, diese Stelle im ersten Halbjahr 2019 unbesetzt zu lassen. Darüber hinaus sieht es die CDU-Fraktion als absolute Notwendigkeit an, dass Eheschließungen an Freitagen und Samstagen, z.B. durch Arbeitszeitflexibilisierung, im bisherigen Umfang auch zukünftig möglich bleiben.“

 

 

Es wird Bezug auf die Beratungsvorlage VO/0049/18 genommen. Der Bürgermeister hatte am 27.06.2017 zur Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geschlossen. In dieser Dienstvereinbarung ist u.a. geregelt, dass für die Inanspruchnahme der/des Standesbeamtin/Standesbeamten an Samstagen ein Zeitguthaben in Höhe der tatsächlichen Anwesenheit zuzüglich zwei Stunden gewährt wird. Gleichzeitig wird dieses Zeitguthaben im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit als „angeordnete Überstunden“ behandelt und grundsätzlich in Freizeit abgegolten. Zur Sicherstellung im Falle unvorhergesehener Verhinderungen ist an den betreffenden Samstagen zusätzlich ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, für den ein Zeitguthaben in Höhe von 1 Stunde angerechnet wird.

 

Eine der Voraussetzungen für den Abschluss dieser Dienstvereinbarung war es, dass das Standesamt eine adäquate Stellenbesetzung hat. Die vom Rat am 24.04.2018 beschlossene Wiederbesetzungssperre hat die Praktizierbarkeit dieser Regelungen für die Dauer der Wiederbesetzungssperre in Frage gestellt. Der Personalrat hat daraufhin am 08.05.2018 die Dienstvereinbarung fristgerecht zum 31.12.2018 gekündigt.

 

Für den Fall, dass der Bürgermeister die Aufgaben des Leitenden Standesbeamten einer/einem anderen Standesbeamten /-beamtin übertragen würde, würde dies nichts daran ändern, dass eine Vollzeitstelle sechs Monate lang nicht besetzt wäre und dadurch keine ausreichenden Kapazitäten für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vorhanden sind.

 

Damit die Regelungen für die Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen weiter durchgeführt werden könnten, wäre dies bei Beachtung der Wiederbesetzungssperre nur möglich, wenn die anfallende Mehrarbeit durch eine Überstundenregelung für die drei Beschäftigten im Standesamt durch den Bürgermeister angeordnet würde. Die Anordnung von Überstunden durch den Bürgermeister ist gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 2 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat der Stadt Wegberg hat auf Nachfrage des Fachbereiches Zentrale Verwaltungssteuerung mitgeteilt, dass einer möglichen Überstundenanordnung durch den Bürgermeister seitens des Personalrates nicht zugestimmt wird.

 

Des Weiteren sind Eheschließungen sowie die dafür benötigten zeitlichen und organisatorischen Regelungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung und fallen somit in die Organisationshoheit des Bürgermeisters.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung schlägt dem Rat vor, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.

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Anlagen

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