Entscheidungsvorlage - VO/0175/18
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzbeschaffung Pritschenfahrzeug 3,5 to - Vorstellung der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Fuhrpark des Baubetriebshofes befinden sich mehrere Pritschenfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Alle Pritschfahrzeuge sind fast täglich im Einsatz. Haupteinsatzgebiet ist die Grün- und Baumpflege, sowie die Unterhaltung von Spielplätzen und die Abräumung von Grabstätten. In den meisten der vorgenannten Einsatzbereiche ist man auf die Kompaktheit dieser Fahrzeuge angewiesen. Lässt man die in jüngerer Vergangenheit beschafften Fahrzeuge für den Streckenwart und die Werkstatt unbeachtet, liegt die letzte Beschaffung eines solchen Fahrzeuges schon lange zurück. Im August 2009 wurde ein VW Crafter neu beschafft und ist noch in einem sehr guten Zustand. Die übrigen Fahrzeuge dieser Größe wurden, allesamt gebraucht, in den Jahren 2008 (HS B 2711), 2006 (HS 2715 + HS 2716), 2005 (HS 2719), 2002 (HS 2722) sowie 2000 (HS 2721) beschafft. Das Fahrzeug HS 2716 wird noch in diesem Jahr gegen ein Neufahrzeug ausgetauscht, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage wartet die Verwaltung noch auf die Auslieferung des Fahrzeugs (entsprechende Beschlüsse und Beauftragung bereits in 2017 erfolgt). Auf die Ausführungen im Gesamtkonzept (s. Vorlage VO/4021/17 + VO/4129/17) wird an dieser Stelle verwiesen.
Der tägliche Einsatz dieses Fahrzeugtyps mit voller Zuladung, kurzen Fahrstrecken und Anhängergebrauch führt zu einer starken Beanspruchung. Häufig wird in Form von Rasenschnitt, Häckselgut, allgemeinem Grünabfällen und illegal abgelagerten Abfällen Ladegut befördert, dessen Eigenschaft die Korrosion an metallischen Bauteilen fördert. Der Zustand der Fahrzeuge ist ebenso wie die Notwendigkeit zum Austausch sehr unterschiedlich.
Für das Haushaltsjahr 2018 war das Fahrzeug HS 2722 zum Austausch vorgesehen. In den Wintermonaten 2017/2018 wurde das Fahrzeug durch die eigene Werkstatt soweit ertüchtigt, dass sich der Zustand des Fahrzeuges erheblich verbessert hat. Dringender ist nun der Austausch des Fahrzeuges HS 2715. Wie im Gesamtkonzept ausführlich erläutert, ist dieses Fahrzeug mit einer Doppelkabine und einem Hinterkipper ausgestattet. Der Kilometerstand beträgt 192.922 km (Stand 19.06.2017). In 2016 sind für dieses Fahrzeug externe Kosten in Höhe von 1.951,55€, zuzüglich Diesel und Betriebsstoffen angelaufen. Zusätzlich war eigenes Personal ca. 20,25 Std. mit Reparaturarbeiten beschäftigt. In 2017 wurden 304,29€ an externen Kosten sowie 10,25 Stunden von eigenem Personal benötigt. In 2018 wurde bislang weder finanzieller noch personeller Aufwand betrieben. An dem Fahrzeug gibt es aktuell eine Reihe von Mängeln, zu deren Veranschaulichung der Vorlage einige Bilder angehängt sind. Hierzu gehört einsetzender Rost am Kotflügel vorne rechts, zudem lässt sich hier die Stoßstange nicht mehr richtig befestigen. (siehe Bild 1). Der Radlauf vorne rechts weist starke Roststellen und einsetzende Durchrostung auf (siehe Bild 2, 3). Weiterhin gibt es starke Rostbildung und beginnende Durchrostung am Einstieg zur hinteren Sitzbank (Beifahrerseite/ siehe Bild 4, 5, 6). Des Weiteren liegen erhebliche Durchrostungen an den Achs- bzw. Federaufhängungen der Hinterachse vor, worin ggfs. sogar ein erheblicher Mangel bei der nächsten Hauptuntersuchung („TÜV“) gesehen werden könnte (siehe Bild 7, 8, 9, 10, 11, 17, 18). Auch der heckseitige Stoßfänger/ Lampenträger rostet zunehmend durch (siehe Bild 12, 13). Bei den Trägern unter der Ladefläche sowie den ausgesparten Mulden für die Zurrpunkte schreitet die Durchrostung ebenfalls voran (siehe Bild 14, 19). Alle drei beweglichen Bordwände sind durch die stete Belastung sehr ausgeschlagen und weisen im geschlossenen Zustand einen großen Spalt zur Ladefläche auf (siehe Bild 15, 16). Je nach Transportgut (feinkörnige oder trockene Schüttgüter) ist hierdurch mit teilweisem Verlust der Ladung zu rechnen. Am Einstieg zum Fahrersitz gibt es Rost, welcher beginnt das Material an dieser Stelle in Gänze zu zersetzen (siehe Bild 20). Am Lenkgetriebe des Fahrzeugs tritt Öl aus (siehe Bild 24). Am Radlauf und dem Kotflügel vorne links schreitet die Durchrostung ebenfalls voran (siehe Bild 21, 22). Nicht bildlich festgehalten sind folgende Mängel: Stoßdämpfer hinten links defekt, Bremskraftregler nur mit sehr eingeschränkter Funktion und Ölverlust am Motor.
Unter Beachtung der Begebenheiten, ist die Ersatzbeschaffung als dringlich anzusehen. Ein Wegfall dieses Fahrzeuges kann nicht mit den Ressourcen des bestehenden Fuhrparks kompensiert werden. Ohne eine Ersatzbeschaffung würde die Einsatzfähigkeit des Baubetriebshofes erheblich geschwächt.
Wie im Gesamtkonzept ausführlich dargelegt, kann bei der Ersatzbeschaffung auf die Doppelkabine verzichtet werden und stattdessen ein Normalfahrerhaus mit drei Sitzplätzen bevorzugt werden. Stattdessen wäre eine Werkzeugkiste an dieser Stelle des Fahrzeuges sinnvoller.
Bei der Beschaffung kommen auch Leasingvarianten in Frage, was bei der Ausschreibung berücksichtigt wird. Ebenso genügt auch ein Gebraucht- bzw. Vorführgerät, wenn dieses eine Laufleistung von ca. 15.000km nicht überschreitet, und zwischen Erst – Inbetriebnahme und Tag des Submissionstermins ein Zeitraum und maximal (ca.) 18 Monaten liegt. Eine größere Spanne dieser beiden Parameter wäre zwar denkbar, jedoch nicht sinnvoll.
Das Leistungsverzeichnis sollte vorbehaltlich einer Präzisierung im Rahmen der Vorbereitung zur Ausschreibung wie folgt aussehen:
Lieferung eines Pritschenfahrzeuges mit Einzelkabine, Werkzeugkiste und nach hinten kippbarer Ladefläche gemäß folgender Spezifikationen:
-Pritschenwagen mit Normalfahrerhaus, 2 Türen und 3 Sitzplätzen als Normalfahrzeug, Linkslenker
-RAL 2011 Tieforange (kommunalorange)
-2 Rundumkennleuchten gelb (orange) im Bereich des Fahrerhausdaches
-Dieselmotor (66-100 kW), aktuelle Abgasnorm (mind. EURO 5), Dieselpartikelfilter oder vergleichbares abgasreduzierendes System (bitte kurze Erläuterung, mit welchen technischen Hilfsmitteln / Stoffen die Norm erreicht wird)
-Grüne Umweltplakette
-Motorsteuerung und Abgasreinigungssystem auf Kurzstreckenbetrieb im kommunalen Bereich angepasst
-manuelles 5- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebe
-Ganzjahresbereifung
-Vollwertiges Reserverad mit Ganzjahresbereifung (wie oben)
-Fahrzeugbreite ohne Spiegel max. 2.250mm
-Radstand zwischen ca. 3.500 – 3.700 mm
-Versiegelte Karosserie zum Schutz vor Korrosion
-zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg
-Kugelkopf-Anhängerkupplung und Elektrosatz (13-polig + 7-polig), Anhängelast mindestens 2.500kg
-Ausreichend dimensionierte(r) Batterie(n) und Generator für Kurzstreckenbetrieb
-Frontairbags, ESP, ABS oder vergleichbare Sicherheitssysteme
-Freisprecheinrichtung mit Bluetooth - Schnittstelle
-Garantie mind. 24 Monate
-Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug
-Überführung
-Zulassung
-notwendige Zulassungsbescheinigungen
-notwendige Eintragungen für evtl. vorzunehmende Um- und Anbauten
-Konformitätserklärung für die Kombination Trägerfahrzeug, Staubox und Kipppritsche gem. Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006, Anhang II A
Aufbau:
-1 elektrohydraulischer Heck – Kipperaufbau, Kippermaß innen, ca.: 2.800/2.050/400mm, Bordwände aus Aluminium in silber eloxiert, Stirnwandhöhe: 800mm, Bordwände seitlich und hinten 400mm hoch, Unterbau in Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, Boden als Siebdruckplatte mit Stahlblechauflage, 8 im Boden versenkte Verzurreinrichtungen, DIN – konform mit einer Tragfähigkeit von je mindestens 400daN, 4 Stück je Fahrzeugseite, eingelassen im Bereich unmittelbar neben den Bordwänden, Bordwand rechts und links von Stirnwand bis Hinterachse zum Öffnen nach unten, Bordwand hinten zum Öffnen nach unten, aufsteckbare Bordwanderhöhungen, Höhe ca. 40cm für beide Fahrzeugseiten incl. Montagezubehör, mindestens 16 Haken für Ladungssicherungsnetz, 4 Stück montiert an Außenseite der Heckklappe, je 6 Stück montiert an den Außenseiten der seitlichen Bordwände, Kipperantrieb elektrohydraulisch 12V, Speisung über Fahrzeugelektrik, Kipperstempel einschließlich aller erforderlichen elektrischen- und hydraulischen Leitungen, Kipperstütze und Fangseil, Kipperbedienung vom Fahrerhaus aus, Montage von seitlichen Begrenzungsleuchten/ Reflektoren, sofern diese gem. StVO erforderlich sind.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die für diese Investition benötigten Mittel wurden in den Haushalt 2018 unter der Investitionsnummer 011800 – B050 in Höhe von 35.000€ eingestellt. Durch die Inzahlunggabe des Altfahrzeuges ist mit Erlösen, in jedoch unbekannter Höhe, zu rechnen, welche für die Investition genutzt werden können. Bei den letzten Ausschreibungen für Fahrzeugbeschaffungen und auch im Rahmen der Marktsondierung für das hier zu beschaffende Fahrzeug zeigte sich, dass derzeit nicht sichergestellt ist, ob die veranschlagte Summe von 35.000€ für die Investition ausreicht. Aufgrund der terminlichen Abfolge, konnten die Erfahrungen der letzten Submissionsergebnisse nicht berücksichtigt werden, da der Haushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt bereits aufgestellt war. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung tatsächlich eine Differenz zwischen der veranschlagten Summe und dem tatsächlichen Angebotspreis ergeben, welches nicht durch die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges gedeckt werden kann, kann dieses Delta durch außerplanmäßige Erträge durch den Verkauf von anderen, seit längerem ausgesonderten Altfahrzeugen ausgeglichen werden.
Geht man davon aus, dass ein Neufahrzeug kreditfinanziert gekauft wird, ist im Rahmen der Abschreibung (gemäß örtlicher Abschreibungstabelle/ Ziffer 6.022 ist mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren zu rechnen) mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kosten zu rechnen. Die Zahlen entstammen einem Angebot, welches im Rahmen der Marktsondierung bei einem möglichen Lieferanten erbeten wurde.

Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines neuen Pritschenfahrzeugs wie oben beschrieben öffentlich auszuschreiben. Die Verwaltung wird den Ausschuss dann über das Submissionsergebnis informieren, um bei dem zu treffenden Vergabebeschluss den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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