Mitteilungsvorlage - VO/0167/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wettbewerbsverfahren für den Neubau der Feuerwache Wegberg, hier: Stand des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt
Die Verwaltung hatte zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Verkehr am 08.05.2018 (TOP 1.3, VO 0123/18) über den Stand des Wettbewerbsverfahrens zum Neubau der Feuerwache Wegberg berichtet.
Im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens stellten das Architekturbüro Scheidt Kasprusch und das Landschaftsarchitekturbüro KuBuS, beide aus Berlin, am 16.05.2018 jeweils ihr Büro und ihr Konzept zur Realisierung der Bauaufgabe vor. Das Gremium, welches sich aus Vertretern des Wettbewerbs-Preisgerichts und der Verwaltung zusammensetzt, konnte einstimmig feststellen, dass die Zuschlagskriterien erfüllt sind und schlägt die Beauftragung der beiden Büros für die Planung der neuen Feuerwache der Stadt Wegberg vor.
Im letzten Termin des VgV-Verhandlungsverfahrens am 18.06.2018 fand die „technische Übergabe“ des wettbewerbsbetreuenden Büros neubighubacher aus Köln an die Stadt Wegberg und an die beiden Planungsbüros statt. Damit ist die Tätigkeit des Büros neubighubacher für das Wettbewerbsverfahren „Neubau Feuerwache Wegberg“ beendet.
Ebenfalls im Rahmen des Termins am 18.06.2018 konnten die bereits im Vorfeld verhandelten und abgestimmten vertraglichen Regelungen und die Honorarangebote mit den Büros Scheidt Kasprusch und KuBuS abschließend fertiggestellt werden.
Die Verwaltung wird nun wie vorgesehen in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 10.07.2017 die Beschlussvorlagen zur Beauftragung der beiden Planungsbüros mit den Leistungsphasen 1 – 5 gemäß HOAI 2013 (Honorarordnung Architekten und Ingenieure) vorlegen.
Die ensprechenden Beschlüsse vorausgesetzt, sollen nach Unterzeichnung der Verträge dann im ersten Planungsschritt die für die Fachingenieurleistungen in Frage kommenden Planungsbüros ausgewählt und Honorarangebote von diesen eingeholt werden.
Weiterhin soll ein erster Grobterminplan des Planungs- und Bauablaufs erarbeitet werden.
