Mitteilungsvorlage - VO/0163/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 16 (3) der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18. November 2013 hat „der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich […] mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, […] dafür Sorge zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ausgestellt wird. Der Eigentümer hat den nach Satz 1 ausgestellten Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. […]“. Im Sinne der EnEV „sind Nutzflächen mit starkem Publikumsverkehr öffentlich zugängliche Nutzflächen, die während ihrer Öffnungszeiten von einer großen Zahl von Menschen aufgesucht werden. Solche Flächen können sich insbesondere in öffentlichen oder privaten Einrichtungen befinden, die für gewerbliche, freiberufliche, kulturelle, soziale oder behördliche Zwecke genutzt werden“.

Neben dem Rathaus betrifft die aktuelle Verpflichtung zur Erstellung und zum Aushang eines Energieausweises somit bei der Stadt Wegberg aufgrund der Größe und / oder Nutzung auch das Grenzlandringbad, die zentrale Mensa, die Sporthallen und sämtliche Schulgebäude. Bei diesen Gebäuden ist der Schulbetrieb ein wesentlicher Nutzungsbestandteil. Dies ist als behördliche Nutzung anzusehen, da der eigentliche Nutzer des Gebäudes der Schulträger, also eine Behörde ist.

Die Forderung zur Erstellung von Energieausweisen wurde erstmals in die EnEV 2007 aufgenommen. Damals erhielt die Stadt Wegberg über einen Dienstleister für eine Reihe von Gebäuden Energieausweise. Diese wurden seinerzeit jedoch nicht ausgehängt. Gemäß § 17 (6) haben Energieausweise eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren, sodass die damals erstellten Ausweise zu erneuern sind.

Durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft wurden im bisherigen Jahresverlauf für die o. g. Gebäude sowie für die städtischen Kindergärten und den Baubetriebshof verbrauchsorientierte Energieausweise auf Grundlage der Verbrauchskennwerte der Jahre 2014 bis 2016 erstellt.

Für diese insgesamt 18 Gebäude sind der Vorlage zur Kenntnisnahme eine 1-seitige Version des Energieausweises, der die Ergebnisse zusammenfasst und für den öffentlichen Aushang vorgesehen ist beigefügt. In diesem Aushang werden die Berechnungsergebnisse für das jeweilige Gebäude Vergleichswerten der entsprechenden Gebäudekategorie gegenübergestellt. Der eigentliche 5-seitige Energieausweis und die Berechnungsgrundlage für die Ausweise können bei Bedarf eingesehen werden.

Gemäß Vorgabe der EnEV werden die Energieausweise in Kürze in den folgenden Gebäuden der Stadt Wegberg ausgehängt:

1.

Rathaus

2.

Grenzlandringbad

3.

Zentrale Mensa im Schulzentrum

4.

Maximilian-Kolbe-Gymnasium

5.

Edith-Stein-Realschule

6.

Schule am Grenzlandring

7.

3-fach Sporthalle

8.

2-fach Sporthalle

9.

Erich Kästner Grundschule

10.

GGS „Am Beeckbach“, Beeck

11.

KGS Arsbeck

12.

GGS Wildenrath

13.

GGS  Merbeck

14.

Kastanienschule GGS Rath-Anhoven

15.

Familienzentrum Sonnenschein, Arsbeck

16.

Städtischer Kindergraten Farbenfroh, Klinkum

17.

Städtischer Kindergarten Merbeck

18.

Baubetriebshof

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine weiteren Kosten.

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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