Mitteilungsvorlage - VO/0172/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Schäden an der Brücke auf dem Mailandweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ortsteil Arsbeck wird der Mailandweg im Bereich zwischen der Einmündung Burghofweg und der Kreuzung mit der Straße An der Landwehr über eine Brücke geführt, welche die Bahnlinie Wegberg / Dalheim überspannt.
Am 22.03.2018 stellte der städtische Streckenwart im Rahmen seiner Aufgabenerledigung (unter Anderem: visuelle Kontrolle der stadteigenen Brückenbauwerke) fest, dass es zu einem Schaden am Bauwerk gekommen sein muss.
Unmittelbar wurde der Fachbereich 302 über die Fachbereichsleitung des FB 304 informiert.
Am 23.03. erfolgte eine Inaugenscheinnahme des Bauwerkes durch ein hierzu beauftragtes Ingenieurbüro.
Als erste Feststellung wurde genannt, dass sich drei der vier vorhandenen Stützwände geneigt haben. Eine Ursache hierfür kann noch nicht genannt werden. Als erste Handlungsempfehlungen wurde ausgesprochen, dass die Brücke zunächst nicht in Gänze gesperrt werden muss, jedoch:
-Sichergestellt werden soll, dass die Gewichtsbegrenzung auf maximal 12 Tonnen je Fahrzeug eingehalten wird
-Die nutzbare Breite auf eine Fahrspur reduziert werden soll, welche mittig über die Brücke führt
-Wöchentlich überprüft werden soll, ob sich die Spaltmaße zwischen den sich bewegenden Bauteilen vergrößern.
Alle Maßnahmen wurden umgehend umgesetzt. Eine Gewichtsbegrenzung für die Brücke gilt ohnehin bereits. Die Fahrspur der Brücke wurde zunächst per mobiler Baustellen – Baken auf eine Breite von ca. 2,75m in der Mitte der Brücke eingeschränkt. Da sich schnell zeigte, dass (meist nach Wochenenden) eine Vielzahl der Baken in die Böschung zur Bahnlinie geworfen bzw. mutwillig an andere Stellen in bis zu 100m Entfernung getragen worden war, wurde hier nachgebessert. Es wurden so genannte Leitboys beschafft, welche nun mit dem Fahrbahnbelag fest verbunden sind. Seither hat sich die Situation rund um Vandalismus entspannt, lediglich die beleuchteten Baken werden vereinzelt Opfer von Tritten. Glücklicherweise ist es hierdurch bislang noch nicht zu größeren Schäden gekommen, wenngleich bereits einzelne Abdeckungen erneuert werden mussten.
Die wöchentliche Kontrolle der Spaltmaße erfolgt durch den Streckenwart wie empfohlen, gestaltet sich jedoch durch die fortschreitende Vegetation zunehmend schwierig. Die hierbei ermittelten Ergebnisse zeigen, dass sich die Stützwände weiter zu neigen scheinen. Seit dem 04.04. (erste Messung) hat sich der entstandene Spalt um 0,13cm vergrößert (2,71cm > 2,84cm).
Das Ingenieurbüro PSP aus Aachen wird ein Sanierungskonzept für die Brücke erarbeiten und der Verwaltung vorstellen. Um die bereits angedachte Variante zur Sanierung weiter verfolgen zu können, benötigt das beauftragte Büro nun ein Baugrundgutachten, sowie ein Vermessungsprofil der Böschungen. Die Entnahme der entsprechen-den Bohrkerne bzw. Bodenproben ist durch den Fachbereich 302 bereits beauftragt worden. Nach Vorstellung der Verwaltung, soll die Entnahme der Proben unter Beisein eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros erfolgen. Hierdurch sollen Missverständnisse vermieden werden.
Es ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage weder Nutzer der Brücke noch der Bahnverkehr gefährdet sind. Hierzu ist es jedoch dringend erforderlich, dass die Empfehlungen des Prüfingenieurs eingehalten werden. Um die Einhaltung der maximal zulässigen Fahrzeuglast sicherzustellen, wurden beispielsweise die jeweiligen Entsorgungsbetriebe nochmals gesondert darüber informiert, die Brücke mit Fahrzeugen über 12 Tonnen Gesamtgewicht zu umfahren.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Zu den entstehenden Kosten kann die Verwaltung noch keine Auskunft geben. Die bislang entstandenen Kosten beschränken sich auf die Gutachterkosten für die Einschätzung durch den Prüfingenieur sowie zur Erstellung des Bodengutachtens.
Sobald hierzu nähere Aussagen getroffen werden können, wird die Verwaltung hierüber berichten.
Alternativen:
Keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen sowie damit, über neue Entwicklungen unverzüglich und unaufgefordert zu berichten. Die Einhaltung der Wertgrenzen und damit einhergehende Einbeziehung der politischen Gremien versteht sich als selbstverständlich.
