Entscheidungsvorlage - VO/0127/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatzbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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Vorberatung
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05.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ausreichende Anzahl, eine angemessene Ausstattung mit Spielgeräten, der Betrieb und die Unterhaltung von Spielplätzen ergibt sich aus der Pflicht einer Stadt für eine ausreichende Infrastruktur der Daseinsvorsorge zu sorgen.
Der Begriff der „kommunalen Daseinsvorsorge“ meint, dass die Gemeinde wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger –insbesondere für Personenkreise, die besondere Hilfe und Unterstützung benötigen- bereitstellt. Sie ist dazu durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I Grundgesetz) verpflichtet. Der Rechtsbegriff der kommunalen Daseinsvorsorge ist in den Gemeindeordnungen enthalten; zum Beispiel heißt es in der Gemeindeordnung NRW, § 8 Abs. 1:
"Die Gemeinden schaffen innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen."
Insoweit ist zwischen einer bestmöglichen Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Leistungsfähigkeit einer Kommune abzuwägen.
Die Stadt Wegberg verfügt im gesamten Stadtgebiet derzeit über 37 öffentliche Spielplatzstandorte. Hiervon verteilen sich 18 Spielplätze auf das Stadtgebiet im Innenring und 19 Spielplätze auf die Ortslagen außerhalb des Innenrings. Grund für die Einrichtung der Spielplätze –und hierbei insbesondere für die „Kleinstspielplätze“- war die wohnortnahe Versorgung mit Spielflächen, so dass diese ohne größere Verkehrsgefahren auch von Kindern alleine aufgesucht werden können.
Wie aus der als Anlage beigefügten Auflistung ersichtlich ist, umfasste das komplette Spielplatzkataster, das als Arbeitsgrundlage der Verwaltung dient, früher 55 Spielplätze. Im Laufe der letzten Jahre wurden hiervon bereits insgesamt 7 Spielplätze aufgegeben.
Zusätzlich zu den 37 öffentlichen Spielplätzen befinden sich auf der Liste aber auch noch die Spielplätze der 3 städtischen Kindergärten, die öffentlich nicht zugänglich sind, und insgesamt 8 Schul-Spielplätze, von denen 2 ebenfalls öffentlich nicht zugänglich sind. Diese 11 Spielplätze sind wegen der Kombinutzung Kita/Schule/ Nachmittagsbereich nicht in Frage zu stellen. Der Spielplatz an der Grundschule in Beeck ist aufgrund der Lage und Größe als Zentralspielplatz 3 vorgesehen.
Konzept:
Unter Berücksichtigung
- der bisherigen Überlegungen und Planungen, im Innenring 3 sogenannte Schwerpunktspielplätze zu etablieren und in den Ortschaften außerhalb des Innenrings soweit erforderlich und sinnvoll zumindest jeweils einen attraktiven Spielplatz zu erhalten,
- der Bevölkerungsstatistik Stand 31.12.2017,
- des Interesses und der Mithilfe der jeweiligen Wohn- bzw. Dorfgemeinschaften (freiwillige Pflegepartnerschaften),
- der Anzahl und Lage der einzelnen Spielplätze und
- des Erfordernisses, der Wegberger Bevölkerung und hierbei insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine Grundversorgung, soll heißen ein flächendeckendes Angebot, zur Verfügung zu stellen,
werden die Spielplätze von der Verwaltung im Folgenden bewertet und nach Handlungsempfehlungen katalogisiert.
Die Katalogisierung dient als Konzeptgrundlage zur weiteren Versorgung mit Spielflächen. Grundsätzlich wäre es natürlich wünschenswert, alle Spielflächen zu erhalten und gut auszustatten. Leider zwingt die finanzielle Lage hier zu einer differenzierten Betrachtung, die aber nicht zwingend die Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft verbaut. So sollen beispielsweise zur Aufgabe/Umgestaltung empfohlene Flächen nicht alle verwertet, sondern differenziert und pflegeextensiv gestaltet werden. Hierbei steht unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die Absicht im Vordergrund, Flächen für das Gemeinwohl zu behalten und die verbliebenen Spielflächen zielgerichtet besser und attraktiver auszustatten.
Auf die bisherigen Beratungen zu diesem Thema wird insoweit verwiesen.
- Sinnvolle und weiter erhaltenswerte Spielflächen für Kinder der Altersgruppe 4-12 Jahre :
1.1 Spielplätze als Grundversorgung ( Anzahl: 18):
Die nachfolgend aufgeführten Spielplätze werden -wie auch die an Schulen und Kindertageseinrichtung befindlichen Spielplätze- aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit als unverzichtbar eingestuft.
Spielplatz Nr. | Bezeichnung | Anmerkung |
7 | Wegberg, Park/Burgweiher (Feuerwehr) | Zukünftiger Zentral-Spielplatz 1; Innenring |
13 | Wegberg, Schlehenweg | Festschreibung im Bebauungsplan, Beecker Wald (war ein „Partnerspielplatz“ zum aufgelösten Spielplatz Nr. 14; Holunderweg) |
17 | Wegberg, Azaleenweg/Goldregenweg | Festschreibung im Bebauungsplan, Spielplatz in einem großen Wohngebiet; (war ein „Partnerspielplatz“ zum aufgelösten Spielplatz Nr. 16; Clematisweg) |
19 | Wildenrath, Hochstraße | Wildenrath |
21 | Klinkum, Eintrachtsweg | Klinkum u. für Bischofshütte |
22 | Tüschenbroich, An der Kirche | Tüschenbroich, Broich, u. Brunbeck |
23 | Dalheim, Josefsweiler | Festschreibung im Bebauungsplan, Rödgen, Ausbau möglich und geplant |
25 | Arsbeck, Burghofweg | Arsbeck; sehr aktive Wohngemeinschaft |
29 | Merbeck, Sportplatz | Merbeck |
30 | Tetelrath, Am Lochtenberg | Tetelrath, Venheyde, Venn; aktive Wohngemeinschaft |
32 | Rickelrath, An der Kirche | Rickelrath u. Schwaam |
35 | Kipshoven, Von-Agris-Straße, An der Kapelle | Kipshoven, zusätzlich: Tourismus, Hotel Esser, Kapelle; engagierte Dorfgemeinschaft |
36 | Schönhausen, In Schönhausen | Schönhausen und Moorshoven; Privatgrundstück, von der Stadt gepachtet; engagierte Dorfgemeinschaft |
38 | Isengraben, In Isengraben | Isengraben, Kehrbusch und Flassenberg; Privatgrundstück; sehr engagierte Dorfgemeinschaft |
39 | Uevekoven, Barbarastraße, An der Kirche | Uevekoven, mit Bürgerinnen und Bürger überarbeitet |
48 | Wegberg, In der Heide | Festschreibung im Bebauungsplan, Zukünftiger Zentral-Spielplatz 2; Innenring |
50 | Dalheim, Königsberger Straße | Festschreibung im Bebauungsplan, Dalheim; Privat initiierter Spielplatz; Aufbau von Spielgeräten und Pflege überwiegend in Eigenleistung |
51 | Wegberg, In Gerichhausen | Skater-Anlage, Dirt-Line, Bolzplatz |
1.2 Weitere wichtige und erhaltenswerte Spielplätze (Anzahl: 9):
Die hier aufgelisteten Spielplätze sollen aufgrund ihrer besonderen Lage, Pflegepartnerschaften und Dorfmittelpunkten ebenfalls dauerhaft erhalten bleiben.
Spielplatz Nr. | Bezeichnung | Anmerkung |
2 | Wegberg, Am Feldrain (neben Haus Nr. 9a) | Festschreibung im Bebauungsplan |
3 | Wegberg, Lindenstraße (neben Haus Nr. 121) | Festschreibung im Bebauungsplan |
4 | Wegberg, Mittelstr./Immanuel-Kant-Straße | Festschreibung im Bebauungsplan, Spielplatz in einem großen Wohngebiet |
6 | Wegberg, Gierenfeld | sehr aktive Wohngemeinschaft, im April/Mai 2018 neu gestaltet |
8 | Wegberg, Am See | Partnerspielplatz zum aufgelösten Spielplatz Nr. 15 (Blüten-/Knospenweg) |
11 | Wegberg-Beeck, Fronhofstraße | 2. Beecker Spielplatz (neben dem an der Grundschule) in einem großen Wohngebiet; |
12 | Wegberg, Jakob-Hoogen-Straße | Festschreibung im Bebauungsplan |
27 | Watern, Klompenberg | Soll nach Rücksprache mit der Dorfgemeinschaft als Spielplatz und Treffpunkt erhalten bleiben |
37 | Holtum, Feldweg | Holtum |
1.3 Wünschenswerte Spielplätze/Gemeinflächen (Anzahl: 8):
Folgende Spielplätze sind aufgrund in erreichbarer Nähe befindlicher anderer Spielplätze nicht zwingend erforderlich und könnten als Spielplätze aufgegeben werden. Über eine Folgenutzung soll in Absprache mit den zuständigen Stellen im Hause, insbesondere mit dem Quartiers-Manager, entschieden werden.
In Frage kommen beispielsweise der Verkauf einzelner Grundstücke oder die Errichtung von Allgemeinflächen/örtlichen Treffpunkten für Jugendliche, d.h. extensiv zu pflegenden Rasenflächen mit Sitzmöglichkeiten, an denen sich Jugendliche und oder Nachbarschaften zum Grillen, Ball spielen oder „chillen“ treffen können.
Über die Folgenutzung oder einen Verkauf der Grundstücke dieser Kategorie soll in einer getrennten Vorlage beraten und beschlossen werden.
Spielplatz Nr. | Bezeichnung | Anmerkung |
1 | Wegberg, Bachmannsgraben | Festschreibung im Bebauungsplan, Unattraktiver, kleiner Spielplatz (80 qm) |
5 | Wegberg, Forst | Nähe zum Zentralspielplatz 2 (Nr. 48) aber touristisch wichtige Lage |
10 | Wegberg, Netteweg | Festschreibung im Bebauungsplan, Überholungsbedürftig, Aufgabe nur bei Errichtung des Spielplatzes Ryther Weg; Grundstücksgröße: 447 qm |
18 | Wegberg-Beeck, Am Ring | Festschreibung im Bebauungsplan, Dritter Spielplatz in Beeck, Größe: ca. 200 qm; Nähe zum Zentralspielplatz an der Grundschule und zum Spielplatz Frohnhofstraße (Nr. 11) |
26 | Arsbeck, Im End | unattraktive Gestaltung (Spielfläche ca. 280 qm) |
28 | Merbeck, Talstraße | Nähe zu den Spielplätzen am Sportplatz und „Am Lochtenberg“ (Nr. 29 + 30; Spielfläche ca. 100 qm) |
49 | Wegberg, Kringskamp | Aufgabe nur bei Errichtung des Spielplatzes Ryther Weg; (Spielfläche ca. 250 qm) |
52 | Wegberg, Sandbirkenweg | Festschreibung im Bebauungsplan, Nähe zum 2. Zentral-Spielplatz (Nr. 48 und zu den Spielplätzen 2 + 3) auf dem Spielplatz befindet sich aktuell nur ein Spielgerät, Grundstücksgröße 2.787 qm |
1.4 Nicht zwingend erforderlich (Anzahl: 2):
Nach Auffassung der Verwaltung können bzw. müssen die nachfolgenden Spielplätze als solche unmittelbar aufgegeben werden. Eine Folgenutzung ist für beide Flächen bereits fest geplant.
Spiel-platz Nr. | Bezeichnung | Anmerkung |
31 | Schwaam | Die Dorfgemeinschaft Schwaam beantragte am 16.02.2018 die Umgestaltung des kleinen (92 qm) und sehr wenig frequentierten Spielplatzes in einen Platz mit Ziersträuchern und einem Insektenhotel. In Rickelrath befindet sich der Spielplatz Nr. 32. Mit der Dorfgemeinschaft soll eine Pflegevereinbarung getroffen werden. |
34 | Moorshoven, Steinstraße | Erweiterungsfläche für das Feuerwehrgerätehaus; Nähe zum Spielplatz 36 |
- Begegnungsflächen für Jugendliche
Die unter 1.3 aufgeführten Flächen könnten als Anlauf- und Treffpunkte für Jugendliche im Alterssegment 13-16 Jahre dienen. Hierzu ist nur ein geringer Ausbauzustand erforderlich.
Sobald die Stelle des Streetworkers wiederbesetzt ist, soll mit diesem, mit den zu beteiligenden Stellen im Hause und im Dialog mit den Jugendlichen die Möglichkeiten erörtert und umgesetzt werden.
- Fazit/ Vorgehensweise:
Die unter Punkt 1.1 und 1.2 insgesamt 27 aufgeführten Spielplätze befinden sich in einem guten bis sehr guten Zustand und sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Einbeziehung der jeweiligen Dorf- bzw. Wohngemeinschaften alters- und bedarfsgerecht aufgerüstet bzw. nachgebessert werden. Hierbei sollen insbesondere die Zentralspielplätze mit attraktiven und anziehenden Spielgeräten ausgestattet werden.
Über die mögliche Aufgabe/Umgestaltung der 8 unter Punkt 1.3 aufgeführten Spielplätze soll nach Einbeziehung der beteiligten Personen (siehe 2.) in einer Vorlage entschieden werden.
Die beiden unter Punkt 1.4 aufgeführten Spielplätze sollen zeitnah aufgegeben und ihrer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden.
Die Einrichtung des Spielplatzes „Rhyter Weg“ ermöglicht die Aufgabe von 2 Spielplätzen (Spielplätze Netteweg, Nr. 10, und Kringskamp, Nr. 49), da dann Ersatz in erreichbarer Nähe vorhanden wäre. Es wird auf die Vorlage Nr. 4239/17 „Errichtung des Spielplatzes Rhyter Weg“ verwiesen. Dieser soll spätestens 2019 als Spielplatz für Harbeck (Innen- und Außenring) baulich hergestellt werden.
Für diesen neuen Spielplatz ist weiterhin geplant, in Absprache mit den Anwohnern einen Spielplatz mit modellhaftem Charakter, der nur extensive Pflegearbeiten und somit geringe Folgekosten verursacht, zu errichten.
Bei einer Auflösung des Spielplatzes Netteweg und ggf. auch Kringskamp ist aufgrund der Lage mit einem hohen Verkaufserlös zu rechnen. Es wird bereits frühzeitig angeregt diesen Erlös nicht gänzlich der Haushaltskonsolidierung zuzuführen, sondern teilweise im System „Spielplätze“ zu belassen, um so einen sehr attraktiven Spielplatz Rhyter Weg herzustellen und auch den Spielplatz „Park/Burgweiher“ (Nr. 7) als Zentralspielplatz 1 deutlich aufzuwerten. Dies ist mit den im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln alleine nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Die erforderlichen Ersatzbeschaffungen auf den Spielplätzen werden im Rahmen der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel beim Produkt 06 02 01 / 52 11 00 und beim Investitionskonto 06 02 01 B 010 ausgeführt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Beschluss unter 4 sollen in dieser Höhe im Haushaltsplanentwurf 2019 eingebracht werden.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Die Spielplätze Nr. 31 „Schwaam“ und Nr. 34 „Moorshoven“ werden als solche aufgegeben.
2.) Die Spielplätze unter 1.3 sollen als solche aufgegeben werden; die Spielplätze „Kringskamp“ und „Netteweg“ in Abhängigkeit von der Errichtung des Spielplatzes „Rhyter Weg“. Über eine Folgenutzung der als Spielplatz nicht mehr benötigten Flächen soll gesondert beraten werden.
3.) Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beauftragt die Verwaltung, die Neuordnung und Katalogisierung der Spielplätze ansonsten wie dargestellt vorzunehmen.
4.) Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales stimmt der Herrichtung des Spielplatzes auf dem Grundstück 233 im Bebauungsplangebiet „Ryther Weg“ zu und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung im Haushalt 2019, entsprechende Planungsarbeiten aufzunehmen.
5.) Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, die Haushaltssperre beim Sachkonto 060201B010 aufzuheben und für erforderliche Beschaffungen freizugeben.
Anlagen
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(wie Dokument)
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336,3 kB
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