Mitteilungsvorlage - VO/0146/18
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage gem. § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.05.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Datum vom 15.05.2018 die beiliegende Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit im Leistungsbezug bei der Stadt Wegberg (Asylbewerberleistungsgesetz)?
Antwort der Verwaltung:
Leistungen nach dem AsylbLG erhalten in Wegberg derzeit 57 Personen.
Frage 2:
Wie viele Personen sind durch das BAMF als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzbedürftige anerkannt und derzeit noch in städtischen Unterkünften untergebracht?
Antwort der Verwaltung:
Zurzeit sind 44 Personen, die den Status des subsidiären Schutzes besitzen, in städtischen Unterkünften untergebracht.
Frage 3:
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen sind derzeit noch in städtischen Unterkünften untergebracht?
Antwort der Verwaltung:
Zurzeit sind 13 Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, in städtischen Unterkünften untergebracht.
Frage 4:
Wie hoch ist die aktuelle Belegung der einzelnen Unterkünfte und wie hoch ist die freie Aufnahmekapazität der einzelnen Unterkünfte?
Antwort der Verwaltung:
In der Unterkunft an der Nordstraße 100 in Wegberg können bis zu 191 Personen untergebracht werden. Zurzeit sind dort 87 Plätze belegt. 104 Plätze wären noch belegbar.
In der Unterkunft Philosophenweg besteht eine maximale Unterbringungskapazität von 32 Plätzen. 25 Plätze sind dort momentan belegt. Es können –abhängig von der Familienstruktur- noch 7 Plätze belegt werden.
Die Unterkunft in Gerichhausen wird momentan nicht genutzt. Hier wäre eine Kapazität von 15 Personen gegeben.
Frage 5:
Welche monatlichen Aufwendungen, die nicht durch Erstattungen kompensiert werden, entstehen der Stadt Wegberg aufgrund der v.g. Gesetzesregelung?
Antwort der Verwaltung:
Die monatlichen Aufwendungen, die nicht durch Erstattungen kompensiert werden, können bedingt durch die Kosten der Krankenhilfe sehr stark variieren. Es wird derzeit von insgesamt ca. 5.000,00 € monatlich ausgegangen, die nicht erstattet werden.
Frage 6:
Gibt es eine erkennbare Tendenz hinsichtlich der Entwicklung dieser Aufwendungen?
Antwort der Verwaltung:
Da zurzeit nur Flüchtlinge mit Wohnungssitzauflage und Flüchtlinge aus dem Kontingent „Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei“ aufgenommen werden, bleibt die Zahl relativ konstant. Abhängig vom Ausgang der Asylverfahren des Personenkreises unter Frage 1, die teilweise bereits Jahre andauern, können sich die Zahlen dennoch verändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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