Entscheidungsvorlage - VO/0162/18
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW Hier: Beschwerde über Verwaltungsabläufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein Schreiben mit dem Betreff „Bürgerantrag gem. § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW“ ist mit Datum vom 17.04.2018, am 18.04.2018 bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Nach erfolgter Prüfung des Schreibens ist zu sagen, dass es sich dabei um eine förmliche Beschwerde, konkret um eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelt. Die Inhalte sind nahezu deckungsgleich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde des gleichen Beschwerdeführers vom 11.12.2016 und des Schreibens des gleichen Beschwerdeführers vom 29.05.2017.
Förmliche Beschwerden (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden) sind von § 24 GO NRW nicht erfasst (siehe Kommentierung Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage 2013). Es handelt sich bei dem o.g. Schreiben vom 18.04.2018 um keine Anregung oder Beschwerde gemäß § 24 GO NRW sondern um eine Dienstaufsichtsbeschwerde und somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der vorstehenden Begründung schlägt die Verwaltung dem Rat vor, das Schreiben vom 18.04.2018 zur Kenntnis zu nehmen und zurück in die Verwaltung zu verweisen, mit dem Auftrag dem Antragssteller dies entsprechend zu bescheiden. Die oben genannten Ausführungen sind bei der Begründung entsprechend heranzuziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,6 kB
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