Entscheidungsvorlage - VO/0165/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Ralf Schmelich hat am 08.05.2018 vor dem Wahlleiter der Stadt Wegberg, Herrn Bürgermeister Michael Stock, seinen unwiderruflichen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Wegberg, mit Ablauf des 30.06.2018, zur Niederschrift erklärt.

Das Nachbesetzungsverfahren wurde gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) durchgeführt.

 

Als Ersatzvertreterin wurde Frau  Dr. Claudia Billmann, festgestellt.

Frau Dr. Claudia Billmann hat ihre Ablehnung des Mandates am 30.05.2018 erklärt.

 

Als Nachrücker, für Frau Dr. Claudia Billmann, wurde Herr Dr. Clemens Hardmann aus der Reserveliste festgestellt.

Herr Dr. Clemens Hardmann hat seine Annahme des Mandates am 12.06.2018 erklärt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung erfolgt im Internet der Stadt Wegberg und im Aushangkasten; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Verpflichtung wurde in den vergangenen Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und das Ratsmitglied durch Unterschrift unter die Verpflichtungsformel sein Einverständnis bekundet.

 

Diese wird im Anschluss der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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