Entscheidungsvorlage - VO/0177/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Haushalt 2018 wurde verwaltungsseitig für den Friedhofsbagger ein Mittelbedarf in Höhe von 140.000€ zur Ersatzbeschaffung angemeldet. Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2018 wurde der Betrag zwar im Haushalt belassen, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Der Friedhofsbagger ist am Baubetriebshof eine der Schlüsselmaschinen, welche täglich nahezu ununterbrochen im Einsatz ist. Vorrangig wird der Friedhofsbagger wie der Begrifflichkeit zu entnehmen ist, auf den 10 städtischen Friedhöfen eingesetzt. Hier sind als Betätigungsfelder das Ausheben und Rückverfüllen der Gräber und Arbeiten bei Grababräumungen zu nennen.

Auch abseits von Friedhöfen wird der Bagger häufig eingesetzt, wenn (vorrangig an engen Stellen) Baggerarbeiten auszuführen sind, die den Einsatz anderer Fahrzeuge ausschließen. Das Gerät ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und erfordert beim Transport von Baustelle zu Baustelle keinen Tieflader, wodurch der Einsatz überaus wirtschaftlich ist.

 

Als Begründung für die Verhängung des Sperrvermerkes wurde seitens der Politik genannt, dass es noch Klärungsbedarf zu einigen Dingen gebe. Im Folgenden bezieht die Verwaltung hierzu Stellung:

 

Mehrfachnutzung eines Friedhofsbaggers im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit:

Die Verwaltung stimmt zu, dass es durchaus Maschinen gibt, deren Auslastung nur durch die Nutzung mehrerer Kommunen sichergestellt werden kann. Hier ist zumindest bei den örtlich gegebenen Rahmenbedingungen jedoch nicht der Friedhofsbagger zu nennen. Die mit dem Bagger zu erbringenden Aufgaben werden oben bereits grob geschildert. In der folgenden Tabelle werden einige Fallzahlen an Erdbestattungen und Abräumungen genannt, welche die Auslastung des Baggers belegen:

 

Jahr

Erdbestattungen

Grababräumungen

2018 (bis einschl. 15.06.)

62

116

2017

107

162

2016

116

165

2015

105

116

 

Im laufenden Jahr sind nach Auskunft des Friedhofsamtes noch rund 90 Abräumaufträge offen, also erteilt jedoch noch nicht ausgeführt. Die Zahl der noch folgenden Abräumaufträge alleine in diesem Jahr kann noch nicht abgesehen werden.

Hierdurch wird aus Sicht der Verwaltung belegt, dass ein eigener Bagger definitiv ausgelastet wird. Zusätzlich wird der Bagger, wie oben angedeutet, in Einzelfällen auch abseits von Friedhöfen eingesetzt.

Die Erfahrung vergangener Monate zeigt zudem, dass es den anderen Kommunen nur schwer möglich ist, den jeweils eigenen Bagger zur Verfügung zu stellen. Dies stellt sich dann heraus, wenn aufgrund von Defekten am eigenen Bagger entsprechende Anfragen an benachbarte Bauhöfe gerichtet werden. Auch die Maschinen anderer Kommunen sind zu großen Teilen ausgelastet.

 

Benennung von Größe und Leistung des aktuellen Baggers:

Der bestehende Bagger hat ein Einsatzgewicht von ca. 4.500kg und eine Transportbreite von ca. 1,35m, zur besseren Veranschaulichung hängt dieser Vorlage ein Bild an. Der Bagger hat einen teleskopierbaren Arm und somit eine Reichweite von ca.6.500mm, gemessen von der Mitte des Drehkranzes bis zur Mitte des Greifers. Der Motor bietet eine Leistung von ca. 95PS und erfüllt die Abgasstufe IIIa bzw. Tier III.

 

Einsatzstunden und Alter des Baggers, Einschätzung eines Reparaturerfolges:

Der Bagger hat mit Aktualität des 20.06.2018 einen Betriebsstunden – Zählerstand von 6.124 Betriebsstunden. Die Beschaffung erfolgte in 2009 als Vorführmaschine, Baujahr 2008. Das Gerät ist bei der Stadt Wegberg seit dem 30.09.2017 vollständig abgeschrieben. Derzeit liegt glücklicherweise kein derart akuter Defekt vor, dass das Gerät nicht einsatzbereit ist. Es gibt jedoch eine Reihe von teils größeren Defekten, die zum Teil jeweils einzeln, in jedem Fall jedoch in der Summe die ständige Gefahr eines Totalausfalls bürgen. Vorrangig zu nennen sind folgende Defekte:

-          Ölverlust an Vorder- und Hinterachse

-          Sehr eingeschränkte Bremswirkung

-          Durchrostungen am Unterboden des Oberwagens (Kabine)

-          Beide Spurstangenköpfe ausgeschlagen und defekt

-          Hydraulikschläuche der Abstützzylinder porös > Austausch steht bevor

-          Ölverlust (Motoröl + Hydrauliköl) am Motor

-          Kraftstoffverlust im Motorraum

-          Ölverlust (Hydrauliköl) am Hauptzylinder (bereits mehrfach notdürftig repariert und abgedichtet/ Austausch des gesamten Zylinders erforderlich)

-          Ölverlust (Hydrauliköl) am Greiferzylinder (bereits mehrfach notdürftig repariert und abgedichtet/ Austausch des gesamten Zylinders bzw. des ganzen Greifers erforderlich)

-          Ölschläuche am Greifer undicht

-          Greiferstützschalen müssen ausgetauscht werden, da bereits mehrfach geschweißt

 

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer erneuten Reparatur sollten auch die Reparaturkosten der Vorjahre betrachtet werden (Die externen Kosten der Spalte 2 beinhalten die Kosten für die Versicherungsbeiträge):

Zeitraum

Finanzieller

Aufwand -extern

Abschreibung

Personeller

Aufwand

Jan. – Jun. 2018

1.607,31€

(incl. Vers. Beitrag für ganz 2018)

0,00€

25,00 Std.

2017

17.909,03€

9.304,25

(nur bis 09/2017)

30,75 Std.

2016

6.494,80€

12.405,67€

23,75 Std.

2015

8.912,82€

12.405,67€

29,75 Std.

 

In Anbetracht der vorstehenden Werte und Tatsachen sowie des zunehmenden Alters, sieht die Verwaltung eine erneute Reparatur als nicht wirtschaftlich an. Eine Ersatzbeschaffung ist daher vorzunehmen.

 

Im Groben soll der neu zu beschaffende Bagger folgende Spezifikationen erfüllen, welche im Rahmen der Ausschreibung noch präzisiert würden:

 

-          Mobilbagger mit einer Außenbreite von max. ca. 1,40m

-          Transportgeschwindigkeit ca. 40km/h

-          Straßenverkehrsrechtliche Zulassung zum Straßentransport

-          Dieselmotor mit neuester Abgasnorm (Tier 4final/ Euro 6 oder vergleichbar)

-          Fahrersitz luftgefedert und rückenschonend

-          Hydraulisch gefedertes Fahrwerk, welches im Arbeitsbetrieb ausgesteift werden kann

-          Ausrüstung des Baggers mit Zweischalengreifer und Kugelkopf – Anhängerkupplung, samt Elektrosatz, 7 polig

-          Ausrüstung des Zweischalengreifers mit werkzeuglos an-/ abzubauenden Schalen zur Überdeckung der Greiferzähne

-          Bereifung mit Tauglichkeit zum Straßentransport, jedoch genügend Haftung auch auf unbefestigtem Terrain

-          Löffelstiel hydraulisch teleskopierbar, Reichweite mindestens ca. 6.500mm

-          Schwenkbereich des Oberwagens: 360°

-          Lenkung als Umschaltlenkung von Vorderrad (Straßenfahrt) zu Allrad – Lenkung im Arbeitsmodus

-          Vollhydraulisch gesteuerte 4 – Punkt – Abstützung, von Kabine aus steuerbar, mit ausreichend großen Lastverteilungsplatten

-          1 LED Rundumkennleuchte in flacher Bauform, montiert auf dem Fahrzeugdach, so, dass diese bei der Straßenfahrt aus allen Richtungen auch hinter dem Fahrzeug stehend wahrgenommen wird

-          Ausstattung der Kabine mit Klimaanlage, Radio mit Freisprecheinrichtung (Bluetooth) und Monitor für Rückfahrkamera, welche am Oberwagen heckseitig zu montieren ist

 

Bei der Beschaffung des Fahrzeuges kommt neben einer Neumaschine maximal eine Vorführmaschine in Betracht, welche zudem maximal 100 Betriebsstunden gelaufen ist. Die Erfahrung mit dem Bestandsgerät zeigt, dass die Kompaktheit der Maschine und des Motors zu einer gewissen Anfälligkeit für verschiedenste Reparaturen führt. Ähnliche Erfahrungen wurden in der jüngeren Vergangen mit den beiden alten Schell Geräteträgern sowie der Kompaktkehrmaschine gemacht. Somit scheidet ein Gebrauchtgerät aus.

Das Gerät per Fullservice zu leasen kommt nicht in Betracht, da bei Defekten immer auf den Kundendienst gewartet werden muss.  Eine mögliche Reparatur, welche in Eigenleistung erbracht werden könnte, wird in entsprechenden Leasing – Verträgen zumeist ausgeschlossen.  Die Verwaltung beabsichtigt daher von einem Leasingmodell abzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die Ersatzbeschaffung des Friedhofsbaggers wurde wie eingangs erwähnt ein Mittelbedarf von 140.000€ angemeldet. Eine erste, grobe Marktsondierung zeigte, dass diese Summe für die Beschaffung ausreicht. Zudem soll das Altgerät in Zahlung gegeben werden. Gemäß Ziffer 4.066 der örtlichen Abschreibungstabelle beträgt der Abschreibungszeitraum für einen Friedhofsbagger 9 Jahre. Dies bestätigend sei angemerkt, dass der bestehende Bagger wie oben genannt nun 9 Jahre im Einsatz für die Stadt Wegberg ist. Der Vorgänger des Bestandsgerätes war ebenfalls 9 Jahre im Einsatz, ehe er ausgesondert werden musste.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für den Friedhofsbagger zu.

2. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat, den bestehenden Sperrvermerk für diese Investition aufzuheben.

3. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerkes, das Ausschreibungsverfahren für eine Neubeschaffung durchzuführen. In einer der beiden nächsten Ausschusssitzungen wird das Submissionsergebnis bekannt gegeben und ein Vergabebeschluss vorbereitet.

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Anlagen

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