Entscheidungsvorlage - VO/0181/18
Grunddaten
- Betreff:
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Fortführung der Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 01.02.2016 wird an der Edith-Stein-Realschule und am Maximilian-Kolbe-Gymnasium eine städtische Schulsozialarbeiterin eingesetzt. Vorrangig kümmert sich die Mitarbeiterin um die Vermittlung der Maßnahmen nach dem „Bildungs-und Teilhabepaket “. Diese Maßnahme ist bis zum 31.12.2018 befristet und wird durch Mittel des Förderprogramms „Schulsozialarbeit“ des Landes NRW mit monatlichen Zuschüssen in Höhe von 3.246,00 € gefördert.
Mit Nachricht vom 06.06.2018 hat der Kreis Heinsberg mitgeteilt, dass das Förderprogramm „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2020 fortgeführt wird.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Personalentwicklung mitgeteilt, beabsichtigt die Verwaltung am Förderprogramm erneut teilzunehmen. Die Fördersumme für diese Maßnahme an Wegberger Schulen beträgt insgesamt 38.952,00 €/Jahr. Ferner soll nach Rücksprache mit dem Gymnasium und der Realschule die Stelle aus bisher nicht genutzten Mitteln des Programms „Geld statt Stelle“ restfinanziert werden.
Um eine finanzielle Förderung zu erhalten, ist der Förderantrag mit weiteren Nachweisen bis zum 31.08.2018 beim Kreis Heinsberg einzureichen. Einer der erforderlichen Nachweise ist ein Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Fortführung der Maßnahme bis zum 31.12.2020.
Die derzeitige Schulsozialarbeiterin soll weiterhin befristet bis zunächst 31.12.2020 eingesetzt werden und das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit für das Gymnasium (derzeit 30%) sowie die Realschule (derzeit 70%) fortführen.
Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich bei der Aufgabe „Schulsozialarbeit“ grundsätzlich um eine Aufgabe des Landes handelt. Trotzdem hält die Verwaltung es im Sinne der Schülerinnen und Schüler für wichtig, das angebotene Förderprogramm umzusetzen.
