Entscheidungsvorlage - VO/0613/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Bildung Kultur, Soziales und Sport am 15.05.2007 mitgeteilt wurde, ist der Antrag auf Zuwendungen aus dem Programm „Initiative Bildung und Betreuung“ (IZBB) für den Ausbau des Ganztagsangebotes an der Gemeinschaftshauptschule von der Bezirksregierung abgelehnt worden.

 

Im August diesen Jahres hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW allen Schulträgern, die eine Ablehnung aus dem vorangegangenen Verfahren erhalten haben, mitgeteilt, dass im Regierungsentwurf des Landeshaushaltes für 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. € für den weiteren Ausbau von bis zu 116 weiteren Ganztagshauptschulen bereitgestellt werden sollen. Die weitere Verfahrensweise sollte über die Bezirksregierungen bekanntgegeben werden. Der Bezirksregierung musste umgehend mitgeteilt werden, welcher Schulträger seinen ursprünglich eingereichten Antrag weiter aufrecht erhalten wollte. Da ein Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Umwandlung vorliegt, hat die Verwaltung der Bezirksregierung mitgeteilt, dass der Antrag weiter aufrecht erhalten wird, um nicht Gefahr zu laufen, bei den erwarteten Zuschussprogrammen evtl. unberücksichtigt zu bleiben.

 

Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung am 31.10.2007 den Verteilungsmodus der 80 Mio. € Fördermittel mitgeteilt. Um diese Mittel wird die Schulpauschale aufgestockt, die dann für das Land NRW 540 Mio. € betragen wird. Ein spezielles Investitionsprogramm für den Ausbau der Hauptschulen wird es nicht geben.

 

Für die Stadt Wegberg bedeutet dies, dass nach ersten Rechnungen die Schulpauschale von derzeit 648.922,-- € auf ca. 764.660,-- € im Jahre 2008 steigen wird. Die um rd. 115.000,-- € erhöhte Zuweisung ist jedoch unabhängig von der Einrichtung eines Ganztagsangebotes an der Gemeinschaftshauptschule. Von diesen Mitteln müsste der erforderliche Umbau des Gebäudes mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 2 Mio. € finanziert werden. Nach den ursprünglichen Bestimmungen des alten Förderprogramms wären bis zu rd. 1,7 Mio. € Fördermittel zu erwarten gewesen.

 

Um den gestellten Antrag tragfähig aufrecht zu erhalten, hat die Bezirksregierung eine Finanzierungsdarstellung der städtischen Mittel gefordert, die bis zum 15.11.2007 eingereicht werden muss.

 

Die Verwaltung erkennt keine Möglichkeit, den zum Ganztagsbetrieb erforderlichen Erweiterungsbau unter den neuen Gesichtspunkten aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

 

Da sich die grundsätzlichen Förder- und Finanzierungsvoraussetzungen geändert haben, schlägt die Verwaltung daher vor, von einer Umwandlung abzusehen und den Betrieb an der Gemeinschaftshauptschule weiter im Regelschulbetrieb durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Kosten ergeben sich nicht aus diesem Beschluss.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung Kultur, Soziales und Sport beschließt von einer neuen Antragsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen und den Unterricht an der Gemeinschaftshauptschule weiter im Regelschulbetrieb durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag zur Umwandlung zurück zu ziehen.

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