Mitteilungsvorlage - VO/0168/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen WBUV -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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04.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.2.1 Liste der offenen Anträge der Fraktionen sowie der Bürgeranträge
Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe fallen, ist der Beratungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
1.2.2 Antrag der Fraktion DIE LINKE
Die Fraktion DIE LINKE hat mit Datum vom 01.07.2018 einen Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung hinsichtlich eines Radschnellweges von Wegberg nach Mönchengladbach gestellt. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt (Anlage 2).
1.2.3 Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2017
Der Kreis Heinsberg hat die Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreisgebiet Heinsberg für das Jahr 2017 veröffentlicht. (Anlage 3)
Das Restabfallaufkommen in der Stadt Wegberg hat sich im Jahr 2017 zum Vergleichsjahr 2016 im Verhältnis Gesamtmenge zur Einwohnerzahl minimal um
1,2 % erhöht. Im Verhältnis zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen gehört die Stadt Wegberg mit einem Wert von 117,2 Kilogramm je Einwohner weiterhin zu den Gemeinden im Kreis Heinsberg mit dem geringsten Restabfallaufkommen.
Beim Sperrmüllaufkommen kann im Vergleich zum Aufkommen im Jahr 2016 ein deutlicher Anstieg des Pro-Kopf-Aufkommens um 22,2 % festgestellt werden. Im Gegenzug ist beim Altholzaufkommen im gleichen Zeitraum eine Verminderung um 19,4 % eingetreten. Es ist daher eine Mengenverschiebung vom Altholz zum Sperrmüll festzustellen, die ein Indiz für eine nachlässige Sorgfalt bei der Getrennthaltung und Getrennterfassung von sperrigen Abfällen darstellt. Allerdings lässt sich aus den Mengen im abgelaufenen ersten Halbjahr 2018 ein Anstieg der Altholzmenge bei gleichzeitigen Reduzierung der Sperrmüllmenge belegen.
Im Gegensatz zum Altholzaufkommen liegen die übrigen verwertbaren Abfallmengen nahezu unverändert auf einem hohen Niveau. Einzig das Aufkommen an Glasverpackungsabfällen wird im Vergleich zum Vorjahr mit einer Reduzierung von 16,8 % als stark rückläufig ausgewiesen. Allerdings lässt sich im Zeitablauf erkennen, dass das Altglasaufkommen starken Schwankungen unterlegen ist.
Zudem übersteigt das Aufkommen an Bio- und Grünabfällen weiterhin den aktuellen Leit- und Zielwert aus dem derzeit gültigen Abfallwirtschaftsplan.
Wie in den Jahren zuvor lässt sich anhand dieser Statistik erneut ablesen, dass in der Stadt Wegberg ein funktionsfähiges Abfallentsorgungssystem existiert, das über dem Durchschnitt wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schafft.
1.2.4 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie
„Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II)
Am 20.08.2018 wurde an die NRW BANK, Düsseldorf, ein Sammelantrag wie o.g. gestellt. Es handelt sich um die ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II, Förderbereich 2.1: Gutachterliche Untersuchung zu Energiesparmaßen öffentlicher Abwasseranlagen in der Stadt Wegberg. Es betrifft die Kläranlagen Wegberg-Mitte und Arsbeck.
1.2.5 Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Am 01.08.2018 wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Förderaufruf für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht.
Durch das Förderprogramm werden Projekte gefördert, die eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und zudem in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. Kommunen in einer Haushaltsnotlage erhalten einen Förderanteil von 90 %, sodass bei einer Förderzusage lediglich ein Eigenanteil von 10 % durch die Stadt Wegberg getragen werden müsste.
In der ersten Phase des Auswahlverfahrens muss bis zum 31.08.2018 ein Projektvorschlag mittels einer sogenannten Projektskizze eingereicht werden.
Die Verwaltung beabsichtigt einen Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm zu stellen. Die Ausarbeitung der Projektskizze dauert aufgrund des engen Zeitrahmens des Projektaufrufes zurzeit noch an.
Für die Ratssitzung am 18.09.2018 wird eine Entscheidungsvorlage gefertigt, mit der die bis zum 31.08.2018 einzureichende Projektskizze vorgestellt wird und gemäß Forderung des BMI ein (nachträglicher) Beschluss des Rates der Stadt Wegberg zur Billigung der Teilnahme am Projektaufruf erwirkt werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,4 kB
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2
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287,9 kB
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(wie Dokument)
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2 MB
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