Empfehlungsvorlage - VO/0186/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.03.2018 zur Errichtung von Freiflächenanlagen für Fotovoltaik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Vorberatung
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04.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Antrag:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 19.03.2018 den Antrag gestellt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Errichtung einer Freiflächenanlage für Fotovoltaik südlich der so genannten „Halle 7“ auf dem ehemaligen militärischen Flugplatzgelände in Wildenrath zu untersuchen. Der genaue Wortlaut des Antrages ist der Anlage 1 zu entnehmen (hierin wird irrtümlich von einer „Fläche hinter dem Hangar 5“ gesprochen. In einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Verwaltung und der antragstellenden Fraktion konnte die genaue Lage konkretisiert werden).
- Grundsatz:
Die Förderung regenerativer Energien ist erklärtes Ziel der Stadt Wegberg. So wurden in den vergangenen Jahren auf zahlreichen öffentlichen Gebäuden Fotovoltaikanlagen errichtet. Durch die Nutzung vorhandener Dachflächen konnte so ein Beitrag zur Verringerung der CO² Belastung geleistet und zugleich eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme für derartige Anlagen vermieden werden. Auch an privaten Gebäuden wurden zahlreiche Fotovoltaikanalgen in den letzten Jahren errichtet. Zulässig sind Freiflächenfotovoltaikanlagen innerhalb von Gewerbe– und diesbezüglichen Sondergebieten. Zu bedenken ist die damit verbundene Flächeninanspruchnahme und die Konsequenz, dass diese Flächen dann für eine andere bauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Verwaltung präferiert daher die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen.
- Planungsrechtliche Einordnung:
Der beantragte Bereich südlich der so genannten „Halle 7“ ist im Flächennutzungsplan der Stadt als „Waldfläche“ dargestellt. Nach Aufgabe der seinerzeitigen militärischen Flugplatznutzung wurde der Bereich ökologisch aufgewertet und dem Naturraum zurückgegeben. Zugleich wurden hierdurch Ausgleichsmaßnahmen für das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg – Oval geschaffen. Der Landschaftsplan des Kreises Heinsberg setzt hier ein Naturschutzgebiet fest (siehe Anlage 2). Darüber hinaus befinden sich hier großflächige gesetzlich geschützte Biotope. Innerhalb von Naturschutzgebieten sind bauliche Anlagen – und damit auch die Errichtung der beantragten Fotovoltaikanlagen – unzulässig. Nach Aussage der Fachbehörde handelt es sich hier um ein Offenlandbiotop, welches insbesondere als Jagdrevier für Greifvögel dient. Für Naherholungssuchende bietet dieser Bereich zudem gewisse Aufenthaltsqualitäten.
Somit ist die Errichtung von Fotovoltaikanlagen in dem von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragten Bereich derzeit unzulässig; eine zukünftige Entwicklung des Bereichs für Fotovoltaikanlagen ist aufgrund der Naturschutzgebietsausweisung auszuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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617,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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800,2 kB
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