Mitteilungsvorlage - VO/0191/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

  1. Zuwendungsbescheid für die Maßnahme „Austausch von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen im Grenzlandringbad der Stadt Wegberg“

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 08.05.2018 hatte die Verwaltung im TOP 1.4 über die Beantragung von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur­schutz, Bau- und Reaktorsicherheit für den Austausch von Heizungs- und Warmwasser­zirkulationspumpen im Grenzlandringbad berichtet. Der Austausch soll zum kleineren Teil noch in 2018 im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten an der Wärme­versorgungs­anlage durchgeführt werden. Der größere Teil der Pumpen soll Anfang 2019 ausge­schrieben und erneuert werden.

Mit dem Schreiben des zuständigen Projektträgers Jülich (ptj) vom 13.07.2018 er­hielt die Stadt Wegberg den Zuwendungsbescheid über die maximal mögliche und be­an­tragte Förderung von 52% der zuwen­dungsfähigen Kosten. Die Fördersumme be­trägt  40.456,- €.

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.09.2018 und endet am 31.08.2019. Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen werden vom Projektträger in den Haushalts­jahren 2019 (32.365,- €) und 2020 (8.091,- €) zur Verfügung gestellt.

Nach Erneuerung der Pumpen im Grenzlandringbad wird eine Strom­einsparung von rechnerisch 32.534 kWh jährlich erzielt (rund 5.500,- €), woraus sich über die anzusetzende Lebensdauer der Pumpen von 20 Jahren eine CO²-Einsparung von 384 t  errechnet.

Laut Zuwendungsbescheid ist bei Veröffentlichungen eine Information zur Nationalen Klimaschutzinitiative aufzunehmen. Daher die folgenden Erläuterungen:

„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes­ministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung lang­fristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förder­maßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klima­schutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

  1. Erweiterung des Katholischen Kindergartens Harbeck (zuletzt siehe WBUV am 06.02.2018, TOP 3.3, sowie Vergabe der Planungsaufträge im WBUV am 20.03.2018)

Nach Vergabe der Planungsleistungen des Architekten und der TGA-Fachingenieure (Technische Gebäu­de­­ausrüstung) zur Erweiterung des Kindergartens Harbeck in der Sitzung des Ausschuss am 20.03.2018 wurde in den ersten Planungsbesprechungen die Frage nach einer möglichen späteren Erweiterbar­keit des Kindergartens um eine vierte Gruppe erörtert, da das erworbene Nach­bargrundstück grundsätzlich hierfür die erforderliche Fläche aufweisen würde.

Die Katholi­schen Kirchengemeinde zeigte sich dieser Möglichkeit gegenüber offen und befürwortet eine solche Option. Daher wurde das Architekturbüro Viethen im Rah­men der bestehenden Beauftragung gebeten eine Variante zu entwickeln und bau­ord­nungsrechtlich vorabzustimmen, die den späteren Anbau einer vierten Kinder­garten­gruppe ermöglichen würde.

Die vom Büro Viethen vorgeschlagene Lösung verändert den bisherigen Entwurf  nicht grundsätzlich, sondern ordnet lediglich zusätzliche Verkehrsflächen hinzu, die ei­ne spätere Erweiterung ohne große bauliche Eingriffe in relativ einfacher Art und Weise ermöglichen. Die beiden Grundrisse, die dieser Vorlage beigefügt sind, zeigen die vom Ausschuss in der Sitzung am 06.02.2018 beschlossene „Variante A“ (Anlage 1), sowie die veränderte Planung, die eine Erweiterung um eine vierte Gruppe möglich macht (Anlage 2). Sie ist in diesem Plan „gestrichelt“ dar­ge­stellt.

Der Vorschlag des Büro Viethen fand die uneingeschränkte Zustimmung sowohl der Ver­waltung als auch der Katholischen Kirchengemeinde und der Kindergarten­leitung.

Durch die Anordnung der zusätzlichen Verkehrsflächen (ca. 20 - 25m² Brutto­grund­fläche) und durch erforderliche Vorrüstun­gen im Bereich der Technischen Ge­bäude­ausrüs­tung (Heizung, Stromnetzauslegung) entstehen bauliche Mehrkosten. Diese wer­den ge­mein­sam mit den daraus resultierenden höheren Planungs­honoraren auf insgesamt rund  60.000,- €  geschätzt.

Es wurde übereinstimmend festgelegt, dass der vom Büro Viethen erstellte Entwurfs­vorschlag mit der möglichen Erweiterung einer vierten Gruppe die Grundlage der weite­ren Planung sein soll. Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden für den Haus­halts­plan des nächsten Jahres angemeldet.

Gemeinsam mit den beauftragten Fachingenieuren (TGA-Gewerke, Tragwerkplanung, Brand­schutz) wird das Architekturbüro Viethen nun die Entwurfsplanung weiter be­arbeiten und fertigstellen, sowie den Bauantrag einreichen. Letzteres wird voraus­sicht­lich im Oktober der Fall sein.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...