Empfehlungsvorlage - VO/0598/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.05.2007 über die Ergebnisse der Abstimmung des Flächennutzungsplanentwurfes mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde beraten und  Änderungen der Wohnbauflächendarstellungen im Bereich der Ortslagen Klinkum-Bischofshütte und Moorshoven beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Auslegung der Planunterlagen vorzubereiten und durchzuführen.

 

Nach Bekanntmachung vom 15.06.2007 erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 10.08.2007.

Während dieser Zeit gingen  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit  ein.  Aus der Anlage 1 ist die Lage der betroffenen Grundstücke  zu ersehen. Die Fraktionen erhalten einen Übersichtslageplan für ihre Arbeit. Die Anlage 2 umfasst eine durch Herrn Prof. Jahnen erstellte Tabelle, welche die Inhalte dieser Stellungnahmen zusammenfasst. Aus Gründen des Datenschutzes sind personenbezogene Daten geschwärzt. Zur Stellungnahme Nr. 34 sind aufgrund eines Erlasses des Ministeriums ergänzende Angaben unter Anlage 3 beigefügt.

 

Ferner gingen während der Auslegung Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange  ein. Die Inhalte dieser Stellungnahmen wurden ebenfalls tabellarisch zusammengefasst / Anlage 4.

 

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches hat der Rat der Stadt über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung zu beschließen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung reicht es für die Sitzungsvorlage regelmäßig aus, die Stellungnahmen tabellarisch mit ihren Kernaussagen aufzulisten und ihnen jeweils die Stellungnahmen bzw. Vorschläge der Verwaltung gegenüberzustellen. Sollten jedoch die Fraktionen zur Vorbereitung der Sitzung die Originalschreiben benötigen,  werden diese selbstverständlich in Kopie zur Verfügung gestellt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit sind dieser Vorlage auch die seinerzeitigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (siehe Anlage 5 bis 7) beigefügt. Darüber hat der Ausschuss bereits am 04.05.2006 beraten (Auszug aus der Niederschrift siehe Anlage 8). Nach aktueller Rechtslage bedarf es jedoch eines zusätzlichen Ratsbeschlusses zu diesen Stellungnahmen.

 

Sofern sich der Rat dem Beschlussvorschlag  der Verwaltung anschließt, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes hinsichtlich der nachrichtlichen Übernahme der Bahnanlage zwischen dem Haltepunkt Dalheim und der niederländischen Grenze notwendig (siehe Anlage 4 Nr. 5 und 18). Gemäß § 4a BauGB wäre dann der geänderte Flächennutzungsplanentwurf einschließlich entsprechend angepasster Entwurfsbegründung erneut auszulegen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung kann angemessen verkürzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat,

 

a)     über die Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingegangen sind, gemäß Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom  04.05.2006 zu beschließen und

 

b)     über die Stellungnahmen, die während der Auslegung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingegangen sind, gemäß Verwaltungsvorlage zu beschließen und

 

c)      die Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes und der Entwurfsbegründung hinsichtlich der nachrichtlichen Übernahme der Bahnanlage zwischen dem Haltepunkt Dalheim und der niederländischen Grenze zu beschließen sowie

 

d)     die Verwaltung zu beauftragen, die erneute Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes einschließlich Entwurfsbegründung durchzuführen und zu beschließen, dass während der erneuten Auslegung Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

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Anlagen

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