Entscheidungsvorlage - VO/0201/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzlicher Stellenbedarf für den Entwurf des Stellenplans 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Entscheidung
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04.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Aufstellung des Stellenplanes 2019 hat der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung alle Fachbereiche gebeten auf der Grundlage des Stellenplanes 2018 den benötigten Stellenbedarf mitzuteilen. Aus den Rückmeldungen der Fachbereiche haben sich zusätzliche Stellenbedarfe ergeben, die sich im Einzelnen wie folgt begründen:
FB 201 - Bürgerservice und Sicherheit
– Bürgerservice und allgemeine Sicherheit –
Nr. 1: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil für eine Stelle zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und zur Wahrnehmung weiterer außendienstlicher Aufgaben der Ordnungsbehörde
Der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit geht davon aus, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen bei Einrichtung einer weiteren Stelle durch die zu erwartenden Erträge gedeckt werden. Die Stellenbesetzung soll zunächst für ein Jahr befristet erfolgen.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle verursacht Personalaufwendungen in Höhe von ca. 44.710 Euro.
– Feuerschutz –
Nr. 2: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,50 Stellenanteil für die Stelle FB 201/C08 Gerätewart
Zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit wurden mit dem Brandschutzbedarfsplan zwei Funktionen (Stellen) als Gerätewart, die durch feuerwehrtechnische Angestellte wahrgenommen werden, beschlossen. Im Sachgebiet Fahrzeug- und Gerätetechnik werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Die Feuerwehr Wegberg verfügt aktuell über 26 Fahrzeuge. An diesen Fahrzeugen muss mindestens einmal jährlich eine Inspektion durchgeführt werden. Weiterhin müssen die Fahrzeuge im Wechsel auf die Sicherheitsüberprüfung und die TÜV- Prüfung vorbereitet werden. Sonderfahrzeuge wie Drehleitern und Rüstwagen sollen nach Möglichkeit täglich auf Funktion geprüft werden. Alle Ausrüstungsgegenstände die auf den Feuerwehrfahrzeugen verlastet sind, müssen entsprechend der vorgegebenen Prüffristen geprüft werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise zu führen. Nach den Einsätzen und Übungen ist das Sachgebiet Fahrzeug- und Gerätetechnik erster Ansprechpartner bei allen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten.
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht ca. 23.280 Euro zusätzliche Personalaufwendungen.
FB 202 – Bildung und Soziales
– Bildung –
Nr. 3: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,50 Stellenanteilen für die Stelle FB 202/A03 für die Beitragserhebung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule (OGS)
Für die Erhebung von Elternbeiträgen in der offenen Ganztagsschule (OGS) sind die Beitragsprüfung und die daraus folgende Beitragsfestsetzung anhand einer Beitragssatzung, die eine Beitragsstaffelung vorsehen muss, vorzunehmen. Diese Satzung muss noch erlassen werden. Die Grundlage ergibt sich aus dem Schulgesetz, so dass die bisherige Praxis der vertraglichen Regelung nicht mehr zulässig ist. Für diese zusätzlichen Tätigkeiten wird ein Stellenbedarf von rd. einer 0,50 Stelle erwartet.
Da sich u.a. die Anforderungen in der täglichen Aufgabenerledigung (Beschaffungen, EDV, Telefonie) für die Schulen geändert haben und insgesamt anspruchsvoller geworden sind, soll durch eine Neuordnung der Tätigkeitsfelder der Stellen FB 202/A02, A03 und A04 das Aufgabengebiet neu zugeschnitten werden.
Die Stelleninhaberin der Stelle FB 202/A03 scheidet zum 01.02.2019 aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Wegberg aus. Es ist beabsichtigt, den bisherigen Stellenanteil von 0,51 mit der neu einzurichtenden Stelle für die Beitragserhebung OGS zusammenzuführen und aus der bisherigen Stelle eine Vollzeitstelle einzurichten, die zum 01.07.2019 besetzt werden soll.
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht für 2019 ca. 23.700 Euro zusätzliche Personalaufwendungen.
FB 301 – Planen, Bauen, Wohnen
– Planen und Bauen –
Nr. 4: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,36 Stellenanteilen für die Stelle FB 301/A03 für die Arbeiten im Bereich der Geoinformationssysteme
Aufgrund der Modernisierung und Digitalisierung der Gesellschaft gewinnt die Möglichkeit, Geoinformationssysteme als Basis für Entscheidungsgrundlagen zu nutzen, zunehmend an Bedeutung. Das Aufgabengebiet hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. So werden u.a. die digitale Neuerstellung von Karten- und Grundrissdaten in Geoinformationssystemen, die Auswertung und Übertragung von Fachplanungen in die Geodatensysteme und die digitale Neugenerierung von Kartenmaterial inzwischen in vielen Fachbereichen genutzt. In der Vergangenheit wurden z.B. dadurch die Arbeiten für den Brandschutzbedarfsplan, die Neugestaltung von Wahlbezirken, das Baulückenkataster unterstützt. Durch die Erhöhung des Stundenumfanges kann eine schnellere projektbezogene Unterlagenerstellung gewährleistet werden, zudem verspricht sich die Verwaltung Synergieeffekte für die technischen Fachbereiche.
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht ca. 18.820 Euro zusätzliche Personalaufwendungen.
FB 302 – Umwelt, Verkehr, Abwasser
– Tiefbau –
Nr. 5: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil zu je 50 % für die Produkte 11.03.01 „Abwasserbeseitigung“ und 12.01.01 „Straßen, Wege,
Plätze, Brücken und Tunnel“
In den technischen Bereichen Abwasserbeseitigung und Straßen, Wege, Brücken ist über die vergangenen Jahre aufgrund von geringen Personalressourcen (u.a. durch Nachbesetzung von Stellen, krankheitsbedingten Ausfällen) ein erheblicher Sanierungsstau entstanden. Die damit verbundene Verkehrssicherheit von Straßen und Wegen (Gehwege, Radwege, landwirtschaftliche Wege mit Freizeitnutzung) kann dadurch nicht jederzeit ausreichend gewährleistet werden. Neben immer wieder aufgeschobenen Sanierungsarbeiten im Straßenbereich sind in nächster Zeit erhebliche Mängel und Verkehrsgefährdungen durch Wurzeln von Straßenbäumen zeitnah zu beseitigen. Ingenieurtechnische Leistungen werden bei der Sanierung und dem Ausbau des Kanalnetzes dringend benötigt, da das Verschieben von notwendigen Arbeiten in Folgejahre zusätzliche Kosten verursachen wird.
Die zusätzlichen Personalaufwendungen für den Bereich Abwasserbeseitigung können über die Abwassergebühr refinanziert werden.
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht ca. 63.530 Euro zusätzliche Personalaufwendungen. Hiervon können 31.765 Euro über die Abwassergebühr gedeckt werden.
– Abwasser –
Nr. 6: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteil für den Bereich der Kläranlagen
Im Juli 2014 hat die KommunalAgentur NRW den Personalbedarf und die Organisation der Betriebsführung der beiden Kläranlagen Wegberg und Dalheim sowie die Sonderbauwerke der Stadt Wegberg überprüft. Die von der KommunalAgentur NRW festgestellte Personalbedarfsschätzung ergab einen Personalbedarf von 11,2 Vollzeitäquivalenten. Derzeit sind insgesamt 10 Mitarbeiter im Bereich der Kläranlagen und Sonderbauwerke tätig. Das Defizit konnte in der Vergangenheit durch überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, einen geringen Krankenstand und durch eine Priorisierung und Straffung der Unterhaltungsaufgaben kompensiert werden.
Zwischenzeitlich hat sich der Krankenstand deutlich erhöht. Aufgrund der Arbeitsüberlastung kam es in jüngster Vergangenheit immer wieder auch zu längerfristigen Ausfällen. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Abwasseranlagen musste vereinzelt auf Leiharbeitsfirmen zurückgegriffen werden.
Damit auch in Zukunft die Kläranlagen und Sonderbauwerke wirtschaftlich, betriebssicher und rechtskonform betrieben werden können, auch unter dem Gesichtspunkt einer immer wahrscheinlicher werdenden Erweiterung der Kläranlage Wegberg, ist es erforderlich das Defizit im Personalbereich durch Besetzung einer weiteren Stelle auszugleichen.
Die zusätzlichen Personalaufwendungen für den Bereich der Kläranlage können über die Abwassergebühr refinanziert werden.
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht ca. 52.200 Euro zusätzliche Personalaufwendungen, die komplett über die Abwassergebühr gedeckt werden.
FB 303 – Gebäudewirtschaft
– Schulhausmeister –
Nr. 7: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,25 Stellenanteilen für die Stelle FB 303/A03 Hausmeister Grundschule Am Beeckbach in Beeck; KU-Vermerk bei der Stelle FB 303/A04 Hausmeister Kastaniengrundschule Rath-Anhoven Reduzierung auf 0,75 Stellenanteile
Nach Einhaltung der Wiederbesetzungssperre auf der Stelle FB 303/A03 Hausmeister Grundschule „Am Beeckbach“ in Beeck wurde die Stelle mit einem Stellenanteil von 0,75 Stellen vorgesehen. Dieser Anteil wurde aufgeteilt, und zwar zu 0,50 Stellenanteilen (besetzt durch den neuen Stelleninhaber) und zu 0,25 Stellenteilen (besetzt mit dem Stelleninhaber der Stelle FB 303/A04). Es hat sich nach einer fast zwölfmonatigen Praxiserfahrung gezeigt, dass sich das von der Verwaltung vorgesehene System der Splittung der Teilzeitstelle auf zwei Mitarbeiter nicht bewährt hat, nicht zuletzt auch einen zu hohen Anteil unproduktiver Zeiten (Fahrt- und Rüstzeiten, Abstimmungsgespräche) mit sich bringt und daher wieder geändert werden soll.
Der Stellenanteil soll weiterhin 0,75 Stellenanteile betragen und durch Aufstockung des Stellenanteils des bisherigen Stelleninhabers von bisher 0,50 Stellenanteil auf 0,75 Stellenanteile ausgefüllt werden.
Gleichzeitig wird bei der Stelle FB 303/A04 (Hausmeister Kastaniengrundschule Rath-Anhoven) folgender KU-Vermerk angebracht. „Bei Neubesetzung der Stelle FB 303/A04 wird die Stelle Hausmeister Kastaniengrundschule Rath-Anhoven mit einem Stellenanteil von 0,75 Stellenanteilen besetzt.“
Die Erhöhung des Stellenanteiles verursacht ca. 11.860 Euro zusätzliche Personalaufwendungen.
FB 304 – Baubetriebshof
– Bauhofwerkstatt –
Nr. 8: Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 2,00 Stellenanteilen für den Bereich Bauhofwerkstatt (Schlosser, Elektriker)
Für die Bauhofwerkstatt des Baubetriebshofes sollen zwei zusätzliche Stellen eingerichtet werden, die Gründe werden nachfolgend dargestellt.
Schlosser:
Zahlreiche Aufwendungen für externe Vergaben zur Wartung von Geräten und Kraftfahrzeugen könnten durch die Einstellung eines zusätzlichen Schlossers eingespart werden. So könnte u.a. auch durch die vorbeugende Instandhaltung der Maschinen die Lebensdauer verlängert werden. Zudem können versierte Hilfestellungen für sämtliche Bereich der metallverarbeitenden Berufe geleistet werden. Mit der zusätzlichen Schlosserstelle wird das Leistungspotenzial des Baubetriebshofes gesteigert.
Elektriker:
Der zusätzliche Elektriker wird in erster Linie über die Gebäudewirtschaft eingesetzt, da diese Stelle zu 100 % mit Tätigkeiten in den städtischen Gebäuden ausgelastet wäre. Dadurch könnten externe Leistungen eingespart werden. So wären z.B. die Aufwendungen der wiederkehrenden Prüfung der elektrischen Betriebsmittel (der FB 303 hat für den Haushalt 2019 einen Betrag in Höhe von 30.000 Euro angemeldet) nicht notwendig. Des Weiteren sind bei den bedingten Preissteigerungen im Elektriker-Handwerk zusätzliche Einsparungen bei den Aufwendungen für externe Vergaben möglich.
Die Einrichtung der zusätzlichen Stellen verursacht je Stelle ca. 48.990 Euro zusätzliche Personalaufwendungen.
– Kolonne III (Grünanlagen) –
Nr. 9:Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 1,00 Stellenanteilen für die Grünpflege im Bereich der Kläranlagen und Sonderbauwerken
Grünpflege:
In der Vergangenheit ist es vermehrt zu Beschwerden über die externen Pflegearbeiten der Grünflächen im Bereich der Kläranlagen und Sonderbauwerken gekommen. Da diese Arbeiten in den Bereich des Gebührenhaushaltes Abwasserbeseitigung fallen, wird seitens der Verwaltung favorisiert, die Grünpflege durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes erbringen zu lassen. Dadurch wären die zusätzlichen Personalaufwendungen gebührenfinanziert. Die Fremdvergabe der Grünpflegearbeiten wurde gekündigt. Für den Haushaltsplan 2019 wurden dementsprechend keine Sachaufwendungen angemeldet.
Durch das Personalkosteneinsparkonzept war diese Stelle zunächst befristet und sollte anschließend wegfallen. Mit dem Stellenplan 2019 ist beabsichtigt dies aufzuheben.
Die Einrichtung der zusätzlichen Stelle verursacht ca. 48.990 Euro zusätzliche Personalaufwendungen, die komplett über die Abwassergebühr gedeckt werden.
Die im Sachverhalt dargelegten zusätzlichen Stellenbedarfe sind in einer Gesamtübersicht tabellarisch abgebildet (siehe Anlage 1).
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Personalaufwendungen sind im Sachverhalt detailliert dargestellt. Insgesamt fallen zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 384.990 Euro für das Jahr 2019 an. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Personalkostenhochrechnung für die Haushaltsplanung 2019 angemeldet. Es wird mit zusätzlichen Erträgen in Höhe von 177.615 Euro gerechnet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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25,4 kB
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