Entscheidungsvorlage - VO/0617/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt der Stadtentwicklungsplanung in der Neuausweisung von Wohnbauflächen. Zwischenzeitlich ist jedoch deutlich geworden, dass die Aufwertung des Stadtzentrums Wegberg mit seinen vielfältigen Problemen, aber auch Potenzialen, die Stadt dauerhaft vor neue Aufgaben stellt.

 

Daher hat die Stadt als ersten Baustein bereits vor rund fünf Jahren einen erfolgreichen Stadtmarketingprozess begonnen. Zwischenzeitlich konnten zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Freizeit und Tourismus, Wohnen und Einkaufen umgesetzt werden. Insbesondere sind Projekte zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt für Bewohner und Besucher der Stadt zu nennen, die gemeinsam mit den ansässigen Einzelhändlern durchgeführt werden, um der derzeitigen negativen Leerstandsentwicklung entgegenzuwirken und dadurch zu einer Belebung der Innenstadt beitragen.

 

Ergänzend dazu wird derzeit als zweiter Baustein – gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren – ein Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept erstellt. Ein erstes Arbeitsgruppentreffen wird voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden. Nach Ausarbeitung dieses Konzeptes soll die Einzelhandelsentwicklung zugunsten der Innenstadtlage auf Ebene der Bauleitplanung planungsrechtlich gesteuert und damit eine nachhaltige Qualitätssicherung  und –verbesserung im Einzelhandel erreicht werden.

 

Als weiteren Baustein zur Aufwertung des Stadtzentrums schlägt die Verwaltung eine Inwertsetzung der vorhandenen städtischen Grünflächen vor.

 

Wegberg hat im Volksmund zahlreiche Namen, wie „Schwalmquellenstadt“ oder „Stadt der Mühlen“, die auf ihre naturräumliche Besonderheit und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf die hier lebenden Menschen hinweisen. Insbesondere die Landschaft der Schwalm mit ihren Mühlen bildet den unverwechselbaren Charakter Wegbergs noch in heutiger Zeit und ist Anziehungspunkt für zahlreiche Gäste. Es ist daher Anliegen und Verpflichtung der Stadt sowohl die das Bild Wegbergs seit Jahrhunderten prägenden Wassermühlen zu bewahren als auch die naturräumlichen Besonderheiten zu schützen.

Unter anderem dieser Gedanke führte dazu, die Ramachers Mühle durch die Stadt zu erwerben.

Die besondere naturräumliche Situation des Stadtzentrums wird neben der Schwalm zusätzlich durch den Beeckbach geprägt. Durch diese beiden Wasserläufe erhält die Innenstadt ihre Einzigartigkeit und besondere naturräumliche Identität.

 

Eingebettet in dieses „Grüngerüst“ aus Beeckbach und Schwalm befinden sich die wertvollen Grünbereiche des Stadtparks und des Alten Friedhofes. Beide Bereiche stellen aufgrund des Bewuchses und der Vernetzungsfunktion der Schwalm wichtige Trittsteinbiotope und eine Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas dar.

 

Zugleich sind Stadtpark und Alter Friedhof aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten prägend für die Innenstadt und wichtig als wohnungsnahe Ruhezonen für die innerstädtische Wohnbevölkerung. Über einen schwalmbegleitenden Fuß- und Radweg ist bereits eine direkte Wegeverbindung  untereinander gegeben.

 

Auch im Hinblick auf die stadtentwicklungspolitischen Leitvorstellungen des neuen Flächennutzungsplanes ist die Inwertsetzung von Stadtgrün von besonderer Bedeutung. Auf der Ebene der Bauleitplanung ist weiterhin eine Stärkung der Innenstadt durch eine geeignete Zuweisung von Wohnbauflächen in Fuß- und Radwegeentfernungen beabsichtigt. Für eine nachfrageorientierte Entwicklung der Innenstadt ist, neben ausreichendem Einzelhandelsbesatz und sozialer Infrastruktur, eine familienfreundliche Wohnumfeldgestaltung durch attraktive Grünbereiche notwendig.

 

Mit dem demographischen Wandel der Gesellschaft wird eine Alterung der Bevölkerung einhergehen. Bereits heute werden innenstadtnahe Wohnungen in überschaubaren Größen nachgefragt. Dieser Bedarf wird sich in Zukunft nach den vorliegenden Prognosewerten noch deutlich erhöhen. Zielsetzung ist es, im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“, entsprechende Wohnprojekte weiterhin zu fördern. Gerade diese Altersgruppe benötigt jedoch angstfreie Grünbereiche, in denen sie sich gerne aufhält und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt - denn öffentliche Grünflächen stellen im Alter oft einen Ersatz für den ehemaligen eigenen Garten

dar -.

 

Es hat sich in vielen Städten gezeigt, dass gut gestaltete Grünbereiche Magnete für Bürger und Besucher darstellen. Durch eine attraktive Gestaltung besteht auch hier die Chance, dass  mehr Menschen die „verborgenen Schätze“ Stadtpark und Alten Friedhof aufsuchen und als Synergie-Effekt zugleich die Innenstadt beleben. Eine günstige Voraussetzung dazu bildet die Lage zu den innerstädtischen Einkaufsbereichen. Der Alte Friedhof grenzt unmittelbar an die Bahnhofstraße; der Stadtpark ist durch attraktive Passagen mit der Fußgängerzone verbunden. 

 

Darüber hinaus werden zukünftig Stadtpark und Alter Friedhof mit Hilfe des geplanten Lückenschlusses zwischen den Straßen Im Ländchen und Grenzlandring an das überörtliche touristische Radwegenetz des Naturparks Maas-Schwalm-Nette wesentlich besser verknüpft. Insbesondere dem Stadtpark könnte dadurch zukünftig als „Visitenkarte“ der Stadt eine noch wichtigere Bedeutung zukommen. Radfahrer entlang der Schwalm,  aus Richtung Molzmühle kommend, werden zukünftig direkt in den Stadtpark und damit in die Innenstadt geleitet.

 

Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung daher die Notwendigkeit, auf Grundlage eines Grünkonzeptes die Bereiche des Stadtparks und des Alten Friedhofes durch verschiedenste Maßnahmen aufzuwerten.

 

Denkbar sind etwa gartenpflegerische Maßnahmen, die zukünftig Sichtachsen und Blickbeziehungen ermöglichen. Auch eine Verbesserung des Wegesystems und eine Erneuerung von Wegen und der Möblierung sind notwendig.

 

Neben diesen Instandsetzungsmaßnahmen sollten jedoch weitergehende Schritte zur Steigerung der Attraktivität durchgeführt werden. Etwa eine geschickte Lichtinszenierung kann - insbesondere in der dunklen Jahreszeit - die Grünbereiche zusätzlich aufwerten, helfen Angsträume abzubauen sowie die Anzahl der Parkbesucher und die Sozialkontrolle zu erhöhen.

 

Auch sollte eine Beschilderung von Rundwegen dazu animieren, die Grünflächen und zugleich die Einkaufsbereiche der Innenstadt aufzusuchen. Ein Rundweg, etwa beginnend vom Parkplatz Schwalmaue über Stadtpark, Schwalm, Alter Friedhof, Bahnhofstraße und   Fußgängerzone, kann helfen, dieses Ziel zu erreichen.

 

Zusätzlich sollte versucht werden, das Thema „Wegberg – im Tal der Mühlen“ zu visualisieren. So könnte einerseits zum Beispiel unter dem Motto „Erlebniswelt Wegberg“ der jetzige Spielplatz im Bereich des Stadtparks mit Hilfe eines Wasserspielplatzes im Sinne einer kinderfreundlichen Stadtgestaltung deutlich aufgewertet und zugleich Kinder an das Element Wasser und seine Bedeutung für Wegberg herangeführt werden. Andererseits kann durch eine derartige Maßnahme auch eine Belebung der in Sichtweite angrenzenden Fußgängerzone möglich werden (wer spielt, bekommt Hunger und Durst). 

 

Eine weitere Maßnahme wäre im Bereich der Burg vorstellbar. Die Burg Wegberg und die Ramachers Mühle bildeten geschichtlich eine Einheit. Heute stellt der Burgparkplatz jedoch eine Zäsur dar. Im Rahmen eines Grünkonzeptes sollte daher überprüft werden, wie dieser historische Zusammenhang durch eine gestalterische Aufwertung der Parkplatzfläche wieder verdeutlicht werden kann. 

 

Im Bereich des Alten Friedhofes ist es möglich, die ehemalige Nutzung durch die Wiederherstellung des historischen Wegeverlaufes und Sanierung der noch vorhandenen Grabmale zu verdeutlichen.

 

Nicht zuletzt wäre durch die Einrichtung eines Skulpturenrundganges eine Aufwertung des öffentlichen Raumes durch Kunst erreichbar.

 

Entscheidend ist, dass derartige Ideen zunächst in einem zusammenhängenden „Grünkonzept Innenstadt“ als Masterplan, unter Beteiligung der Politik und der betroffenen Fachbereiche der Verwaltung, eingearbeitet werden.  Hierbei sind neben den eigentlichen Herstellungs- auch die anschließenden Pflegekosten zu beachten.

 

Aufgrund der fehlenden Fachkenntnis innerhalb der Verwaltung wird zur Ausarbeitung des Grünkonzeptes eine Auftragsvergabe an ein Fachplanungsbüro notwendig. Im Anschluss daran sollte die Förderfähigkeit überprüft und die Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden. Ein erstes Gespräch über die Möglichkeit der Förderung wurde bereits mit dem zuständigen Landesministerium geführt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen nur die üblichen Verwaltungskosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Darstellungen im Sachverhalt zu Kenntnis. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, mit geeigneten Landschaftsplanern Kontakt aufzunehmen und anschließend über das weitere Vorgehen zu berichten.

 

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