Entscheidungsvorlage - VO/0144/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg auf Umsetzung eines Parkscheinautomaten an der Bahnhofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Kupschus, Nico
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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19.06.2018
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11.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV)
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 31.03.2018 beantragte die Fraktion Freie Wähler Wegberg das Versetzen eines Parkscheinautomaten auf der Bahnhofstraße. Der Parkscheinautomat in Höhe des alten Friedhofes soll auf die gegenüberliegende Straßenseite in Höhe des Gebäudes der Deutschen Bank versetzt werden.
Im direkten Bereich der Deutschen Bank, Bahnhofstraße 44, ist die Aufstellung des Parkscheinautomaten kaum möglich, da die vorhandene Gehwegbreite bereits durch die Parkbuchten eingeschränkt ist. Entlang der Gebäudefront beträgt die Gehwegbreite lediglich 1,60 Meter.
Bei der Aufstellung des Automaten in diesem Bereich würde die Gehwegbreite weiter eingeschränkt werden.
Der einzige mögliche Standort wäre unmittelbar vor der Eingangstüre zur Deutschen Bank. Der Abstand zwischen der Eingangstüre und dem Parkscheinautomaten würde dann lediglich etwa 2,10 Meter betragen. Personen, die den Parkscheinautomaten bedienen, verengen den Gehweg im Bereich des Eingangs zur Deutschen Bank zusätzlich. Die geöffneten Türen parkender Pkw in den äußeren Parkbuchten würden darüber hinaus den Gehwegbereich ebenfalls verengen.
Eine Aufstellung des Parkscheinautomaten in Höhe der Kraftzentrale (Bahnhofstraße 42) ist nicht möglich, da vor dem Gebäude fest installierte Fahrradständer vorhanden sind. Sofern die Fahrradständer von Radfahren genutzt werden, würde die vorhandene Gehwegbreite von derzeit etwa 2,40 Metern so sehr eingeschränkt werden, dass ein passieren mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich wäre. Zudem wäre der Abstand zwischen den Parkbuchten und dem Parkscheinautomat verglichen mit dem jetzigen Standort nahezu gleich groß.
Letztendlich käme lediglich ein Versetzen des Parkscheinautomaten zum Kiosk (Bahnhofstraße 46) in Betracht. Vor dem Kiosk befindet sich ein Pflanzbeet. Sofern der Parkscheinautomat in einen Teil des Pflanzbeetes versetzt würde, verbliebe eine Gehwegrestbreite von etwa 2,60 Metern.
Sofern der Parkscheinautomat außerhalb des Grünbeets aufgestellt würde, verbliebe eine Restgehwegbreite von etwa 2,00 Metern.
Nachteilig an diesem Standort wäre, dass der Parkscheinautomat aus weiterer Entfernung nur schwer erkennbar wäre. Hier müsste zur Verdeutlichung des Standortes ein hoher Rohrpfosten mit einem beidseitig erkennbaren Hinweisschild aufgestellt werden.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil des Standortes ist zudem, dass die Sonne erst in den Mittagsstunden Energie für das Solarpanel spenden würde. Dieser Effekt wird noch verstärkt, da sich in dem Pflanzbeet ein Baum befindet dessen Krone während der Sommermonate ebenfalls Schatten spendet. Besonders in den Wintermonaten kann es hier zu Energieproblemen und somit zum zeitweisen Ausfall des Parkscheinautomaten kommen.
Auf Grund der vorstehend aufgezeigten Nachteile empfiehlt die Verwaltung von einer Umsetzung des Parkscheinautomaten abzusehen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Umsetzung des Parkscheinautomaten würde nach der Einschätzung des Baubetriebshofes etwa 528,90 Euro kosten. Hinzu kämen Kosten in Höhe von etwa 200 Euro für den hohen Rohrpfosten und das beidseitig erkennbare Hinweisschild mitsamt Befestigungsmaterial.
Beim Produkt 12 02 01 stehen unter dem Sachkonto 52 21 00
28.486,40 € zur Verfügung,
abzüglich der zuvor genannten Kosten i. H. v. 728,90 €
verbleiben: 27.757,50 €
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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