Mitteilungsvorlage - VO/0220/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ladestationen

 

Mit Antrag vom 11.05.2018 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg, dass das kostenfreie Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Stadtgebiet eingeführt wird. Zudem soll die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum geprüft und vorbereitet werden.  Förderprogramme sollen ausgeschöpft werden.

Am Dienstag den 12.06.2018 fand ein Ortstermin statt, um mögliche Standorte für Ladestationen im Stadtgebiet zu bestimmen.

 

Neben den Vertretern des Fachbereichs 201 war auch ein Ansprechpartner der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH anwesend.

Es wurden Parkplätze bestimmt, die im Laufe dieses und des nächsten Jahres mit Ladesäulen ausgestattet werden sollen. Pro Ladesäule werden so jeweils zwei Parkplätze geschaffen, auf denen das Aufladen von Elektrofahrzeugen ermöglicht wird.

 

Folgende Standorte wurden für die Aufstellung von Ladesäulen in Verbindung mit den entsprechenden Beschilderungen und Parkplatzmarkierungen bestimmt:

 

1. Gelderner Weg/Grachtstraße – außerhalb der gebührenpflichtigen Parkplätze

 

2. An der Kull – gegenüber dem Bahnhof

 

3. Holtumer Straße – nahe der Kirche St. Vincentius

 

4. Burgparkplatz – gebührenpflichtiger Parkplatzbereich

 

5. Maaseiker Straße – in Höhe des Parkplatzes am Hallenbad

 

Eine Ladesäule wurde bereits auf dem Parkplatz der Schwalmaue aufgestellt und am 17.07.2018 offiziell in Betrieb genommen. Der Parkplatz befindet sich außerhalb des mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Bereichs.

 

Für die Standorte der Ladesäulen wurden bereits Zustimmungserklärungen seitens der Stadt Wegberg erteilt und entsprechende Förderungen beantragt.

 

Auf den zugeordneten Parkplätzen soll ein absolutes Haltverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gelten.

 

2. Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Stadtgebiet

 

Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden im September 2015 Möglichkeiten geschaffen, elektronisch betriebene Fahrzeug straßenverkehrsrechtlich zu bevorrechtigen, wobei die geschaffenen Regelungen von vorneherein gemäß § 52 Absatz 1 StVO nur bis zum 31.12.2026 angewendet werden dürfen.

 

Für die Parkraumbewirtschaftung ist durch § 3 Absatz 6 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 StVG in Verbindung mit der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO die – bis zum 31.12.2026 befristete - Ermächtigung geschaffen worden, in kommunalen Parkgebührenordnungen Ermäßigungen der Gebühren oder Befreiungen von der Gebührenpflicht vorzusehen, und zwar in folgenden Ausgestaltungen, die vor Ort ausgeschildert werden müssen:

 

-          Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt werden.

 

Dies wäre mit einem einfachen Zusatzzeichen vor Ort („elektrisch betriebene Fahrzeuge frei“) auszuschildern, hätte aber zur Folge, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge dann überhaupt nicht mehr der Parkraumbewirtschaftung unterliegen, also auch in bewirtschafteten Bereichen auf Dauer parken dürften.

-          Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt werden. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt und angebracht ist.

 

Leider schweigt die StVO dazu, wie das sinnvoll und eindeutig vor Ort beschildert werden kann.

Die Verwaltung sieht angesichts der konkreten Parkplatzsituation in Wegberg keine Notwendigkeit, zugunsten von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom Grundsatz der Privilegienfeindlichkeit der StVO abzuweichen. Der Verwaltungsaufwand und die mit der Umsetzung verbundenen Kosten (neue Parkgebührenordnung, genaue Ausschilderung an jedem bewirtschafteten Parkraum) stehen in keinem Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich in Wegberg parkenden elektrisch betriebenen Fahrzeuge – gerade angesichts der bestehenden und kommenden (gebührenfreien) exklusiven Parkplätze an den Ladestationen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt Kenntnis

Reduzieren

Anlagen

Loading...