Empfehlungsvorlage - VO/0199/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung ( § 96 GO NRW )
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.09.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 96 Abs.1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Wird die Feststellung des Jahresabschlusses vom Rat verweigert, so sind die Gründe dafür gegenüber dem Bürgermeister anzugeben.
Der Jahresabschluss wurde im Entwurf gemäß § 95 Abs.3 GO NRW von der Kämmerin am 10.08.2018 aufgestellt und vom Bürgermeister am 13.08.2018 bestätigt. Die Unterlagen einschließlich der Teilrechnungen wurden den Ratsmitgliedern am 15.08.2018 per Email zugesandt. Der örtlichen Rechnungsprüfung sind die Unterlagen zeitgleich per Email zugeleitet worden.
Zur Durchführung dieser Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Die nach § 101 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ist erfolgt.
Die Prüfungen haben zu keine Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss 2017 entspricht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wegberg. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat auf dieser Grundlage einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Unter der Voraussetzung, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner heutigen Sitzung dem anschließt, kann der Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Form festgestellt werden.
Mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 549.001,35 € ab.
Bei einem entstandenen Fehlbetrag besteht für dessen Verrechnung keine generelle Wahlmöglichkeit zwischen der allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage. Dies hat zur Folge, dass bei einem negativen Jahresergebnis immer zuerst der Bestand der Ausgleichsrücklage zu verringern ist. Insofern wird vorgeschlagen, den Fehlbetrag in voller Höhe mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen.
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. Aus dem von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegten Prüfungsbericht ergeben sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeistes für das Haushaltsjahr 2017 entgegenstehen würden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor,
a) den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2017 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und
b) den laut Ergebnisrechnung 2017 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 549.001,35 € mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
20,1 kB
|
|||
|
2
|
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
||
|
3
|
(wie Dokument)
|
27,6 kB
|
