Empfehlungsvorlage - VO/0190/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IX-4, Merbeck – St.-Maternus-Straße gefasst. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck, nordöstlich der Pfarrkirche im Eckbereich der Straßen Am Sportplatz und St.-Maternus-Straße (siehe Anlage 1). Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu ermöglichen. Ein erster Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 04.01.2010 bis einschließlich 22.01.2010 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Nach diesen Verfahrensschritten ruhte das Bauleitplanverfahren.

 

Mittlerweile wurde das Plangebiet durch die ROS Baulandentwicklung GmbH aus Egestorf – Döhle erworben. Mit Schreiben vom 06.07.2018 beantragt die Gesellschaft nun das Bebauungsplanverfahren IX-4 gemäß § 13 a BauGB durchzuführen (siehe Anlage 2). Des Weiteren wurde der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf modifiziert (siehe Anlage 3).

 

Nach § 13 a BauGB kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, sofern in ihm eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Hierbei kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der Umweltprüfung abgesehen werden. Dies führt in der Summe zu einer schnelleren Verfahrensabwicklung.

 

Gegen die beantragte Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach § 13 a BauGB bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken. Zur Einleitung des Verfahrens sind zunächst diesbezügliche Beschlüsse zu fassen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss ist aufzuheben und durch die Neufassung zu ersetzen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss ergeben sich keine Kosten für die Stadt.

Die Planungskosten werden durch den Vorhabenträger übernommen (siehe Anlage 4).

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2008 zum Bebauungsplan IX-4, Merbeck – St.-Maternus-Straße zu beschließen.

 

b)

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan IX-4, Merbeck – St.-Maternus-Straße zu beschließen und das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck, nordöstlich der Pfarrkirche im Eckbereich der Straßen Am Sportplatz und St.-Maternus-Straße. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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