Entscheidungsvorlage - VO/0236/18
Grunddaten
- Betreff:
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Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 10.07.2018 hinsichtlich der Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 05.06.2018, hier per Mail eingegangen am 06.06.2018, nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates folgenden Antrag gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, sicherzustellen, dass Eheschließungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung hat hierüber am 21.6.18 in öffentlicher Sitzung gemeinsam mit einem Antrag der SPD-Fraktion (Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre) unter TOP 2.3/2.3.1 beraten. In der Vorlage VO/0160/18 zum Tagesordnungspunkt führt die Verwaltung u. a. aus, die Übertragung der Aufgaben des Leitenden Standesbeamten auf eine/n andere/n Standesbeamten/-beamtin ändere nichts an dem Umstand, dass sechs Monate eine Stelle nicht besetzt wäre und dadurch keine ausreichenden Kapazitäten für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vorhanden seien. Ferner habe der Personalrat dem Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung mitgeteilt, dass er einer möglichen Überstundenanordnung durch den Bürgermeister nicht zustimmen werde.
Hierzu erläuterte die Erste Beigeordnete Frau Karneth, in der Sitzung, dass sich Standesbeamte zwar untereinander vertreten können, andere Beschäftigte der Wegberger Verwaltung könnten jedoch – aufgrund der bestehenden spezifischen gesetzlichen Anforderungen - nicht kurzfristig zum Standesbeamten ernannt werden. Die ausfallende Stelle fülle zu 100 Prozent Tätigkeiten als Standesbeamten aus.
Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung verfasste in seiner Sitzung – aufgrund von Beratungsbedarf seitens der CDU – keine Beschlussempfehlung.
Der Rat der Stadt Wegberg beriet am 10.7.18 die beiden Anträge der Fraktionen von SPD und CDU ebenfalls gemeinsam unter dem TOP 8.4.4 und 8.4.5. in der Sitzung am 10.7.18. Nachdem der Antrag der SPD-Fraktion (Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, AfW, FDP und Freien Wählern abgelehnt wurde, stellte der Bürgermeister den Antrag der CDU-Fraktion mit dem Hinweis zur Abstimmung, dass er einen positiven Beschluss ggfs. beanstanden müsse, da er unzulässig in die Organisationskompetenz des Bürgermeisters eingreife. Das Abstimmungsergebnis war wie folgt:
Die Verwaltung beauftragt, dass Eheschließungen auch weiterhin, wie bisher, an Freitagen und Samstagen durchgeführt werden.
Zustimmung: 22 (Fraktionen von CDU, AfW, FDP, Freie Wähler), Ablehnung: 13 (BM, Fraktionen von SPD, B90/Grüne und DIE LINKE), Enthaltungen: 0.
Verwiesen wird auch auf die Vorlagen VO 0049/18, VO 155/18 und VO 0160/18 und VO sowie die schriftlich gestellten Anträge der Fraktionen von SPD und CDU.
Der Bürgermeister der Stadt Wegberg hat diesen Beschluss nach § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beanstandet. Hierzu verweist die Verwaltung auf das Beanstandungsschreiben des Bürgermeisters vom 06.08.2018.
Dieses ist der Vorlage beigefügt.
Die Beanstandung des Ratsbeschlusses durch den Bürgermeister hat aufschiebende Wirkung.
Im Anschluss an die Beanstandung hat der Rat nun gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW erneut über die Angelegenheit zu beraten.
Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss vom 10.07.2018, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Diese kann den Beschluss, soweit sie ihn für rechtswidrig hält, aufheben. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Beschlusses weiterhin bestehen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss vom 10.07.2018 aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat hebt den unter TOP 8.4.5 in seiner Sitzung am 10.07.2018 getroffenen Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2018 -Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen auf.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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974,9 kB
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