Entscheidungsvorlage - VO/0228/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag "Sport Am Beeckbach"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01.08.2018 wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Förderaufruf für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht, siehe Mitteilung im öffentlichen Teil zur Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 04.09.2018.
Durch das Förderprogramm werden Projekte gefördert, die eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und zudem in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. Kommunen in einer Haushaltsnotlage erhalten einen Förderanteil von 90 %, sodass bei einer Förderzusage lediglich ein Eigenanteil von 10 % durch die Stadt Wegberg getragen werden müsste. Der Vorlage ist der Projektaufruf 2018 des Bundesministeriums zur Kenntnisnahme beigefügt.
Durch die Verwaltung wurde mit dem Projekt „Sport am Beeckbach“ eine Konzeption zur Sanierung, Aufwertung und Ausbau von Freizeit-, Sport- und Begegnungsstätten südlich des Beeckbachs erstellt, die den hohen Vorgaben des Projektaufrufes entspricht. Das Projekt beinhaltet entsprechende Maßnahmen am Grenzlandringbad, an den Sportplätzen im Bereich des Hans-Gisbertz-Stadions / des Skaterplatzes, an der Turnhalle der Grundschule Beeck sowie für die Wegebeziehungen zwischen diesen Standorten. Die damit verbundene positive städtebauliche Entwicklung der Bereiche soll der Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes dienen und kann damit letztlich auch der aktuell hohen Vandalismusbereitschaft unter Jugendlichen entgegen wirken.
Detaillierte Informationen können der beigefügten Projektskizze sowie den zugehörigen zeichnerischen, bildlichen bzw. kartografischen Darstellungen des Projektes entnommen werden.
Gemäß Forderung des Projektaufrufes ist ein Beschluss des Stadtrates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2018 gebilligt wird, vorzulegen. Nach Einreichung des Antrages kann der Beschluss bis zum 20.09.2018 nachgereicht werden. Aufgrund des engen Zeitfensters vom Projektaufruf, der am 01.08.2018 veröffentlicht wurde, bis zur Einreichungsfrist der Projektskizze am 31.08.2018, und der gleichzeitigen Ferienzeit bis zum 28.08.2018, war im Rat der Stadt Wegberg eine Beratung der Projektskizze vor deren Einreichung nicht möglich.
Eine erste Kostenschätzung zu den Teilmaßnahmen des Projektes ergibt ein Gesamtinvestitionsvolumen von 6.261.000,- €. Da sich die Stadt Wegberg aktuell aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes in einer Haushaltsnotlage befindet, liegt der städtische Eigenanteil bei voraussichtlich 10 %. Dies entspricht einem Betrag von 626.100,- €.
Im Rahmen des Projektes „Sport am Beeckbach“ sollen verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplans 2018 ohnehin enthalten sind. Dies sind die Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche in der Turnhalle Beeck (2018: 265.000,- €, siehe auch VO/0021/18), die Sanierung des unteren Flachdaches am Grenzlandringbad (2019: 258.000,- €), die Erneuerung bzw. Sanierung der Geräteraumtore und der Fensteranlagen an der Turnhalle Beeck (2020: 26.800,- €), die Sanierung der Fassadenflächen und der Innenwände am Grenzlandringbad (2020: 76.000,- € / 2021: 174.000,- €).
Die vorgesehenen Mittel der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplans 2018 überschreiten somit den voraussichtlichen Eigenanteil der Projektkosten. Im Falle einer Auswahl des Projektes „Sport am Beeckbach“ muss in der 2. Phase des Förderantrages ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) vorgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für den Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm entstehen keine externen Kosten.
Bei einer Auswahl des Projektes muss in der 2. Antragsphase ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils vorgelegt werden.
Für die Finanzierung des Eigenanteils stehen, wie im Sachverhalt dargestellt, bereits Mittel in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung aus ohnehin geplanten Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die dargestellte Projektskizze zum Projekt „Sport am Beeckbach“ zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Wegberg für den Fall der Auswahl des Projektes „Sport am Beeckbach“, den erforderlichen kommunalen Finanzierungsanteil von 10 % der Projektkosten zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
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