Empfehlungsvorlage - VO/0529/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Verschiedene Neuanschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt, Änderungen im allgemeinen Lohnkostenniveau der abrechnungsrelevanten Berufsgruppen sowie Änderungen in rechtlicher Hinsicht machen eine Neufassung  des Kostentarifes sowie einzelner Paragraphen der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich.

 

Daneben soll eine Grundlage geschaffen werden, damit die stetig steigende Zahl von gutachtlichen Stellungnahmen der Brandschutztechniker der Freiwilligen Feuerwehr abgerechnet werden können.

 

Die Verwaltung hat die notwendigen Neuberechnungen und Erweiterungen des Tarifes vorgenommen und schlägt die vorliegende Erste Änderungssatzung einschließlich des Gebührentarifes zum Beschluss vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch die Veröffentlichung der Änderungssatzung entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor die Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der durch die Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen

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